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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1314
BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78 (https://dejure.org/1979,1314)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1979 - 2 StR 523/78 (https://dejure.org/1979,1314)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1979 - 2 StR 523/78 (https://dejure.org/1979,1314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für das Überlassen der Kriegswaffe - Innehaben einer tatsächlichen Gewalt bei Einschaltung einer Person zur bloßen Übergabe der Waffen - Vermitteln von Maschinenpistolen als strafbewehrte Handlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 294
  • NJW 1979, 2113
  • MDR 1979, 513
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78
    Unter solchen Umständen ist aber das Innehaben einer tatsächlichen Gewalt ebenso zu verneinen wie Besitz im Sinne von § 11 Abs. 1 Nrn. 4 und 6 b BetMG bei einer ganz kurzen Hilfstätigkeit, die ohne Herrschaftswillen geleistet wird (vgl. BGHSt 26, 117).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78
    Diese Tätigkeitsform wäre aber nur dann gegeben, wenn sie die Falsifikate zu ihrer Verfügung oder zumindest zu ihrer Mitverfügung erhalten wollten (BGHSt 3, 154, 156).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 5/74

    Erwerb von Schusswaffen ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins oder eines …

    Auszug aus BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78
    Diese Begehungsform setzt voraus, daß der Täter die tatsächliche Gewalt (bezüglich dieses Begriffs vgl. BGHSt 26, 12, 15 ff), die er dem Erwerber überträgt, vorher selbst ausgeübt hat.
  • BGH, 04.06.2025 - 2 StR 156/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen durch eine rechtswidrige Tat: …

    Nach § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffG setzt das Überlassen der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen voraus, dass der Täter zuvor die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausgeübt hat (BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 523/78, BGHSt 28, 294;… MüKo-StGB/Heinrich, 4. Aufl., KrWaffG § 22a Rn. 42 mwN).
  • LG Düsseldorf, 29.06.2026 - 11 KLs 7/26
    Eine kurze Hilfstätigkeit, die ohne Herrschaftswillen geleistet wird, reicht jeweils nicht aus (vgl. BGH, 2 StR 523/78 vom 07.02.1979, NJW 1979, 2113; Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, Anlage 1 zum WaffG Rn. 174).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06

    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem …

    Diese Begehungsform setzt voraus, dass der Überlassende im Zeitpunkt des Überlassens selbst die tatsächliche Gewalt über die Kriegswaffe ausübt (BGHSt 28, 294).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Waffengesetz (vgl. die vorstehenden Ausführungen unter 2. a) würde das Überlassen an einen anderen voraussetzen, daß dieser die tatsächliche Möglichkeit erlangt, über die Waffe nach eigener Entschließung zu verfugen, was hier nach den bisherigen Feststellungen zweifelhaft erscheint (vgl. RGSt 66, 249, 250;… Hinze a.a.O. § 4 WaffG Anm. 4; vgl. auch BGHSt 28, 294, 295 ).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge - …

    Durch die Bezugnahme auf § 4 a KWKG ist zunächst klargestellt, daß sich das tatbestandsmäßige Handeln auf Kriegswaffen im Sinne von § 1 KWKG beziehen muß, die sich außerhalb des Bundesgebietes befinden und nicht in das Bundesgebiet eingeführt oder durch das Bundesgebiet durchgeführt werden sollen; falls die Waffen deutsches Gebiet berühren, haben gemäß § 4 a Abs. 3 KWKG die Bestimmungen der §§ 3 Abs. 3, 16 Abs. 1 Nr. 4 KWKG den Vorrang (zur Strafbarkeit des Vermittelns von Kriegswaffen, die sich im Inland befinden, vgl. BGH NJW 1979, 2113).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    Diese Begehungsform setzt voraus, dass der Überlassende im Zeitpunkt des Überlassens selbst die tatsächliche Gewalt über die Kriegswaffe ausübt (BGHSt 28, 294).
  • BayObLG, 07.10.1992 - 3 ObOWi 86/92

    Zum Tatbestand des Art.6 § 2 Abs. 1 MRVerbG

    Die Einräumung der tatsächlichen Gewalt setzt voraus, dass der Überlassende die tatsächliche Gewalt über die Sache ausgeübt hat, bevor er diese dem anderen überträgt oder dessen Zugriff (freiwillig) duldet (vgl.BGHSt 28, 294 zu § 16 KriegswaffG a.F.).
  • LG Aachen, 08.09.2003 - 73 Ns 48/03

    Erwerb und Ausübung der tatsächlichen Gewalt über halbautomatische …

    Rn. 27 verfolgten P anzubieten und zu übergeben - die Tatbestandsmerkmale des Erwerbens und der Ausübung der tatsächlichen Gewalt im Sinne von §§ 53 Abs. 1 Nr. 3 a), 4 Abs. 1 WaffG a.F. (siehe auch Abschnitt 2 der Anlage 1 zum WaffG n.F.) erfüllt hat, da eine nur kurze Hilfstätigkeit ohne Herrschaftswillen nicht ausreicht (BGHSt 28, 294), insbesondere nicht die als Bote eines Waffengeschäfts, der dem Erwerber die gekaufte Waffe lediglich überbringt und somit als bloßer Besitzdiener ohne zivilrechtliche Benutzungsbefugnis ist.
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