Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits vorhandenem Tatentschluss - Betrug und falsche Versicherung an Eides Statt durch Vortäuschen von Folgen einer Kriegsverwundung gegenüber der Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 02.10.1951 - KMs 9/51
- BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 218
- NJW 1952, 630
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (18)
- RG, 10.11.1902 - 3339/02
1. Ist das Vormundschaftsgericht allgemein zur Abnahme von Versicherungen an …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Andere Entscheidungen haben aus ähnlichen Erwägungen wenigster! für gewisse Fälle die Strafgerichte (RGSt 28, 8; 58, 147; 62, 119) und die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (RGSt 7, 275; 16, 372; 36, 1) für zuständig erklärt.Die Annahme ist zwar berechtigt, dass die Befugnis zur Abnahme von Eiden ohne weiteres auch die mindere Befugnis einschliesst, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen (so schon RGSt 36, 1).
- RG, 11.12.1885 - 2895/85
Setzt §. 156 St.G.B.'s die Zuständigkeit der Behörde zur Abnahme der …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Sie ist abzulehnen, weil sie das vom Gesetzgeber ganz bewusst aufgestellte Erfordernis der Zuständigkeit (vgl RGSt 13, 161) völlig verflüchtigt, es entgegen dem Gesetz durch das des Bedürfnisses ersetzt und so die Einrichtung der Versicherung an Eides Statt entwertet. - RG, 10.11.1905 - 264/05
Ist im Königreich Sachsen für das Verfahren in reinen Verwaltungssachen die …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
In RGSt 38, 209 wurde schliesslich die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen, für ein Verfahren bestimmter Art bejaht mit der Begründung, das Verfahren habe früher zur Zuständigkeit der Gerichtsämter gehört, diese aber seien unzweifelhaft zur Abnahme solcher Versicherungen befugt gewesen.
- RG, 17.12.1934 - 5 D 104/34
Ist das Reichspatentamt im Nichtigkeitsverfahren zur Entgegennahme …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Seine neuere Rechtsprechung lässt vielmehr erkennen, dass es nur dann aus der Behördenorganisation und den diese regelnden Vorschriften die ungeschriebene Zuständigkeit einer Behörde zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen gefolgert hat, wenn das Gesetz dieser Behörde ein förmliches Beweisverfahren als Grundlage einer Entscheidung übertragen hatte; so dem Reichspatentamt das Nichtigkeitsverfahren (RGSt 69, 26); dem Oberversicherungsamt das Berufungsverfahren der RVO (RGSt 71, 172); einem Landrat das Verfahren zur Entziehung der Schankerlaubnis (HRR 1936, 921). - RG, 12.04.1937 - 3 D 145/37
Ist das Oberversicherungsamt im Berufungsverfahren (§ 1675 RVersO.) eine zur …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Seine neuere Rechtsprechung lässt vielmehr erkennen, dass es nur dann aus der Behördenorganisation und den diese regelnden Vorschriften die ungeschriebene Zuständigkeit einer Behörde zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen gefolgert hat, wenn das Gesetz dieser Behörde ein förmliches Beweisverfahren als Grundlage einer Entscheidung übertragen hatte; so dem Reichspatentamt das Nichtigkeitsverfahren (RGSt 69, 26); dem Oberversicherungsamt das Berufungsverfahren der RVO (RGSt 71, 172); einem Landrat das Verfahren zur Entziehung der Schankerlaubnis (HRR 1936, 921). - RG, 04.04.1939 - 1 D 98/39
Im ordentlichen bürgerlichen Streitverfahren ist das Gericht nicht ohne weiteres …
- RG, 13.11.1882 - 2545/82
1. Ist es durch die preußische Vormundschaftsordnung ausgeschlossen, daß der …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Andere Entscheidungen haben aus ähnlichen Erwägungen wenigster! für gewisse Fälle die Strafgerichte (RGSt 28, 8; 58, 147; 62, 119) und die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (RGSt 7, 275; 16, 372; 36, 1) für zuständig erklärt. - RG, 23.10.1889 - 1728/89
1. Unter welchen Voraussetzungen darf eine Behörde als "zuständig zur Abnahme …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Beispiele bieten die Entscheidung RGSt 7, 287 and die Plenarentscheidung RGSt 19, 414. - RG, 10.06.1892 - 1526/92
Ist der §. 156 St.G.B.'s auch dann anwendbar, wenn ein zur Abnahme einer …
