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Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,811
BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69 (https://dejure.org/1970,811)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1970 - 5 StR 627/69 (https://dejure.org/1970,811)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1970 - 5 StR 627/69 (https://dejure.org/1970,811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen gegenüber dem Angeklagten und dem Verteidiger - Erhöhtes Maß an Gefährdung für einen regelmäßig für die Kriminalpolizei tätig werdenden Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 244
  • NJW 1970, 1197
  • MDR 1970, 605
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • RG, 07.05.1907 - II 104/07

    Zum Begriffe der sog. instruktionellen Vorschriften. Liegt eine …

    Auszug aus BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69
    (RGSt. 40, 157, 158), die hauptsächlich bezweckt, Personenverwechslungen zu vermeiden (vgl. RGSt 55, 22).
  • RG, 04.06.1920 - V 22/20

    Begründet es die Revision, wenn statt eines zur Hauptverhandlung gestellten …

    Auszug aus BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69
    (RGSt. 40, 157, 158), die hauptsächlich bezweckt, Personenverwechslungen zu vermeiden (vgl. RGSt 55, 22).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur …

    Dies gilt ebenfalls für das von der Vorlegungsfrage nicht ausdrücklich erfaßte Problem der Zulässigkeit der Geheimhaltung der Personalien eines Zeugen (vgl. BGHSt 23, 244 ff.).

    Diese Vorschrift dient zwar hauptsächlich dem Zweck, Personenverwechslungen zu vermeiden, sie soll aber auch eine verläßliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen schaffen (vgl. BGHSt 23, 244, 245).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in BGHSt 23, 244 entschieden, daß die Personalien eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung vernommen wird, vor dem Angeklagten und dem Verteidiger nicht geheimgehalten werden dürfen.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …

    Davon kann nur die Rede sein, wenn die Zurückweisung einer Prozeßhandlung der Verteidigung nicht durch eine Verfahrensvorschrift gedeckt ist, sondern einer Norm des Prozeßrechts zuwiderläuft (BGHSt 21, 334, 360; OLG Stuttgart JR 1979, 170, 171;… Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 338 Rdn. 24;… Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 338 Rdn. 35; vgl. auch BGHSt 23, 244, 245; 29, 149, 151 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]/152; BGH, Beschl. vom 7. April 1978 - 5 StR 151/78 - bei Holtz MDR 1978, 806).
  • OLG Hamburg, 08.02.2002 - 2 Ws 32/02

    Zeuge; Ordnungsmittel; Personalien; Identität; Zeugnisverweigerung; Geldbuße

    § 68 StPO stellt eine Ordnungsvorschrift dar, die hauptsächlich dem Zweck dient, Personenverwechslungen zu vermeiden, aber auch eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen verschaffen, insbesondere den Beteiligten ermöglichen soll, Erkundigungen über den Zeugen einzuziehen (vgl. BGHSt 23, 244, 245 und 32, 115, 128;… KG, a.a.O.;… Dahs, a.a.O., § 68 Rdn. 2;… Senge, a.a.O., § 68 Rdn. 1;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 68 Rdn. 1).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen; …

    Im Beschluß BGHSt 32, 115, 128 hat sich der Große Senat für Strafsachen die Auffassung, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht von der Pflicht zur Angabe der in § 68 StPO verlangten Personalien entbunden werden könne (BGHSt 23, 244), zu eigen gemacht.

    Der hier maßgebliche Zweck ist jedoch der, "eine verläßliche Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu schaffen" (BGHSt 32, 115, 128; 23, 244, 245), das heißt den Verfahrensbeteiligten die Einholung von Erkundigungen über den Zeugen zu ermöglichen.

  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Allgemeinkundigkeit; Gerichtkundigkeit; Beruhen); …

    Ein Verstoß gegen die - als Ordnungsvorschrift für sich gar nicht revisible - Regelung des § 68 Abs. 3 StPO lag nicht vor (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. April 1970 - 5 StR 627/69, BGHSt 23, 244, …und vom 10. Januar 1989 - 1 StR 669/88, BGHR StPO § 68 Satz 2 Nichtangabe 1;… Rogall in SK-StPO, 48. Lfg., § 68 Rn. 52); die gerichtliche Bestätigung der Anordnung beschränkte die Verteidigung daher auch nicht etwa in einem wesentlichen Punkt (§ 338 Nr. 8 StPO).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Der Große Senat für Strafsachen hat sich die Auffassung, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht von der Pflicht zur Angabe der in § 68 StPO verlangten Personalien entbunden werden könne (BGHSt 23, 244), zu eigen gemacht.
  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die …

    Anderenfalls würden die dem Schütze des Angeklagten dienenden Vorschriften des Strafverfahrensrechts allein deshalb außer Kraft gesetzt werden, weil sie einer möglichen Verurteilung im Wege stehen (vgl. z.B. BGHSt 23, 244).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt, …

    Die Revision weist selbst darauf hin, dass der insoweit einschlägige § 68 StPO eine nicht revisible Ordnungsvorschrift darstellt (BGHSt 23, 244;… Löwe/Rosenberg-Dahs, a.a.O., § 68 Rdnr. 19 m.w.N.).

    Die Aufklärungspflicht ist bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung nur dann verletzt, wenn das Unterlassen der Befragung zur Person dazu führt, dass ein falscher Zeuge vernommen wird oder sonst der Sachverhalt nicht genügend erforscht worden ist, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn der Name des Zeugen geheimgehalten wurde (BGHSt 23, 244;… Löwe/Rosenberg-Dahs, a.a.O., § 68 StPO, Rdnr. 19).

  • AG Düsseldorf, 16.08.2012 - 314 OWi 13/12

    Einholung des Gutachtens eines anthropologischen Sachverständigen durch das zur …

    Die Verfahrensbeteiligten müssen lediglich in die Lage versetzt werden, rechtzeitig vor dem Hauptverhandlungstermin Erkundigungen über die Beweisperson einzuholen (Meyer-Goßner, StPO, § 222, Rn. 1 mit Hinweis auf BGHSt 23, 244, 245) sowie beurteilen zu können, ob und welche Beweismittel ggf. selbst beigebracht werden sollen (…Meyer-Goßner, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Hamm, MDR 71, 1029).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 429/83

    Verwertung - Aufgenommene Niederschrift - Vernehmung - V-Mann - Erfragen der …

    Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht auf die Frage einzugehen, ob es zulässig ist, Auskunftspersonen im Strafverfahren zu vernehmen oder die Angaben solcher Personen auf andere Weise in das Verfahren einzuführen, wenn ihre Identität vor dem Angeklagten und dem Verteidiger geheimgehalten werden soll (vgl. hierzu BGHSt 23, 244;… KK-Pelchen StPO § 68 Rn. 2;… KK-Treier § 223 Rn. 20).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des …

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