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| BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Papierfundstellen
- BGHSt 15, 103
- NJW 1960, 2062
- MDR 1960, 943
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- RG, 01.02.1882 - 49/82
1. Ist es bezüglich des Thatbestandes des einfachen Bankerottes statthaft, wenn …
Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Bezeichnend für die damaligen Auffassungen und das ihnen entsprechende Verständnis des einfachen Bankrotts ist es auch, daß das Reichsgericht diesen Tatbestand anfänglich im Anschluß an das Preußische Obertribunal als ein bloßes Formaldelikt wertete, also gänzlich vom Schulderfordernis absah (RGSt 4, 418; 5, 407/410). - RG, 17.09.1881 - 1737/81
1. Ist der Thatbestand des einfachen Bankerottes ein Fahrlässigkeitsdelikt? 2. …
Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Bezeichnend für die damaligen Auffassungen und das ihnen entsprechende Verständnis des einfachen Bankrotts ist es auch, daß das Reichsgericht diesen Tatbestand anfänglich im Anschluß an das Preußische Obertribunal als ein bloßes Formaldelikt wertete, also gänzlich vom Schulderfordernis absah (RGSt 4, 418; 5, 407/410). - BGH, 14.05.1954 - 2 StR 29/54
Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Hieran ist in Anwendung der Grundsätze festzuhalten, die in BGHSt 6, 131 die gleichfalls in ihrem Wortlaut die Schuldform nicht ausdrücklich bezeichnende Vorschrift des § 330 StGB dargelegt sind. - BGH, 21.01.1954 - 4 StR 727/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Die selbständige Handlung ist Regel, Fortsetzungszusammenhang die Ausnahme (u. a. BGH 4 StR 727/53 vom 21.01.54).
- BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter …
Wird die Bank in dieser Weise über den Wert des Wechsels getäuscht, so kommt es für den Schuldvorwurf nicht auf die Bonität der Wechsel Schuldner an (BGH, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 StR 188/59 - und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60;… Bockelmann a.a.O.); ebensowenig wird die ursprünglich in der Begebung eines Finanzwechsels liegende Minderwertigkeit dadurch beseitigt, daß der Täter ihn später zur Bezahlung von Warenlieferungen verwendet (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60). - BGH, 28.02.1967 - 1 StR 17/67
Aufrechterhaltung eines Gesamtvorsatzes zur Zuwiderhandlung gegen …
Für den Fall, daß die neue Hauptverhandlung fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO ergibt (vgl. BGHSt 15, 103) - die bisherigen Feststellungen weisen auch diese Schuldform nicht in allen Punkten mit Sicherheit aus, weil insbesondere nicht feststeht, inwieweit die Angeklagte mit der Erfüllung des der Steuerberatungsfirma D. erteilten Auftrages rechnen konnte -, wird die Strafkammer prüfen müssen, ob dann mehrere selbständige Fahrlässigkeitstaten in Betracht kommen oder ob eine einheitliche Dauerstraftat anzunehmen ist (vgl. im einzelnen RGSt 39, 165, 167; BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]-192; 3, 23, 26/27;… BGH 1 StR 625/53 bei Herlan GA 1954, 312;… BGH 4 StR 193/55 bei Herlan GA 1956, 348; BGH Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 StR 199/56; BGH Urteil vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63). - BGH, 21.07.1964 - 1 StR 224/64
Rechtsmittel
Zutreffend hat das Landgericht angenommen, daß die Bankrotthandlung der unordentlichen Buchführung auch fahrlässig begangen werden kann (BGHSt 15, 103).
- BGH, 09.05.1961 - 5 StR 63/61
Rechtsmittel
Diese Ansicht hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten, der Bundesgerichtshof ist ihr gefolgt, der 1. Strafsenat hat sie in dem Urteil vom 2. August 1960 - BGHSt 15, 103 - erneut bestätigt. - BGH, 13.10.1971 - 2 StR 436/71
Handeln aus Gewinnsucht
Auf BGHSt 15, 103 wird verwiesen. - BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70
Vorliegen einer "außerordentlichen Sitzung" - Verlegung der Sitzung anstatt …
Eine außerordentliche Sitzung im Sinne dieser Vorschriften ist nur eine solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle abgehalten werden (BGHSt 11, 54; 15, 107) [BGH 02.08.1960 - 1 StR 229/60]. - BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an …
Die ursprüngliche, in der Begebung als Finanzwechsel liegende Minderwertigkeit wurde dadurch nicht beseitigt (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60 S. 4). - BGH, 04.10.1960 - 1 StR 386/60
Rechtsmittel
Es sei jedoch jetzt schon darauf hingewiesen, daß auch ein fahrlässiger Verstoß gegen die Buchführungspflicht nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO strafbar ist (hierzu ausführlich die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 2. August 1960, 1 StR 229/60). - BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels - Betrug …
Denn die Wechsel, soweit sie Finanzwechsel waren wurden durch die genannte Verwendung nicht zu Warenwechseln (BGH 1 StR 229/60 vom 2. August 1960 S. 4). - BayObLG, 18.03.1969 - RReg. 3b St 200/68
§ 50 a Abs. 1 StGB als Verbindungsnorm
Die fahrlässige Begehung dieses Delikts ist nach wie vor möglich; der Tatbestand ergibt sich aus § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO (BGHSt 15, 103 ). - BGH, 19.07.1966 - 1 StR 52/66
Tatbestandsvoraussetzungen eines Betrugs - Begriff der Täuschung - Pflicht zur …
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