Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Sinne des § 263 Strafgesetzbuches (StGB) im Rahmen von Aktiengeschäften - Rechtswirkungen der Ausnutzung eines Aktienbezugsrechts anderer durch Aktienerwerb mit deren Einverständnis und auf deren Namen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 19, 206
- NJW 1964, 824
- MDR 1964, 427
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand - …
Auszug aus BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63
Dazu kam es auch, wobei die Deutsche Bank im Auftrag der Bundesregierung das in BGHSt 19, 37, 41 [BGH 18.07.1963 - 1 StR 130/63] geschilderte Verfahren beobachtete. - BGH, 09.04.1963 - 5 StR 587/62
Auszug aus BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63
Daran ist er jedoch, soweit der Angeklagte wegen betrügerischen Aktienerwerbs durch Strohmänner verurteilt worden ist, durch zwei Urteile des 5. Strafsenats vom 9. April 1963 (5 StR 587/62 = BGHSt 18, 317 und 5 StR 596/62) gehindert. - BGH, 09.04.1963 - 5 StR 596/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63
Daran ist er jedoch, soweit der Angeklagte wegen betrügerischen Aktienerwerbs durch Strohmänner verurteilt worden ist, durch zwei Urteile des 5. Strafsenats vom 9. April 1963 (5 StR 587/62 = BGHSt 18, 317 und 5 StR 596/62) gehindert.
- BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …
Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach zivil- oder gegebenenfalls auch öffentlichrechtlichen Maßstäben (vgl. BGHSt 19, 206, 214 f.; BGH NStZ 1993, 388;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 172;… Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 61). - BSG, 13.06.2018 - GS 1/17
Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Rüge der Verletzung materiellen Rechts …
Es liegt aber in seiner Kompetenz, eine vorgelegte Rechtsfrage zu konkretisieren, zu präzisieren und ggf zu beschränken, wenn sie für den Gegenstand des konkreten Rechtsstreits nicht in dem vorgelegten Umfang entscheidungserheblich ist (…vgl BSGE 109, 81 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4, RdNr 6;… BSGE 80, 24, 28 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 20 = Juris RdNr 15 zu einer Grundsatzvorlage; außerdem BGHZ 126, 63, 69 f = NJW 1994, 1735, 1736; BGHSt 19, 206, 209; 41, 187, 192 f = NJW 1996, 402, 403; BGHSt 61, 221, 222 = NJW 2017, 94, 95; BFHE 176, 267, 272 = NJW 1995, 1311; Pietzner in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 11 RdNr 72;… Voelzke in Schlegel/Voelzke, juris-PK SGG, 1. Aufl 2017, § 41 SGG RdNr 87). - OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06
Computerbetrug, Betrug
Der erstrebte Vorteil ist nur rechtswidrig, wenn nach materiellem Recht kein Rechtsanspruch auf den Vorteil besteht ( BGHSt 19, 206, 216 ).
- BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
Raub (Zueignungsabsicht); Erpressung (Bereicherungsabsicht: Vermögensvorteil, …
b) Die für eine Verurteilung wegen Erpressung (§ 253 Abs. 1 StGB) erforderliche Bereicherungsabsicht setzt voraus, dass der Täter sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen will, auf den er oder der Dritte keinen rechtlichen Anspruch hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1963 - GSSt 1/63, BGHSt 19, 206, 215 f.; Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325); ein Zahlungsanspruch muss fällig und einredefrei sein (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 Rn. 49). - BGH, 25.08.1982 - 3 StR 247/82
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer paranoiden …
Insbesondere ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht, daß der vereinbarte Preis unter dem Marktwert der Grundstücke lag und die Beschuldigte daher insoweit einen Vermögensvorteil erlangen wollte (vgl. BGHSt 19, 206, 216). - BGH, 21.07.1964 - 1 StR 162/63
Unterzeichnung von Kaufanträgen für Aktien - Ausnutzung einer Bezugsberechtigung
Er hat sich also durch die von ihm durch Täuschung veranlaßte Zuteilung der Aktien rechtswidrige Vermögensvorteile verschafft (Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs von 16. Dezember 1963 GSSt 1/63 = BGHSt 19, 206).
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