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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5659
BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der Beschwerdezuständigkeit bei einem Überwachungsverfahren - Überwachungsmaßnahmen als Bestandteil des Strafverfahrens - Vorrang des Bedürfnisses nach schneller Abwicklung der Überwachungsvorgänge unter dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 196
  • NJW 1980, 1175
  • MDR 1980, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    Entscheidend für die Auslegung eines Gesetzes ist jedoch der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 8, 294, 298; ferner BGHSt 29, 196, 198;… Tröndle, StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 10 a).
  • OLG Hamm, 08.06.1995 - 3 Ws 248/95

    Führungsaufsicht, Gesamtfreiheitsstrafe, Einzelstrafe

    Zwar kommt es bei der Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung nicht allein auf deren Wortlaut an; maßgeblich ist vielmehr der in der fraglichen Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 79, 106 (121); BGHSt 29, 196 (198)).
  • BayObLG, 09.02.1989 - RReg. 3 St 4/89

    Verletzung; Rechtspflicht; Abbruch; Behandlung ; Verurteilter; …

    Wegen des nach seiner Entstehungsgeschichte eng auszulegenden Wortlautes von § 35 Abs. 3 BtMG ist für eine Auslegung aufgrund des allgemeinen Zweckes der Norm kein Raum (BGHSt 29, 196 [198]).
  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 813/82

    Einziehung von Schriften im selbstständigen Verfahren zu Sicherungszwecken nach …

    Maßgebend für den Inhalt einer gesetzlichen Regelung ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 26, 156, 159, 160 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]; 29, 196, 198).
  • BGH, 23.12.1981 - 3 StR 345/81

    Nachprüfung eines Urteils auf Verfahrensfehler wegen einer möglichen fehlerhaften …

    In seiner Entscheidung BGHSt 29, 196, 199 hat der Senat die Frage, ob § 148 a Abs. 2 Satz 1 StPO auch für die Richter der Beschwerdeinstanz gilt, ohne abschließende Prüfung offengelassen, weil es damals auf sie nicht ankam.
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