Rechtsprechung
| BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Aussetzung höherer Jugendstrafe
- Wolters Kluwer
Niederschlagen eines Straßenpassanten mit anschließendem Eintreten auf das am Boden liegende Opfer - Angemessenheit der verhängten Jugendstrafe - Rechtmäßigkeit der Anordnung der Strafaussetzung - Vorliegen "besonderer Umstände" in der Persönlichkeit
- opinioiuris.de
Aussetzung höherer Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 360
- NJW 1972, 1905
- MDR 1972, 795
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Rn. 6 3. Müssen nach allem auch nach § 21 Abs. 2 JGG besondere Umstände sowohl in der Tat als auch in der Persönlichkeit des Jugendlichen vorliegen (für § 23 Abs. 2 StGB vgl. hierzu vor allem BGHSt 24, 3), um die Aussetzung einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr zu rechtfertigen, so werden doch bei der Bewertung der als solche Umstände in Betracht zu ziehenden Faktoren bei einem Jugendlichen oft andere Maßstäbe anzulegen und Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein als bei einem Erwachsenen (…vgl. auch BGH Urt. vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71, wo die Möglichkeit einer über die Grundsätze des § 23 Abs. 2 StGB hinausgehenden Strafaussetzung angedeutet, aber offengelassen wurde).Motivationen, die für eine bestimmte Entwicklungsphase des Jugendlichen typisch sind, können bei ihm, anders als bei einem Erwachsenen, auch als "besondere Umstände in der Tat" zu bewerten sein und dieser - gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Besonderheiten - den Stempel eines ungewöhnlichen Ausnahmefalles (aus der Rechtsprechung zu § 23 Abs. 2 StGB vgl. BGHSt 24, 3;… BGH Urt. vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70) aufdrücken.
- BGH, 29.02.1972 - 1 StR 526/71
Strafaussetzung zur Bewährung bei Entstehung der Tat aus einer emotionell …
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Rn. 6 3. Müssen nach allem auch nach § 21 Abs. 2 JGG besondere Umstände sowohl in der Tat als auch in der Persönlichkeit des Jugendlichen vorliegen (für § 23 Abs. 2 StGB vgl. hierzu vor allem BGHSt 24, 3), um die Aussetzung einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr zu rechtfertigen, so werden doch bei der Bewertung der als solche Umstände in Betracht zu ziehenden Faktoren bei einem Jugendlichen oft andere Maßstäbe anzulegen und Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein als bei einem Erwachsenen (vgl. auch BGH Urt. vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71, wo die Möglichkeit einer über die Grundsätze des § 23 Abs. 2 StGB hinausgehenden Strafaussetzung angedeutet, aber offengelassen wurde).Rn. 7 4. Einige der von der Jugendkammer festgestellten und als besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten gewerteten Besonderheiten, wie namentlich dessen Übermüdung und Gereiztheit sowie seine verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den genossenen Alkohol, haben das Gesicht der Tat selbst wesentlich mitgeprägt, sind also auch als "Umstände in der Tat" anzusehen (…vgl. BGH Urt. vom 23. März 1971 - 5 StR 73/71; Urt. vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71).
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Auch bei der Ausübung des dem Gericht in § 21 Abs. 2 JGG eingeräumten Ermessens kann der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke (vgl. BGHSt 10, 233 [234]; 16, 261 [263]) zu anderen Entscheidungen führen als bei einem Erwachsenen; bei sonst gleichgelagerten Fällen von Straftaten Jugendlicher kann die Entscheidung verschieden ausfallen, je nachdem, ob bei dem einzelnen jugendlichen Täter die zur Verfügung stehenden Mittel der Bewährungsauflage und der Bewährungsaufsicht oder der Vollzug der Jugendstrafe eine günstigere und nachhaltigere erzieherische Beeinflussung versprechen.
