Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1970 - 4 StR 322/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafrechtliches Erkenntnis - Bußgeld - Bußgeldentscheidung - Ordnungswidrigkeit - Würdigung und Ahndung als Straftat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG (a.F.) § 29 Abs. 2, § 79
Papierfundstellen
- BGHSt 23, 342
- NJW 1970, 2255
- MDR 1971, 62
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Rn. 60 Wenngleich die Ordnungswidrigkeiten regelmäßig durch die verwirklichten Straftatbestände verdrängt (§ 21 Abs. 1 OWiG) oder im Hinblick auf die Straferwartung von der Verfolgung ausgenommen werden, kann bei der Strafzumessung - nach entsprechendem Hinweis an den Angeklagten - strafschärfend berücksichtigt werden, dass zur Ermöglichung und Verschleierung der Straftaten Ordnungswidrigkeiten begangen wurden (vgl. BGHSt 23, 342, 345). - BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
Sofern der Besitz einer zugleich vorgehaltenen Eigenkonsummenge - anders als hier - für sich ordnungswidrig wäre (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG), kann eine solche Mengenüberschreitung ihrerseits straferschwerend berücksichtigt werden (…vgl. allgemein Göhler/Thoma, OWiG, 19. Aufl., § 21 Rn. 12; s. auch BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1970 - 4 StR 322/70, BGHSt 23, 342, 345). - BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08
Tateinheitlich begangene Straftat und Ordnungswidrigkeit (Schuldspruch; …
- KG, 03.09.2025 - 3 ORs 38/25
Fehlende Würdigung eines Geständnisses im Urteil
Ein ordnungswidriges Verhalten kann berücksichtigt werden, wenn es - wie hier - nicht oder nur teilweise zu den die Strafbarkeit begründenden Umständen gehört und den Unrechtsgehalt der Tat oder den Vorwurf steigert, der den Täter trifft (vgl. BGHSt 23, 342; OLG Koblenz VRS 60, 447;… Mitsch in KK-OWiG 6. Aufl., § 21 Rn. 14;… Thoma in Göhler, OWiG 19. Aufl., § 21 Rn. 12). - BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77
Voraussetzungen der vorsätzlichen und fahrlässigen Gewässerverunreinigung - …
Denn bis zu diesem Zeitpunkt war in diser Sache weder ein Bußgeldbescheid noch eine ihm gleichzuachtende strafgerichtliche Erkenntnis über die Tat als Straftat (BGHSt 23, 342, 346, 347) ergangen. - BayObLG, 06.03.1992 - 1St RR 29/92 Dieses ordnungswidrige Verhalten kann zwar hier - weil es im vorliegenden Fall nicht zu den die Strafbarkeit begründenden Umständen gehört - als erschwerender Begleitumstand der Tat berücksichtigt werden (BGHSt 23, 342/345; BayObLG vom 30.3.1989 - RReg. 1 St 57/89; OLG Koblenz VRS 60, 447/448;… Göhler OWiG 9.Aufl. 21 Rn. 12;… Rothberg OwiG 5. Aufl. § 21 Rn. 9).
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