Rechtsprechung
| BGH, 07.07.1961 - 4 StR 167/61 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 16, 168
- NJW 1961, 1878
- MDR 1961, 1034
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57
Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.03.1959 - 2 StR 566/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.11.1956 - 6 StR 70/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.12.1954 - 5 StR 622/54
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.02.1960 - 2 StR 20/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
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- BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …
Fühlt sich der Angeklagte nur durch eine tateinheitliche Verurteilung aus einem zusätzlichen rechtlichen Gesichtspunkt beschwert, so bedeutet es einen vollen Erfolg seines allein darauf abzielenden Rechtsmittels, wenn es zur Beseitigung der Verurteilung aus diesem Gesichtspunkt führt (Erweiterung von BGHSt 16, 168).Wenn es sich bei der Anfechtung einer solchen tateinheitlichen Verurteilung auch, hinsichtlich der Beschränkbarkeit des Rechtsmittels, nicht um einen "abtrennbaren" Teil der angefochtenen Entscheidung handelt (vgl. BGHSt 16, 168), so ist doch der vorliegende Fall dem des erfolgreichen Rechtsmittels bei Anfechtung eines abtrennbaren Teils gleich zu behandeln.
Die Staatskasse hat darum auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen (BGHSt 16, 168.174).
- BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer …
Der Senat sieht sich jedoch nicht veranlaßt, ihr außerdem die ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen, denn dessen Verhalten, das auch im Hinblick auf den Auslagenerstattungsanspruch ausschließlich unter den nach der Auslieferungsbewilligung verfolgbaren Gesichtspunkten zu betrachten ist, schließt in allen diesen Fällen eine grobe Unredlichkeit ein (§ 467 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 2 Abs. 2 UHaftEntschG; vgl. BGHSt 13, 75; 16, 168, 174). - BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …
Dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittels auch in diesem Fall deshalb aufzuerlegen, weil er durch seine Zuwiderhandlung Strafe verdient hat und der Strafausspruch infolge der Berichtigung der Urteilsgrundlage im Ergebnis aufrechterhalten wird, würde der sachlichen Gerechtigkeit widersprechen, die auch bei der Anwendung und Auslegung der Kostenbestimmungen von ausschlaggebender Bedeutung ist (4 StR 167/61 vom 7. Juli 1961 in NJW 1961, 1878, 1879 [BGH 07.07.1961 - 4 StR 167/61] unter 2; vgl. auch RGSt 60, 189, 191 unter 3).
- BGH, 27.07.1962 - 1 StR 44/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.01.1963 - 1 StR 516/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.10.1966 - 1 StR 243/65
Anspruch auf Entschädigung wegen Freiheitsentziehung
- BGH, 16.02.1965 - 3 StR 55/64
Versäumung der Frist zur Begründung der gegen das Urteil des Landgerichts …
In diesem Falle müssen nach dem Gedanken der Entscheidungen BGHSt 16, 168; 19, 226, 230 [BGH 28.01.1964 - 3 StR 55/63]diejenigen Auslagen des Angeklagten, die ihm notwendig und ausscheidbar durch die Stellung und Behandlung des Wiederaufnahmeantrags entstanden sind (vgl. § 90 RAGebO), der Staatskasse auferlegt werden. - BGH, 29.09.1964 - 1 StR 273/64
Verjährung der Strafverfolgung
Überdies erschien es dem Senat angebracht, den Angeklagten auch von den ihm entstandenen notwendigen Auslagen der Revision freizustellen (vgl. BGHSt 16, 168). - BGH, 22.02.1963 - 4 StR 3/63
Rechtsmittel
Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten folgt aus § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGHSt 16, 168 ff).
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