Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1952 - 2 StR 185/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 315
- NJW 1952, 752
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- RG, 02.03.1928 - I 139/28
1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 19.09.1939 - 1 D 702/39
Wer an der Verabredung zum Bandendiebstahl beteiligt gewesen ist, an einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 10.01.1933 - I 1478/32
1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 02.10.1906 - V 349/06
1. Ist eine Vorspiegelung falscher oder eine Unterdrückung wahrer Tatsachen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 19.06.1883 - 1117/83
Kann der Anstifter zu einem Diebstahle zugleich Hehler der vom angestifteten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54
Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB
Das ist ausgesprochen für Fälle der Anstiftung zur Vortat in den Urteilen 2 StR 185/52 vom 6. Mai 1952 (= BGHSt 2, 315) bei einfacher Hehlerei, 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953 (= BGHSt 4, 41) und 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1953 bei gewerbsmäßiger Hehlerei, für die Beihilfe in den Urteilen 4 StR 695/52 vom 19. März 1953, 2 StR 825/53 vom 28. April 1953, 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953, 4 StR 721/52 vom 23. Juli 1953 und 2 StR 220/53 vom 4. Dezember 1953 (= BGHSt 5, 378).Es sei deshalb unbillig, den Teilnehmer, der, was die Vortat anlange, weniger getan habe als der Vortäter, wegen der Vortatteilnahme und der Hehlerei zu bestrafen, während der Vortäter nur wegen der Vortat bestraft werde (so insbesondere BGHSt 2, 315 und 4 StR 695/52 vom 19. März 1953).
In den Entscheidungen BGHSt 2, 315 und 4, 41 sowie 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1953, aber auch im Schrifttum, wird die Straflosigkeit der Hehlerei des auf die Beute abzielenden Vortatteilnehmers ferner damit begründet, seine Hehlerhandlung richte sich gegen dasselbe Rechtsgut wie die Vortat; indem er vom Vortäter die Beute oder einen Teil davon übernehme, verwirkliche er nur die seine Vortatteilnahme tragende Absicht, die Sache für sich zu gewinnen.
In diesem Falle ist die Hehlereihandlung eine bereits mitbestrafte Nachtat (im Anschluß an BGHSt 2, 315 und 3, 41).
- BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53
Rechtsmittel
Aus demselben Grunde ist Gesetzeskonkurrenz für den Anstifter angenommen, der bei Bestimmung des Diebes bereits die Absicht hatte, an den zu stehlenden Sachen teilzuhaben, selbst wenn die Hehlerei gewerbsmässig geschah (BGHSt 2, 315; 4, 41).
- BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52 Gegen die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in BGHSt 2, 315 entschieden, daß nicht auch wegen Hehlerei bestraft werden dürfe, wer einen anderen in der Absicht, an der Beute teilzuhaben, zum Diebstahl anstifte und später seiner Absicht entsprechend einen Beuteanteil vom Dieb erhalte.
- BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52
Rechtsmittel
War die Angeklagte D. aber an den Veruntreuungen als Mittäterin, Anstifterin oder Gehilfin beteiligt, so, entfiel die Möglichkeit einer Bestrafung aus §§ 259, 260 StGB (BGHSt 2, 315; 4, 41 [BGH 27.01.1953 - 2 StR 558/52]; hinsichtlich der Beihilfe Urt des BGH 4 StR 695/52 vom 19. März 1953; 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953; 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953). - BGH, 15.01.1954 - 2 StR 488/53
Rechtsmittel
Das Landgericht hat sich hierfür zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen (BGHSt 2, 315) Der Angeklagte hatte bei der Anstiftung zum Diebstahl von vornherein vor, an der Diebstahlsbeute teilzuhaben. - BGH, 25.03.1954 - IV ZR 140/53
Rechtsmittel
Dagegen war eine ausdrückliche Aufhebung des in Frage stehenden Teiles des landgerichtlichen Urteils sachgemäß (Stein-Jonas-Schönke § 91 a Anm. VI 3; Schönke JZ 1952, 566). - BGH, 19.05.1953 - 2 StR 772/52
Rechtsmittel
Wer aber einen anderen anstiftet, einen Diebstahl zu begehen, in der Absicht, an dem Diebesgut teilzuhaben, ist nur wegen Anstiftung zum Diebstahl zu bestrafen, nicht auch wegen Hehlerei, auch wenn er den Beuteanteil gewerbsmässig im Sinne der §§ 259, 260 StGB verwertet (BGHSt 2, 315 und BGH 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953, zum Abdruck bestimmt, und 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1952). - BGH, 21.05.1953 - 3 StR 945/52
Diebstahl oder Hehlerei am Eigentum der Besatzungsstreitkräfte - Ausschließliche …
Denn diese bildet, wenn sie in der Absicht begangen wird, einen Anteil an der Beute zu erlangen, mit dem nachfolgenden Ansichbringen eines Teiles der Beute eine einheitliche Tat (BGHSt 2, 315; 4, 41). - BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53
Rechtsmittel
Der Teilnehmer an der Tat kann aber für die Annahme eines Beuteanteils, auf den er es bei seinem Tatbeitrag abgesehen hatte, nicht wegen Hehlerei bestraft werden (BGHSt 2, 315; 4, 41; BGH vom 19.9.1952 - 4 StR 695/52). - BGH, 28.04.1953 - 2 StR 825/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52
Rechtsmittel
- BGH, 08.02.1955 - 2 StR 256/54
Rechtsmittel
- BGH, 06.01.1953 - 2 StR 225/52
Rechtsmittel
- BGH, 18.09.1952 - 4 StR 1021/51
Rechtsmittel
- BGH, 01.06.1954 - 2 StR 780/52
Rechtsmittel
- BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53
Rechtsmittel
- BGH, 26.02.1953 - 4 StR 430/52
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1952 - 3 StR 660/51
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".