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| BGH, 15.01.1960 - 4 StR 528/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewalt im Sinne von § 176 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) durch Einflößen von Alkohol gegen den Willen des Opfers - Brechen des Widerstandes des Opfers durch die Menge des eingeflößten Alkohols - Sofortige Wirkung des Alkohols
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 14, 81
- NJW 1960, 639
- MDR 1960, 326
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 528/59
Zwar handelt es sich bei Alkohol nicht um ein Betäubungsmittel, das, wie etwa Chloräthyl (vgl. BGHSt 1, 145), unmittelbar betäubende Wirkung ausübt. - BGH, 21.04.1959 - 5 StR 75/59
Frau in Narkose - Unzüchtige Handlungen - Betrug - Praxisvertreter - Zahnarzt - …
Auszug aus BGH, 15.01.1960 - 4 StR 528/59
Wie der Bundesgerichtshof ausgesprochen hat, ist derjenige, der eine Frau, in Narkose versetzt und unzüchtig berührt, jedenfalls dann nicht nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 strafbar, wenn die Frau mit der Narkose - auch infolge einer Täuschung - einverstanden war (5 StR 75/59 vom 21. April 1959 = NJW 1959, 1092).
- BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90
LSD - Gewalt - Gewaltanwendung
Eine solche Zwangswirkung tritt bei der heimlichen Beibringung von LSD ein, wenn das Betäubungsmittel durch seine körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigt (BGHSt 1, 145; 14, 81 (82);… LK 10. Aufl. StGB § 177 Rdn. 5;… Horn in SK StGB § 178 Rdn. 8;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 177 Rdn. 4). - BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98
Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise - …
Auf diesem Rechtsfehler kann das Urteil zugunsten des Angeklagten beruhen, da die heimliche, gezielt zur Vornahme sexueller Handlungen eingesetzte Verabreichung bewußtseinstrübender Mittel jedenfalls dann Gewalt im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F. bzw. des § 177 StGB n.F. darstellt, wenn sie, wie hier vom Landgericht festgestellt, auch eine körperliche Zwangswirkung auf das Opfer herbeiführt (BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90 - m.w.N.; vgl. auch BGHSt 14, 81), und zugleich als hinterlistiger Überfall im Sinne von § 223a StGB a.F. bzw. § 224 StGB n.F. zu werten ist (…BGHR StGB § 223a Überfall 1; § 223a Abs. 1 Hinterlist 2). - BGH, 29.05.2007 - 3 StR 190/07
Schwere Vergewaltigung (Strafzumessung); Beschwer
Gegen die Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB) hätte sich der Angeklagte, der im Übrigen Gewalt angewandt hat (vgl. BGHSt 14, 81), nicht anders als geschehen verteidigen können. - BGH, 12.02.1980 - 1 StR 769/79
Brechung oder Verhinderung erwarteten Widerstands eines Mädchens gegen sexuelle …
Im Falle II 2 der Urteilsgründe hat der Angeklagte eine versuchte sexuelle Nötigung nur begangen, wenn er für sicher hielt oder wenigstens damit rechnete, daß die betäubende Wirkung der Chloroformdämpfe ein Ausmaß erreicht, das zur Brechung oder Verhinderung erwarteten Widerstands des Mädchens gegen seine sexuellen Handlungen führt (vgl. BGHSt 1, 145, 147; 14, 81, 82). - OLG Celle, 15.12.1960 - 1 Ss 314/60 Anm. von Mittelbach - Einverständnis mit der Narkose betreffend - und BGHSt 14, 81 - Einverständnis mit dem Einflößen von Alkohol erörternd - verwiesen werden.
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