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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,348
BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51 (https://dejure.org/1952,348)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1952 - 3 StR 820/51 (https://dejure.org/1952,348)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1952 - 3 StR 820/51 (https://dejure.org/1952,348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 146
  • NJW 1952, 554
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht …

    Auszug aus BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
    Voraussetzung ist dabei nur, dass die Haupttat mindestens zu einer Versuchshandlung führt (vgl. RGSt 58, 113).
  • RG, 22.12.1920 - IV 1480/20

    Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.

    Auszug aus BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
    Insbesondere ist die Strafkammer bei Erörterung der Umstände, die dem Angeklagten die Kenntnis von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängten, von den rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen, die für die Auslegung der Beweisregel in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt (vgl. die zusammenfassende Entscheidung RGSt 55, 204) und die vom erkennenden Senat bereits widerholt anerkannt worden sind (vgl. z.B. 3 StR 793/51 - Urteil vom 15. November 1951).
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 793/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
    Insbesondere ist die Strafkammer bei Erörterung der Umstände, die dem Angeklagten die Kenntnis von dem strafbaren Vorerwerb aufdrängten, von den rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen, die für die Auslegung der Beweisregel in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt (vgl. die zusammenfassende Entscheidung RGSt 55, 204) und die vom erkennenden Senat bereits widerholt anerkannt worden sind (vgl. z.B. 3 StR 793/51 - Urteil vom 15. November 1951).
  • RG, 26.03.1896 - 813/96

    Kann Beihilfe zur That schon vor der Entschließung des Thäters zur That geleistet …

    Auszug aus BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
    Es ist in Rechtsprechung und Rechtslehre allgemein anerkannt, dass die Beihilfe nicht zur Ausführung der Haupttat selbst geleistet zu werden braucht; sie kann schon zu blossen Vorbereitungshandlungen des Täters erfolgen, sogar schon vor dessen Entschliessung einsetzen (RGSt 28, 287).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73

    Hausbesetzung - § 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, psychische …

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  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Gehilfe schon vor der Entschließung des Haupttäters Hilfeleistungen erbringen kann, die eine dann folgende Ausführung der Tat erleichtern (BGHSt 2, 146, 148).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHSt 2, 146).
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