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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,243
BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63 (https://dejure.org/1963,243)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1963 - 5 StR 445/63 (https://dejure.org/1963,243)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1963 - 5 StR 445/63 (https://dejure.org/1963,243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 144
  • NJW 1964, 261
  • NJW 1964, 779 (Ls.)
  • MDR 1964, 163
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Die Frage ist vom 2. Strafsenat in BGHSt 16, 178 ff. bejaht worden.

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich nämlich von dem in BGHSt 16, 178 ff. abgeurteilten Falle wesentlich dadurch, daß der Angeklagte noch während des Ganges der Hauptverhandlung wieder - wenn auch nur zeitweise - erschienen ist und in dieser Zeit auch verhandlungsfähig war.

    Eigenmächtig handelt er, wenn er bewußt diese Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (so BGHSt 16, 178 ff. im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts).

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Eine derart die Rechte des Angeklagten einschränkende Vorschrift darf nicht ausdehnend ausgelegt werden (vgl. RGSt 42, 197, 198/199; BGHSt 3, 187, 190).
  • RG, 12.02.1909 - II 98/09

    Darf eine Ortsbesichtigung durch das erkennende Gericht und die Geschworenen in …

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Eine derart die Rechte des Angeklagten einschränkende Vorschrift darf nicht ausdehnend ausgelegt werden (vgl. RGSt 42, 197, 198/199; BGHSt 3, 187, 190).
  • RG, 01.12.1891 - 2959/91

    Ist es zulässig, gegen einen Angeklagten, der während der Beratung der …

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 5 StR 445/63
    Sie soll (vgl. RGSt 22, 247, 249 unter Berufung auf Hahn, Materialien Bd. 1 S. 187) im Interesse der Strafrechtspflege und mit Rücksicht auf die Würde des Gerichts verhindern, daß "dem Angeklagten die Möglichkeit gewährt wäre, eine begonnene, vielleicht schon mit dem Abschluß nahe Hauptverhandlung dadurch, daß er sich entfernt oder bei ihrer Wiedereröffnung ausbleibt, unwirksam und gleichsam ungeschehen zu machen".
  • BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden …

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  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Abwesenheitsverhandlung nach …

    Von einem eigenmächtigen Ausbleiben des Angeklagten, das allein nach § 231 Abs. 2 StPO - einer Ausnahmevorschrift, die deshalb auch nicht etwa erweiternd ausgelegt werden darf (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 148) - eine Weiterverhandlung ohne ihn zugelassen hätte, kann danach keine Rede sein (…vgl. OLG Hamburg GA 1961, 177;… KMR 6. Aufl. Anm. 3 a, Löwe/Rosenberg 22. Aufl. Bem. 5 b, jeweils zu § 231 StPO).".

    Diese eng auszulegende Bestimmung (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 148) ist nur dann anwendbar, wenn der Angeklagte der Hauptverhandlung eigenmächtig fernbleibt (BGHSt 10, 304, 305).

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland …

    Ein Angeklagter hat nicht nur die Pflicht (§§ 230, 231 StPO), sondern auch das unter besonderem verfassungsrechtlichem Schutz stehende (Art. 103 Abs. 1 GG) Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. auch BGHSt 19, 144, 147; 26, 84, 90).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der …

    Der Bundesgerichtshof hatte Fälle von Abwesenheit des Angeklagten mehrfach zu beurteilen, war jedoch nicht zu einer Entscheidung darüber gezwungen, ob ein Verfahrenshindernis vorlag; denn in all diesen Fällen war eine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden (BGHSt 10, 304, 306; 10, 396; 19, 144, 145; 24, 257, 258; 25, 4; 25, 317, 320).
  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der …

    Von einem eigenmächtigen Ausbleiben des Angeklagten, das allein nach § 231 Abs. 2 StPO - einer Ausnahmevorschrift, die deshalb auch nicht etwa erweiternd ausgelegt werden darf (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 148) - eine Weiterverhandlung ohne ihn zugelassen hätte, kann danach keine Rede sein (…vgl. auch OLG Hamburg GA 1961, 177;… KMR 6. Aufl. Anm. 3 a, Löwe/Rosenberg 22. Aufl. Bem. 5 b, jeweils zu § 231 StPO).
  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung - …

    § 231 Abs. 2 StPO meint nur das eigenmächtige Sichentfernen des Angeklagten (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 147;… BGH GA 1969, 281).
  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

    Nunmehr hat sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahin gefestigt, daß ein förmlicher Hinweis jedenfalls dann erforderlich ist, wenn in dem betreffenden Fall der Schuldvorwurf durch die Änderung der Tatzeit eine wesentliche Veränderung erfährt oder die Tatzeit für den Schuldvorwurf von ausschlaggebender Bedeutung ist (BGH NStZ 1981, 191 m.w.N.;… s.a. KK-Hürxthal, § 265 StPO, Rn. 24; offengelassen: BGHSt 19, 144).
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 411/80

    Herbeiführung einer Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten nach seiner …

    Die vor dem Inkrafttreten des § 231 a StPO zu § 231 Abs. 2 StPO ergangene Entscheidung BGHSt 19, 144 steht dem schon deshalb nicht entgegen (vgl. auch BGHSt 26, 228, 232) [BGH 22.10.1975 - 1 StE 1/74 a], weil dort - anders als hier - davon ausgegangen werden konnte, daß das Verfahren auch bei mehrfacher Unterbrechung in angemessener Zeit zu Ende zu führen war.
  • BGH, 30.06.1977 - 4 StR 198/77

    Erfordernis der Anwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung - …

    Diese eng auszulegende Bestimmung (BGHSt 3, 187, 190; 19, 144, 148) ist nur dann anwendbar, wenn der Angeklagte der Hauptverhandlung eigenmächtig fernbleibt (BGHSt 10, 304, 305).
  • BGH, 14.12.1976 - 5 StR 547/76

    Verkündung des Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Bewusste Herbeiführung …

    Bei dieser Sachlage ist es rechtlich ohne Bedeutung, daß die Selbsttötung mißlungen ist (BGHSt 19, 144, 147; 16, 178, 183).
  • BGH, 03.05.1979 - 4 StR 159/79

    Annahme eines minder schweren Falls bei Abweichung des Tatbildes einschließlich …

  • BGH, 07.11.1967 - 5 StR 518/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 05.07.1967 - 2 StR 61/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges - …

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