- BGH, 17.12.1970 - 4 StR 444/70
Die Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände in der Tat - Besondere …
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Motivationen, die für eine bestimmte Entwicklungsphase des Jugendlichen typisch sind, können bei ihm, anders als bei einem Erwachsenen, auch als "besondere Umstände in der Tat" zu bewerten sein und dieser - gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Besonderheiten - den Stempel eines ungewöhnlichen Ausnahmefalles (aus der Rechtsprechung zu § 23 Abs. 2 StGB vgl. BGHSt 24, 3; BGH Urt. vom 17. Dezember 1970 - 4 StR 444/70) aufdrücken. - BGH, 07.03.1957 - 4 StR 552/56
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Auch bei der Ausübung des dem Gericht in § 21 Abs. 2 JGG eingeräumten Ermessens kann der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke (vgl. BGHSt 10, 233 [234]; 16, 261 [263]) zu anderen Entscheidungen führen als bei einem Erwachsenen; bei sonst gleichgelagerten Fällen von Straftaten Jugendlicher kann die Entscheidung verschieden ausfallen, je nachdem, ob bei dem einzelnen jugendlichen Täter die zur Verfügung stehenden Mittel der Bewährungsauflage und der Bewährungsaufsicht oder der Vollzug der Jugendstrafe eine günstigere und nachhaltigere erzieherische Beeinflussung versprechen. - BGH, 23.03.1971 - 5 StR 73/71
Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls und wegen Diebstahls - Aussetzung …
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72
Rn. 7 4. Einige der von der Jugendkammer festgestellten und als besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten gewerteten Besonderheiten, wie namentlich dessen Übermüdung und Gereiztheit sowie seine verminderte Zurechnungsfähigkeit durch den genossenen Alkohol, haben das Gesicht der Tat selbst wesentlich mitgeprägt, sind also auch als "Umstände in der Tat" anzusehen (vgl. BGH Urt. vom 23. März 1971 - 5 StR 73/71;… Urt. vom 29. Februar 1972 - 1 StR 526/71).
- BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
Manipulation Kilometerstand - § 268 StGB, Kriterium der Abtrennbarkeit, …
Damit sind solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben und von besonderem Gewicht sind (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 622/78). - BGH, 23.10.1973 - 1 StR 378/73
Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und …
§ 21 Abs. 2 JGG ist - ebenso wie der gleichlautende § 23 Abs. 2 StGB - eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, deren Anwendung das Vorliegen besonderer Umstände sowohl in der Tat als auch in der Person des Verurteilten voraussetzt (BGHSt 24, 360).§ 21 Abs. 2 JGG kann sich nur insoweit von § 23 Abs. 2 StGB unterscheiden, als die in Betracht kommenden Umstände bei einem Jugendlichen möglicherweise anders zu bewerten sind, als bei einem Erwachsenen (BGHSt 24, 360, 363).
Selbst wenn es sich um für die Entwicklungsphase der Jugendlichen typische Motivationen handeln würde (vgl. BGHSt 24, 360, 363), haben sie dem vorliegenden Falle nicht den Stempel eines ungewöhnlichen Ausnahmefalles aufgedrückt.
- BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Sie kommt vielmehr nur in Betracht, wenn mildernde Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind, weil sie Ausnahmecharakter haben, dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (vgl. BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144;… BGH DRiZ a.a.O.;… BGH NJW a.a.O.).
- BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75
Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung …
Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).Zwar können besondere Umstände in der Persönlichkeit des Angeklagten das Gewicht der Tat wesentlich mitgeprägt haben und daher auch als "Umstände in der Tat" anzusehen sein (BGHSt 24, 360, 363 m.w. Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).
- BGH, 08.11.1973 - 4 StR 383/73
Verurteilung zu einer Jugendstrafe - Widerstandsleistung gegen einen …
Jedoch können die in Betracht kommenden Umstände bei einem Jugendlichen anders zu beurteilen sein als bei einem Erwachsenen; der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke kann dazu führen, die Frage, ob eine rechtlich mögliche Strafaussetzung angeordnet werden soll, anders zu entscheiden als bei einem Erwachsenen (BGHSt 24, 360, 363/364).Es handelt sich nicht um so brutal ausgeführte und von so übler Gesinnung zeugende Taten wie in dem der Entscheidung BGHSt 24, 360 zugrunde liegenden Fall; die Taten sind vielmehr nach der Persönlichkeit des Täters und nach den Tatumständen vergleichbar mit denen des Falles, des zum Beschluß des Senats vom 20. Juni 1973 - 4 StR 270/73 - geführt hat, in welchem der Senat ebenfalls die Aussetzung der Vollstreckung der ein Jahr und sechs Monate betragenden Jugendstrafe für möglich und jedenfalls erwägenswert erachtet hat.
- BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77
Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen …
Zu bemerken ist, daß solche besonderen Umstände in der Persönlichkeit im Einzelfall auch den Charakter der Tat wesentlich mitprägen können und dann auch bei der Prüfung, ob besondere Umstände in der Tat vorliegen, mit zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 24, 360, 364). - BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur …
Dabei ist der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke zu berücksichtigen (…Brunner JGG 7. Aufl. § 21 Rdn. 10; vgl. BGHSt 24, 360, 363/364). - OLG Köln, 16.02.2016 - 1 RVs 17/16
Entscheidung des Revisionsgerichts bei im Ergebnis richtiger Entscheidung über …
Auch vor der Neufassung des § 354 StPO (durch G v. 24.08.2004, BGBl. I S. 2198) ist es im Übrigen für zulässig gehalten worden, eine fehlerhaft bewilligte Strafaussetzung in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in Wegfall zu bringen (BGHSt 24, 360). - BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79
Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Berücksichtigung der erheblichen …
Außerdem hat die Strafkammer übersehen, daß die von ihr angeführten Umstände, die sie als besondere in der Person des Angeklagten liegende Umstände anerkannt hat, hier auch den Charakter der Tat wesentlich mitgeprägt haben könnten und dann auch bei der Prüfung, ob besondere Umstände in der Tat vorgelegen haben, mitberücksichtigt werden müßten (vgl. BGHSt 24, 360, 364). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80
Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …
Damit sind solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben, von besonderem Gewicht sind und dem Fall den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 622/78). - BGH, 23.11.1982 - 1 StR 690/82
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Aussetzung der Anordnung zur …
- BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87
Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 05.02.1980 - 1 StR 719/79
Strafaussetzung aufgrund mildernder Umstände von besonderem Gewicht
- BGH, 20.10.1976 - 2 StR 415/76
Zurücktreten der Einfuhr, des Besitzes und des Inverkehrbringens gegenüber dem …
- BGH, 12.06.1986 - 4 StR 241/86
Strafaussetzung zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose - Erziehungsgedanke …
- BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78
Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und …
- BGH, 14.06.1977 - 5 StR 270/77
Beschränkung der Strafaussetzung nach § 21 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) - …
- OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 5 Ss 547/82
Jugendstrafrecht: Anwendbares Recht bei sowohl als Jugendlicher wie auch als …
- BGH, 31.03.1981 - 1 StR 816/80
Voraussetzungen für die Anordnung der Strafaussetzung im Jugendstrafrecht - …
- BGH, 18.03.1981 - 2 StR 780/80
Voraussetzungen für Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr …
- BGH, 18.05.1976 - 1 StR 141/76
Begriff der Gewerbsmäßigkeit beim Tatbestand der Hehlerei - Bewertung der …
- BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74
Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 21.12.1979 - 2 StR 357/79
Vergewaltigung einer im Krankenhausbett liegenden Schwester - Begriff der …
- BGH, 20.12.1978 - 2 StR 622/78
Voraussetzung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - "Besondere …
- BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78
Umfang der Bindungswirkung der Festellungen des Tatrichters zum Schuldspruch
- BGH, 05.09.1978 - 1 StR 421/78
Anforderungen an die ordnungsgemäße durch eine Jugendstrafkammer vorgenommene …
- BGH, 25.07.1972 - 1 StR 175/72
Aussetzung einer Strafe zur Bewährung bei Jugendlichen und Heranwachsenden - …
- BGH, 03.10.1979 - 2 StR 240/79
Anzuwendende Maßstäbe für die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d § 56 Abs. 2 …
- BayObLG, 28.02.1984 - RReg. 5 St 19/84
Besondere Umstände für die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung
- BGH, 24.04.1980 - 4 StR 170/80
- BGH, 15.08.1972 - 1 StR 343/72
Verbindung von Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Heranwachsende zur …
- BGH, 09.05.1973 - 3 StR 351/72
Aussetzen einer Jugendstrafe zur Bewährung auf Grund des Begehens der Tat durch …
- BGH, 27.07.1972 - 4 StR 302/72
Geladene Gaspistole als Schusswaffe im Sinne des Raubtatbestandes
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