- RG, 29.10.1895 - 2975/95
1. Ist die Versicherung an Eidesstatt im Strafprozesse ein zulässiges …
Auszug aus BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51
Andere Entscheidungen haben aus ähnlichen Erwägungen wenigster! für gewisse Fälle die Strafgerichte (RGSt 28, 8; 58, 147; 62, 119) und die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit (RGSt 7, 275; 16, 372; 36, 1) für zuständig erklärt. - RG, 15.04.1940 - 2 D 62/40
1. Der § 24 Abs. 2 der Reichsnotarordnung v. 13. Februar 1937 (RGBl. I S. 191) …
- RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41
Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und …
- BGH, 26.06.1951 - 1 StR 94/51
Rechtsmittel
- RG, 29.09.1891 - 2857/91
Kann der Thatbestand des §. 156 St.G.B.'s dadurch begründet werden, daß dem …
- RG, 30.03.1928 - I 1277/27
Ist das Amtsgericht im Privatklageverfahren wegen übler Nachrede für die …
- RG, 01.12.1882 - 2729/82
Ist die eidesstattliche Versicherung eines Dritten ein zulässiges Beweismittel …
- RG, 10.04.1924 - III 158/24
Ist der Untersuchungsrichter für die Entgegennahme eidesstattlicher …
- RG, 02.12.1887 - 2729/87
Fällt die falsche eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit des vom Vater …
- BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
Rechtsmittel
Dazu gehört weiter, daß die Versicherung über den in Rede stehenden Gegenstand und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und dort nicht völlig wirkungslos ist (RGSt 73, 144; 75, 399; BGHSt 2, 218, 222; BGH 4 StR 548/52 vom 22.1.1953, NJW 1953, 994 Nr. 21).Ansprüche übertragen wurde; in diesem Verfahren konnten die Versicherungen des Angeklagten jedenfalls nach der damaligen Rechtslage auch Beweisbedeutung haben (vgl. BGHSt 2, 218).
- BGH, 05.11.1953 - 4 StR 519/53
Rechtsmittel
Die Anwendung des § 156 StGB setzt vielmehr nach der Rechtsprechung ausserdem voraus, dass die eidesstattliche Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, zu dem sie abgegeben wird, dieser Behörde abgegeben werden durfte und nicht rechtlich völlig wirkungslos war (RGSt 67, 408; 70, 266, 268; 71, 172; 73, 144 f, 349 f; 74, 126; 75, 399 f; BGHSt 1, 13, 16 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 2, 218, 222 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH 1 StR 603/51 vom 11. Dezember 1951; 1 StR 884/51 vom 6. Mai 1952).Zuständigkeit für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen aus dem bestehenden Behördenaufbau und den ihn regelnden Gesetzesvorschriften mittelbar ergibt (RGSt 36, 212; 38, 209 f; 70, 266, 268; BGHSt 2, 218, 220) [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51].
Erforderlich ist jedoch in solchen Fällen mindestens, dass die Behörde nach den ihren Aufgabenkreis betreffenden Vorschriften dazu berufen ist, ein förmliches Beweisverfahren durchzuführen, das die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen mit sich bringt (BGHSt 2, 218, 220) [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51].
Diese Rechtsprechung ist indessen vom Bundesgerichtshof bereits mehrfach abgelehnt worden (BGHSt 2, 218 ff; 4 StR 548/52 vom 22. Januar 1953).
Daran ist festzuhalten; denn die erweiternde Auslegung des Begriffs der Zuständigkeit würde zur völligen Auflösung dieses gesetzlichen Tatbestandsmerkmals und im Ergebnis zur Entwertung der eidesstattlichen Versicherung als eines im Rechtsleben wichtigen Mittels zur Glaubhaftmachung führen (BGHSt 2, 220 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]).
- BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52
Rechtsmittel
Ausserdem setzt die Anwendung des § 156 StGB nach der Rechtsprechung voraus, dass die eidesstattliche Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, zu dem sie abgegeben wird, dieser Behörde abgegeben werden durfte und nicht rechtlich völlig wirkungslos war (RGSt 67, 408; 70, 266, 268; 71, 172; 73, 144 f, 349 f; 74, 125 f; 75, 399 f; BGHSt 1, 13, 16; 2, 218, 222; BGH 1 StR 603/51 vom 11.12.1951; 1 StR 884/51 vom 6.5.1952).Es genügt, dass sich die Zuständigkeit für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen aus dem bestehenden Behördenaufbau und den ihn regelnden Gesetzesvorschriften mittelbar ergibt (RGSt 36, 212; 38, 209 f; 70, 266, 268; BGHSt 2, 218, 220).
