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Rechtsprechung
   BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,410
BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77 (https://dejure.org/1977,410)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1977 - 2 ARs 415/77 (https://dejure.org/1977,410)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1977 - 2 ARs 415/77 (https://dejure.org/1977,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden Entscheidungen im Rahmen einer Jugendstrafe - Übergang der Zuständigkeit für alle die Vollstreckung der Jugendstrafe betreffenden Entscheidungen auf den jeweiligen Jugendrichter nach Aufnahme des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 329
  • NJW 1978, 835
  • MDR 1978, 329
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht - …

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er durfte und konnte jedoch die weiteren Entscheidungen nicht einem anderen Jugendrichter übertragen, sondern nur dem Jugendrichter in Siegburg zurückgeben oder diesem anheimgeben, dem Jugendrichter in Düsseldorf als dem Richter des nunmehrigen Wohnsitzes die weiteren Entscheidungen abzugeben (vgl. BGHSt 24, 26; 24, 332, 334; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1975 - 2 ARs 26/75 -).

    Durch die Ausnahme vom Jugendstrafvollzug wurde nicht kraft Gesetzes seine Zuständigkeit als allgemeiner Vollstreckungsleiter nach § 84 JGG wiederhergestellt (vgl. BGHSt 24, 332, 334).

    Mithin ist als Vollstreckungsleiter nach dem Jugendgerichtsgesetz hier nur der Jugendrichter in Siegburg (§ 85 Abs. 2 JGG) oder der Jugendrichter in Waldshut-Tiengen örtlich zuständig (vgl. BGHSt 24, 332).

  • BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76

    Zuständigkeit des Jugendrichters bei Aufnahme des Verurteilten in einer …

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Soweit der Entscheidung BGHSt 26, 375 etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Diese Regelung zeigt, daß bei fehlender örtlicher Zuständigkeit kein so schwerer Fehler vorliegt, daß die Entscheidung unwirksam wäre (vgl. z.B. BGHSt 10, 278).
  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er kann gemäß § 14 StPO nur eines der streitenden Gerichte, nicht aber ein anderes Gericht als zuständig bestimmen (BGHSt 26, 162, 164).
  • RG, 24.09.1907 - 1678/07

    Ist der von einem gemäß § 46 Abs. 1 St.P.O. unzuständigen Gericht erlassene …

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Obwohl mithin der Jugendrichter in Düsseldorf örtlich nicht zuständig war, sind deswegen seine sachlichen Entscheidungen, daß die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werde und die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden solle, nicht unwirksam (vgl. RGSt 40, 271; 72, 77).
  • BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76

    Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten …

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Daß die Zuständigkeit des ursprünglichen Vollstreckungsleiters nicht nach § 85 Abs. 2 JGG auf den besonderen Vollstreckungsleiter übergeht, wenn der inzwischen 24 Jahre alte Verurteilte die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt, hat der Senat erst vor kurzem ausgesprochen (BGHSt 27, 25).
  • BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70

    Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des …

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er durfte und konnte jedoch die weiteren Entscheidungen nicht einem anderen Jugendrichter übertragen, sondern nur dem Jugendrichter in Siegburg zurückgeben oder diesem anheimgeben, dem Jugendrichter in Düsseldorf als dem Richter des nunmehrigen Wohnsitzes die weiteren Entscheidungen abzugeben (vgl. BGHSt 24, 26; 24, 332, 334; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1975 - 2 ARs 26/75 -).
  • RG, 08.02.1938 - 4 D 836/37

    Ist ein Urteil nichtig, das gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt?

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Obwohl mithin der Jugendrichter in Düsseldorf örtlich nicht zuständig war, sind deswegen seine sachlichen Entscheidungen, daß die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werde und die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug verbüßt werden solle, nicht unwirksam (vgl. RGSt 40, 271; 72, 77).
  • BGH, 13.02.1975 - 2 ARs 26/75

    Zur Übertragung einer Bewährungsaufsicht an eine andere Jugendkammer

    Auszug aus BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
    Er durfte und konnte jedoch die weiteren Entscheidungen nicht einem anderen Jugendrichter übertragen, sondern nur dem Jugendrichter in Siegburg zurückgeben oder diesem anheimgeben, dem Jugendrichter in Düsseldorf als dem Richter des nunmehrigen Wohnsitzes die weiteren Entscheidungen abzugeben (vgl. BGHSt 24, 26; 24, 332, 334; BGH, Beschluß vom 13. Februar 1975 - 2 ARs 26/75 -).
  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung …

    Sind Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten zu vollstrecken, so sind für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329).

    Sie ist nicht kraft Gesetzes an den Jugendrichter in Stuttgart zurückgefallen, auch nicht, als K. durch Beschluß vom 31. Mai 1976 aus dem Jugendstrafvollzug gemäß § 92 Abs. 2 JGG ausgenommen wurde (BGHSt 24, 332 ff; 27, 329, 331).

    Der Vollstreckungsleiter in Pforzheim behielt das Recht, aber auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 26, 28; 27, 329, 331 jeweils m.w.Nachw.).

    In der Entscheidung BGHSt 27, 329 hat der Senat es noch offen gelassen, ob die Zuständigkeit des Jugendrichters nach § 462 a Abs. 4 StPO wegfällt, wenn der Verurteilte bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt, ob ferner der Jugendrichter auch für die Vollstreckung einer nach Erwachsenenrecht ausgesprochenen Freiheitsstrafe zuständig wird, wenn der zu einer Freiheitsstrafe Verurteilte eine Jugendstrafe verbüßt.

  • BGH, 21.04.2005 - 2 ARs 84/05

    Jugendstrafe; Vollstreckungsleiter; Vollstreckungsleitung (Abgabe)

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29;… Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11;… Eisenberg, JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13;… Ostendorf, JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05

    Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11;… Eisenberg JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13;… Ostendorf JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
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