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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,363
BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59 (https://dejure.org/1959,363)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1959 - 2 StR 421/59 (https://dejure.org/1959,363)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1959 - 2 StR 421/59 (https://dejure.org/1959,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss eines durch die strafbare Handlung verletzten Richters oder Schöffen von der Ausübung des Richteramtes - Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen zur gemeinsamen Aburteilung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 219
  • NJW 1960, 301
  • MDR 1960, 327
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (14)

  • RG, 13.12.1883 - 1466/83

    Württemberg. Kapitalsteuerdefraudation. Umfang der Verpflichtung zur Fassion des …

    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Er liegt nur vor, wenn der Richter oder Schöffe in der Bache als Zeuge vernommen ist; es genügt nicht, daß er als Zeuge geladen war (Rspr. RGSt 10, 196; RGSt 12, 180; 58, 285).

    Ob diese Erstreckung stets eine endgültige ist, also auch durch spätere Trennung nicht mehr aufgehoben werden kann, braucht im einzelnen nicht erörtert zu werden; insbesondere kann hier dahingestellt bleiben, welche Wirkung insoweit Verbindung und Trennung im Vorverfahren haben (vgl. hierzu Rspr RGSt 10, 196; RGSt 17, 173).

  • RG, 04.05.1897 - 1392/97

    1. Darf ein in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommener Richter in dem …

    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Dies ergibt sich klar aus dem Zweck der Vorschrift: § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen allgemein die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (Hahn, Materialien zur Strafprozeßordnung 1. Abteilung, 2. Abschnitt S. 81; RGSt 30, 70; 59, 267; BGHSt 3, 68; 9, 193) [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56] .

    Die Rechtsprechung nimmt sogar an, daß das einem Wiederaufnahmeverfahren vorangehende, mit der ersten Hauptverhandlung abschließende Verfahren mit dem Wiederaufnahmeverfahren eine "Sache" im Sinne des § 22 Nr. 5 StPO bilde (vgl. RGSt 30, 70).

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 628/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Das Gericht nahm in dem Eröffnungsbeschluß zwar nur an, der Angeklagte habe sich dadurch einer Unterschlagung schuldig gemacht, und übersah, daß er auch einen Betrug gegenüber dem gutgläubigen J. begangen haben konnte (BGHSt 3, 370; 9, 90) [BGH 07.03.1956 - 6 StR 92/55] .
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 70/56
    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Das Gericht nahm in dem Eröffnungsbeschluß zwar nur an, der Angeklagte habe sich dadurch einer Unterschlagung schuldig gemacht, und übersah, daß er auch einen Betrug gegenüber dem gutgläubigen J. begangen haben konnte (BGHSt 3, 370; 9, 90) [BGH 07.03.1956 - 6 StR 92/55] .
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Das Gericht nahm in dem Eröffnungsbeschluß zwar nur an, der Angeklagte habe sich dadurch einer Unterschlagung schuldig gemacht, und übersah, daß er auch einen Betrug gegenüber dem gutgläubigen J. begangen haben konnte (BGHSt 3, 370; 9, 90) [BGH 07.03.1956 - 6 StR 92/55] .
  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Dies ergibt sich klar aus dem Zweck der Vorschrift: § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen allgemein die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (Hahn, Materialien zur Strafprozeßordnung 1. Abteilung, 2. Abschnitt S. 81; RGSt 30, 70; 59, 267; BGHSt 3, 68; 9, 193) [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56] .
  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Dies ergibt sich klar aus dem Zweck der Vorschrift: § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen allgemein die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (Hahn, Materialien zur Strafprozeßordnung 1. Abteilung, 2. Abschnitt S. 81; RGSt 30, 70; 59, 267; BGHSt 3, 68; 9, 193) [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56] .
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Dies ergibt sich klar aus dem Zweck der Vorschrift: § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen allgemein die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (Hahn, Materialien zur Strafprozeßordnung 1. Abteilung, 2. Abschnitt S. 81; RGSt 30, 70; 59, 267; BGHSt 3, 68; 9, 193) [BGH 13.04.1956 - 2 StR 93/56] .
  • RG, 01.05.1885 - 944/85

    Ist ein Richter, welcher im Vorverfahren auf die Aufforderung des Staatsanwaltes …

    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Er liegt nur vor, wenn der Richter oder Schöffe in der Bache als Zeuge vernommen ist; es genügt nicht, daß er als Zeuge geladen war (Rspr. RGSt 10, 196; RGSt 12, 180; 58, 285).
  • RG, 17.09.1880 - 1766/80

    Kann das Gericht einen Zeugen, der in einer früheren Hauptverhandlung …

    Auszug aus BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59
    Umsomehr muß dies hier gelten, da das Hauptverfahren durch die erste Hauptverhandlung nicht abgeschlossen wurde (RGSt 2, 234).
  • RG, 24.02.1888 - 338/88