Erforderlich ist jedoch in solchen Fällen mindestens, dass die Behörde nach den ihren Aufgabenkreis betreffenden Vorschriften dazu berufen ist, ein förmliches Beweisverfahren durchzuführen, das die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen mit sich bringt (BGHSt 2, 218, 220;… vgl. OLG Hamburg HESt 1, S. 37, 39 f; OLG Oldenburg NdsRpfl 1951, 208 f; Mezger SJZ 1949, Sp 709/711, Schönke SJZ 1948 Sp 299, 301).
Der erkennende Senat hält an der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1952 (BGHSt 2, 218 ff) fest und tritt ihrer Begründung, soweit sie die für die Begriffsbestimmung der Zuständigkeit massgebenden allgemeinen Rechtsgrundsätze betrifft, durchweg bei.
- BGH, 08.03.1966 - 1 StR 569/65
Verpflichtung des Generalkonsulats zum Einschreiten bei Vorliegen eines …
In der Befugnis kann auch die allgemeine Berechtigung zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen liegen (BGHSt 2, 218, 221 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; s. aber auch BGHSt 5, 69; vgl. Tarif (Nr. 18) zum Gebührengesetz für das Auswärtige Amt und die Auslandsbehörden - BGBl III 27-2).Erforderlich ist in diesem Fall jedoch mindestens, daß die Behörde in dem betreffenden Aufgabenkreis berufen ist, ein förmliches Beweisverfahren durchzuführen, das die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen mit sich bringt (RGSt 38, 209; BGHSt 2, 218, 220 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH LM StGB § 156 Nr. 7).
- BGH, 10.02.1953 - 1 StR 514/52
Rechtsmittel
Dies hat der Senat in der Entscheidung BGHSt 2, 218 näher begründet (…ebenso BGH Urt. vom 22. Januar 1953 - 4 StR 548/52). - BGH, 09.11.1954 - 2 StR 203/54
Rechtsmittel
Die eidesstattliche Versicherung durfte aber auch über den Gegenstand, auf den sie sich bezog, und in dem Verfahren, zu dem sie eingereicht wurde, abgegeben werden und war nicht rechtlich völlig wirkungslos (BGHSt 2, 218 [222]). - BGH, 25.10.1979 - 4 StR 436/79
Falsche Versicherung an Eides Statt - Zeitweilige Abwesenheit des Angeklagten und …
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vom 29. September 1970 (durch den Angeklagten M.) sowie vom 29. September 1970 (durch den Angeklagten T. und die Anstiftung hierzu durch den Angeklagten M.) konnten auch deswegen rechtliche Wirkungen auslösen, weil diese Erklärungen dazu beigetragen haben (UA 82, 87), dem Zeugen E. die Waren zu entziehen (vgl. BGHSt 2, 218, 222; BGH, Urteil vom 30. November 1954 - 5 StR 554/54;… BGH GA 1973, 109). - BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
Rechtsmittel
Daß das B. Landesamt für Wiedergutmachung an sich befugt war, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen (vgl BGHSt 1, 13, 15 ff [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 2, 218, 219 ff [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH NJW 1953, 994 Nr. 21), ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des bayer.Ges. - BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58
Rechtsmittel
Damit steht fest, daß die eidesstattlichen Versicherungen "rechtlich nicht völlig wirkungslos" waren (vgl. BGHSt 2, 218, 222; 7, 1; BGH LM Nr. 7 zu § 156 StGB und die dort angeführten Urteile des erkennenden Senats 1 StR 603/51 vom 11. Dezember 1951 und 1 StR 884/51 vom 6. Mai 1952). - BGH, 05.05.1954 - 1 StR 634/53
Rechtsmittel
Zur Zuständigkeit im Sinne des § 156 gehört, dass die Behörde die Versicherung gerade über den in Rede stehenden Gegenstand abnehmen darf (RGSt 75, 399; BGHSt 2, 218, 222). - BGH, 17.02.1959 - 1 StR 668/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1954 - 1 StR 644/53
Rechtsmittel
- BGH, 18.07.1952 - 1 StR 860/51
Rechtsmittel
- BGH, 19.04.1955 - 2 StR 31/55
Rechtsmittel
- BGH, 24.04.1952 - 3 StR 1160/51
Rechtsmittel
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