Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1976 - 3 StR 312/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unternehmen zur Vermietung von Filmen als Leihbücherei im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Funktion und Reichweite des § 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 52
- NJW 1977, 305
- MDR 1977, 240
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 16.05.1974 - 1 Ss 75/74
Auszug aus BGH, 10.11.1976 - 3 StR 312/76
Dessen Urteil wurde jedoch auf Revision der Staatsanwaltschaft durch das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1974, 2015) aufgehoben. - OLG Stuttgart, 15.12.1975 - 1 Ss (8) 656/75
Revisionen gegen die Verurteilung eines Angeklagten wegen des Verbreitens so …
Auszug aus BGH, 10.11.1976 - 3 StR 312/76
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Karlsruhe durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 1975 (NJW 1976, 1109) gehindert.
- BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
Strafbarkeit des gewerblichen Vermietens von pornographischen Filmen an …
Daß das gewerbliche Vermieten von pornographischen Filmen in hierfür spezialisierten Unternehmen nicht unter § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB fällt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGHSt 27, 52; ebenso BayObLGSt 1976, 169); die Strafkammer brauchte daher auf diese Vorschrift nicht einzugehen. - BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zuordnung des Versands von Pornofilmen …
Soweit die strafgerichtliche Rechtsprechung eine gewerbliche Vermietung pornographischer Filme nach § 184 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht als strafbar erachtet hat, betrifft dies lediglich das Tatbestandsmerkmal des Anbietens oder Überlassens "in gewerblichen Leihbüchereien" (BGHSt 27, 52; OLG Stuttgart, NJW 1976, 1109; …
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.