    1. Bedingt die Vernehmung eines Zeugen in der Voruntersuchung auch dann die …

  • RG, 19.06.1925 - I 243/25

    1. Ist ein Beamter der Staatsanwaltschaft, der sich mit einer Strafsache nur zum …

  • RG, 26.09.1924 - I 756/24

    1. Von welchem rechtlichen Gesichtspunkt aus ist ein Richterablehnungsgesuch (§ …

  • RG, 08.06.1900 - 1831/00

    Ist auch derjenige Richter, der nicht weiß, daß er selbst durch die strafbare …

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters …

    Das gilt namentlich für den Rechtsbegriff des Verletzten (§ 22 Nrn. 1, 2 StPO), auch in seiner Abgrenzung zu dem in anderen Vorschriften verwendeten gleichen Begriff (…vgl. Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 8, Meyer § 61 Rdn 7 bis 12 mit weiteren Hinweisen), für die Frage, inwieweit Trennung und Verbindung von Strafsachen in dem einen oder anderen Stadium des Verfahrens eine Rolle spielen (vgl. BGHSt 14, 219, 222), für die, was unter der "Sache" in § 22 Nrn. 4, 5 StPO zu verstehen ist (vgl. dazu Eb.Schmidt, Lehrkommentar, Nachtragsband I (StPO) § 22 Rdn 2), wie dafür, ob und wann dienstliche Äußerungen eines Richters seinen Ausschluß nach § 22 Nr. 5 StPO bewirken (…hierzu Werner Schmid in GA 1980, 285 ff).
  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im …

    Deshalb reicht es nach der Rechtsprechung weder aus, daß er als Zeuge benannt (RGSt 42, 1, 2; BGHSt 11, 206), noch daß er zwar als Zeuge geladen, aber nicht vernommen worden ist (RGSt 12, 180; 58, 285; BGHSt 14, 219, 220).
  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei …

    Weder eine solche dienstliche Erklärung (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, zitiert bei Rissing-van Saan, MDR 1993, 310, 311 Fußnote 7), noch der Umstand der Benennung als Zeuge (BGHSt 14, 219, 220), führen zu einem Ausschluß als erkennender Richter nach § 22 Nr. 5 StPO.
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des …

    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen und bedingt damit, daß sogar bei durch gemeinsamen Eröffnungsbeschluß verbundenen Strafsachen das gesamte Verfahren von vornherein als eine Sache im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO anzusehen ist (BGHSt 14, 219, 222 zu § 22 Nr. 1 StPO; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73;… Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 73).

    Allerdings ist diese Vorschrift, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, keineswegs nur dazu da, das Strafverfahren gegen eine aus früherer anderweitiger Tätigkeit abzuleitende Voreingenommenheit des Richters zu schützen, sondern auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (RGSt 28, 51, 54; 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 194; 14, 219, 222).

  • BGH, 27.09.2005 - 4 StR 413/05

    Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (Vernehmung in der gleichen Sache als …

    Sinn der Vorschrift des § 22 Nr. 5 StPO ist es nämlich, schon den Anschein eines Verdachtes der Parteilichkeit zu vermeiden (BGHSt 14, 219, 221).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    § 22 StPO will mit Rücksicht auf das Ansehen der Strafrechtspflege schon den Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit vermeiden und deshalb alle Personen von der Ausübung des Richteramtes ausschließen, wenn aus den in § 22 Nr. 1 bis 5 StPO angeführten Gründen die Möglichkeit einer Voreingenommenheit besteht (BGHSt 14, 219, 221).
  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 314/78

    Revision gegen Verurteilung wegen Bankrotts - Ablehnung eines Beweisantrags - …

    Für den kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richter hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß eine nach Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossene Trennung verbundener Strafsachen den umfassenden Ausschluß des Richters in dem gesamten Verfahren nicht wieder beseitigen kann (BGHSt 14, 219, 222).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 4 B 76.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Ausschluss eines als Zeugen …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberster Gerichtshöfe des Bundes bereits entschieden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 273; BGHSt 11, 206; 14, 219 ; vgl. auch BGHSt 39, 239).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes …

    Deshalb erweitert sich der durch einen einzelnen Straffall begründete Ausschluß eines Richters von selbst auf sämtliche angeklagten Strafsachen (BGHSt 14, 219, 222; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).
  • AG Bochum, 18.10.2007 - 72 Ds 421/07

    Ausschluss des Richters von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes

    So genügt es für den Ausschluss weder, dass der Richter in einem Beweisantrag als Zeuge benannt wird (BGHSt 11, 206 [BGH 11.02.1958 - 1 StR 6/58] ) noch die Tatsache, dass er als Zeuge geladen, aber noch nicht vernommen worden ist (BGHSt 14, 219).
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten …

  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 27.06.1972 - 5 StR 182/72

    Begriff der Befangenheit eines Richters - Zweck der Ausschließung eines Richters

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