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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,464
BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76 (https://dejure.org/1976,464)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1976 - 2 StR 44/76 (https://dejure.org/1976,464)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - 2 StR 44/76 (https://dejure.org/1976,464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter - Verbot der gemeinschaftlichen Verteidigung bei Bestehen eines Interessenwiderstreits - Wirkungen des Verbots der gemeinschaftlichen Verteidigung - Wirksamkeit der Einlegung und Begründung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 146

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 367
  • NJW 1976, 1902
  • MDR 1976, 943
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO) …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
    Ein durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (Fortentwicklung zu 3 StR 100/76 - Beschluß vom 12. Mai 1976).

    Dieser Auffassung hat sich im Grundsatz der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (a.a.O., ferner der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -) angeschlossen.

    Dieser hat allerdings bisher nur entschieden, daß die von einem solchen Verteidiger gefertigte Revisionsbegründung diese Folge hat (Beschluß vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76 -).

  • OLG Karlsruhe, 01.12.1975 - 3 Ss 155/75

    Mehrfachverteidigung durch Rechtsanwälte einer Sozietät

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
    Für eine solche Auslegung ist jedoch angesichts des Wortlauts der Bestimmung kein Raum, worauf bereits Dünnebier (NJW 1976, 1 ff, 7) zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW 1976, 249 f sowie AnwBl 1976, 52 ff, 54).

    So wird einerseits die Meinung vertreten, die Unwirksamkeit einer solchen Verteidigung trete kraft Gesetzes ein (vgl. unter anderem Dünnebier, NJW 1976, 1 ff, 7; BayObLG NJW 1976, 156 f sowie 862; OLG Karlsruhe AnwBl 1975, 247 sowie NJW 1976, 249 f; LG Hannover NdsRpfl 1976, 23).

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
    Daß der Tatbeteiligte O. in einem getrennten Verfahren abgeurteilt worden ist, bewirkt nicht den Ausschluß dieses Verbotstatbestandes (vgl. BGH NJW 1976, 1106 m.w.Nachweisen).
  • LG Memmingen, 05.11.1975 - Qs 81/75
    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
    Diese setzt - entgegen der Ansicht des LG Memmingen (NJW 1976, 252) - keinen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in der Verteidigung voraus.
  • BayObLG, 15.10.1975 - RReg. 1 St 336/75

    Unzulässige Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
    So wird einerseits die Meinung vertreten, die Unwirksamkeit einer solchen Verteidigung trete kraft Gesetzes ein (vgl. unter anderem Dünnebier, NJW 1976, 1 ff, 7; BayObLG NJW 1976, 156 f sowie 862; OLG Karlsruhe AnwBl 1975, 247 sowie NJW 1976, 249 f; LG Hannover NdsRpfl 1976, 23).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1976 - 2 Ss OWi 152/76
    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
    Eine derartige Umdeutung würde aber auf eine Umgehung des Gesetzeszweckes des § 146 StPO hinauslaufen (vgl. auch OLG Karlsruhe, AnwBl 1975, 247 f; Vorlagebeschluß des OLG Düsseldorf vom 26. März 1976 - 2 Ss (Owi) 152/76 -).
  • RG, 13.11.1942 - 1 D 363/42

    Wird der Angeklagte gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision in …

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
    Die Frist zur Begründung der Revision beginnt nunmehr mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses (RGSt 76, 280 f).
  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 500/76

    Einlegung eines Rechtsmittels unter dem Namen von mehr als drei in einer Sozietät …

    Die zu § 146 StPO ergangene Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Juni 1976, der bei der Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittels Einlegung und Begründung durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger gleich behandelt (BGHSt 26, 367, 373), - obgleich sich ein etwaiger Interessenwiderstreit in der Person eines Verteidigers zu Lasten des Mandanten wohl bei der Rechtsmittelbegründung (vgl. BGHSt 26, 335, 337/338), nicht aber bei der Einlegung des Rechtsmittels auswirken kann - ist zu § 146 StPO ergangen.

    Eine stärkere Wirkung als § 146 StPO kann auch § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht entfalten (vgl. BGHSt 26, 367, 369 unter II 1).

    Diese vom Oberlandesgericht Düsseldorf teilweise mißverstandene Rechtsprechung des Senats ist auch nicht, wie das Oberlandesgericht meint, durch den Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 367) "teilweise überholt und in ihr Gegenteil modifiziert worden".

  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher …

    Der zum Abdruck in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes bestimmte Beschluß des 2. Strafsenats vom 30. Juni 1976 - 2 StR 44/76 - (NJW 1976, 1902) hat die Frage, ob die Wirkung des § 146 StPO schon kraft Gesetzes eintritt, offengelassen; er steht der Auffassung des erkennenden Senats daher nicht entgegen.
  • BGH, 22.11.1977 - 4 StR 395/77

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 146 StPO (Strafprozessordnung)

    Sie vermag aber nicht das Gesetz (§ 146 StPO) unwirksam zu machen und gar dazu zu führen, daß selbst das Rechtsmitteigericht den Verstoß gegen die Vorschrift unbeachtet lassen müßte, dasselbe Rechtsmittelgericht, das auf eine entsprechende Verfahrensrüge im Revisionsrechtszug das Urteil aufzuheben hätte (vgl. BGHSt 26, 367, 372).

