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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5390
BGH, 23.10.1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,5390)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,5390)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1978 - StB 202/78, 1 BJs 93/77 (https://dejure.org/1978,5390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts bestätigende Entscheidung des Ermittlungsrichters - Anforderungen an die Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits vollzogener und damit erledigter Ermittlungsmaßnahmen - Kein Erfordernis einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 160
  • NJW 1979, 881
  • MDR 1979, 69
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der …

    Auszug aus BGH, 23.10.1978 - StB 202/78
    Davon ist lediglich kraft der Wirkung des Artikels 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme dann zu machen, wenn die Anordnung nicht von einem Richter getroffen ist und ein besonderes Bedürfnis für eine richterliche Überprüfung besteht (vgl. auch Amelung, NJW 1978, 1013, 1014).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits …

    Auszug aus BGH, 23.10.1978 - StB 202/78
    Bereits in seinem Beschluß vom 13. Juni 1978 (BGHSt 28, 57) hat der Senat ausgeführt, daß er dazu neige, einen Antrag auf richterliche Entscheidung gegen eine bereits vollzogene staatsanwaltschaftliche Durchsuchungsanordnung unter der Voraussetzung eines nachwirkenden Bedürfnisses für eine richterliche Überprüfung für zulässig zu erachten, nicht dagegen die Beschwerde gegen eine solche richterliche Entscheidung.
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    bb) Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189;… BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27; zur vorläufigen Festnahme BGH, Beschluß vom 5. August 1998 - 5 AR (VS) 1/97 - = StV 1998, 579, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 …

    Vergleichbare Überlegungen liegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Rechtmäßigkeitskontrolle hinsichtlich erledigter Eingriffsakte der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten zu Grunde (BGHSt 28, 57 [58]; 28, 160 [161]), und zwar auch für den Fall, daß ein vorläufig Festgenommener freigelassen wird, ohne dem Richter vorgeführt worden zu sein (Ermittlungsrichter…, Beschluß vom 7. Februar 1980 - II BGs 26/80 - GA 1981, 223 [226]).
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des …

    So hatte der Bundesgerichtshof bis dahin die Auffassung vertreten, dass der von einer bereits abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahme Betroffene die Rechtmäßigkeit der nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung selbst (das "Ob" der Durchsuchung) im Wege eines Antrags auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO gerichtlich überprüfen lassen könne, sofern ein entsprechendes Rechtschutzbedürfnis im konkreten Fall gegeben sei (vgl. BGHSt 28, 160; 35, 363), wohingegen für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der (richterlich oder nichtrichterlich) angeordneten, abgeschlossenen Durchsuchung der Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet sein sollte (vgl. BGHSt 28, 206; 37, 79).
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