    Daß das Urteil gegen den Mitangeklagten P. inzwischen rechtskräftig geworden ist, ändert am Ergebnis nichts (vgl. BGHSt 26, 367, 370/71 und BVerfG NJW 1977, 800).

  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76

    Annahme einer gemeinschaftlichen Verteidigung im Sinne des § 146 StPO …

    Der Revision ist zuzugeben, daß § 146 StPO verletzt ist; denn gemeinschaftliche Verteidigung kann selbst dann vorliegen, wenn das Verfahren gegen den Mittäter rechtskräftig abgeschlossen ist (BGHSt 26, 367, 370/371), jedenfalls dann, wenn wie im vorliegenden Falle noch ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des rechtskräftig abgeurteilten Mittäters anhängig ist.
  • BGH, 27.05.1986 - KRB 3/86

    Gemeinschaftlicher Verteidiger - Einspruch - Bußgeldbescheid - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger eingelegte Revision zwar mit dessen Zurückweisung unwirksam (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juni 1976 - 2 StR 44/76, teilweise abgedruckt in BGHSt 26, 367 ff).
  • BVerwG, 14.12.1984 - 1 D 93.84

    Verbot der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen …

    Das von dem gemeinschaftlichen Verteidiger eingelegte Rechtsmittel ist daher als unzulässig zu verwerfen (BGHSt 26, 367).
  • OLG Stuttgart, 09.03.1977 - 1 Ws 112/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit; Zulassung einer …

    Der für die Betroffenen von Rechtsanwalt B. gestellte Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist unzulässig (vgl. BGH, NJW 1976, 1902 in Fortentwicklung von BGH, NJW 1976, 1414; BGH, Beschl. vom 18.8.1976 - 3 StR 218/76 -, und vom 13.10.1976 - 3 StR 100/76 - OLG Karlsruhe, NJW 1977, 161 [OLG Karlsruhe 19.08.1976 - 3 Ss B 43/76]).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85

    Vollstreckungsverfahren; Strafverfahren; Mehrfachverteidigung

    Der Zurückweisung stehe nicht entgegen, daß das Widerrufsverfahren gegen M. bei Übernahme der Verteidigung des A. durch die Aufhebung des Widerrufsbeschlusses im Beschwerdeverfahren bereits abgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 367, 371 [hier: IV (449) 163 d-e]).
  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 433/82

    Begründung der Verteidigerstellung eines Anwalts durch die Vollmachtserteilung …

    Das gilt gemäß § 146 StPO unabhängig davon, ob er zugunsten T.s wirklich tätig geworden ist, wann er den Zusammenhang bemerkt hatte sowie wann T. hinsichtlich des Raubes außer Verdacht geriet oder außer Verfolgung gesetzt wurde (vgl. BGHSt 26, 367).
  • OLG Köln, 29.03.1983 - 3 Ss 191/83

    Eintritt der Verfolgungsverjährung bei einem Bußgeldbescheid; Verteidigung von …

    Das Verbot des § 146 StPO gilt zwar nicht nur dann, wenn im betreffenden Einzelfall ein Interessenwiderstreit besteht, (BGHSt 26, 367, 370), so daß in der Regel ein Verteidiger bei einem Verstoß gegen § 146 StPO zurückzuweisen und das von ihm eingelegte Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. BGHSt 26, 367, 370;… KK - Laufhütte, StPO, § 146 Rdn. 16).
  • BGH, 15.03.1983 - 5 StR 51/83

    Verbot der Mehrfachverteidigung

  • BGH, 01.07.1986 - 5 StR 239/86

    Rechtliche Wirkungen der Meldung von Verteidigern

  • BGH, 23.08.1978 - 2 StR 313/78

    Zur Revisionseinlegung durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger

  • BGH, 21.12.1977 - StB 254/77
  • BGH, 18.08.1976 - 3 StR 213/76

    Wirksame Rechtsmitteleinlegung durch einen Verteidiger bei Ausschluß desselben …

  • BGH, 02.11.1977 - 2 StR 498/77
  • BGH, 01.09.1977 - 4 StR 395/77
  • BGH, 18.08.1976 - 3 StR 218/76

    Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung eines von der Verteidigung ausgeschlossenen …

  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 339/79

    Verbot der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen …

  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 654/78

    Revisionsrechtliche Beurteilung und Auswirkung der Vertretung zweier …

  • BGH, 28.01.1977 - 2 StR 460/76

    Anforderungen an eine gemeinschaftlichen Verteidigung - Auswirkungen einer …

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