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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,621
BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79 (https://dejure.org/1979,621)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1979 - 2 StR 63/79 (https://dejure.org/1979,621)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1979 - 2 StR 63/79 (https://dejure.org/1979,621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht - Verwertbarkeit eines aufgenommenen Telefongesprächs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 10; StPO (1975) § 100 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 23
  • NJW 1980, 67
  • MDR 1979, 858
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Wenn sich auch die Überwachungsanordnung nur gegen diese Personen richten darf, so wird die Überwachung z.B. "nicht deshalb unzulässig, weil infolge des Kommunikationscharakters von Post und Telefon bei der Überwachung des Verdächtigen notwendigerweise auch Personen, mit denen der Verdächtige in Verbindung steht, in diese Überwachung geraten" (BVerfGE 30, 1, 22).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147; 34, 238, 248), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftatern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147; 34, 238, 248), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftatern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147; 34, 238, 248), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftatern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147; 34, 238, 248), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftatern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147; 34, 238, 248), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftatern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung (BVerfGE 19, 342, 347; 20, 45, 49; 20, 144, 147; 34, 238, 248), das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozeß - zur Überführung von Straftatern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont (BVerfGE 32, 373, 381), die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens gewürdigt (BVerfGE 29, 183, 194) und auf die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden könne, abgehoben (BVerfGE 33, 367, 382).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des …

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Gesetz erlaubt auch die beweismäßige Verwertung von aufgenommenen Gesprächen sonstiger Dritter, soweit die betreffenden Äußerungen "im Zusammenhang mit einer Katalogtat stehen" (vgl. hierzu BGHSt 26, 298, 303; 28, 122, 125).
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Das Gesetz erlaubt auch die beweismäßige Verwertung von aufgenommenen Gesprächen sonstiger Dritter, soweit die betreffenden Äußerungen "im Zusammenhang mit einer Katalogtat stehen" (vgl. hierzu BGHSt 26, 298, 303; 28, 122, 125).
  • BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
    Denn das Verwertungsverbot des § 252 StPO greift auch dann ein, wenn das Angehörigkeitsverhältnis erst nach der früheren Vernehmung entstanden ist (BGHSt 22, 219, 220).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom …

  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56

    Zulässigkeit des Vorhalts von Niederschriften über vorherige Aussagen eines …

  • BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77

    Folgen einer unterbliebenen Belehung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht eines …

  • BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Einsatz von …

    Dagegen ist das Zeugnisverweigerungsrecht des § 52 StPO umfassend und uneingeschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1979 - 2 StR 63/79 Rn. 5, BGHSt 29, 23;… Beschluss vom 10. Januar 1984 - 5 StR 732/83 Rn. 2).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …

    Die allgemeine Überwachung grundrechtlich geschützter Kommunikationswege zum Zwecke der Ermittlung strafbarer Handlungen hat der Gesetzgeber nur für den Fernmeldeverkehr zugelassen (§ 100a StPO ) und an strenge Voraussetzungen gebunden, die auch für die Verwertung von dabei gewonnenen Zufallserkenntnissen maßgebend sind (BGHSt 26, 298 ; BGH, JZ 1979, S. 613 ).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den …

    Der Umstand, daß gegen den Beschwerdeführer selbst keine Telefonüberwachung angeordnet worden war, stand der Verwertung der Gespräche, die von dem überwachten Fernsprechanschluß mit ihm geführt worden sind, nicht entgegen; denn die aus der Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse sind auch in Verfahren gegen Dritte verwendbar, sofern nur ein Zusammenhang mit dem Verdacht einer "Katalogtat" gegeben ist (BGHSt 26, 298, 302; 28, 122, 129; 29, 23, 24 f).
  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau …

    Da das Zeugnisverweigerungsrecht bei einheitlichem strafrechtlichem Vorwurf nicht teilbar ist, hat dies zur Folge, daß der Ehefrau N. gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO auch im Verfahren gegen den Angeklagten ein Zeugnisverweigerungsrecht zustand (BGHSt 7, 194, 196; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH bei Holtz MDR 1978, 280; BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67).

    Am Fortbestand dieses Rechts änderte sich nichts dadurch, daß das Verfahren sich nunmehr nur noch gegen den Angeklagten richtet, weil der Ehemann der Zeugin zwischenzeitlich verstorben ist (BGH MDR 1979, 952, 953; NJW 1980, 67; StrVert.

  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Rn. 3 Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte und steht der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 32, 25 [29]; BGHSt 34, 138f; BGH NStZ 1985, 419; 1984, 176; 1982, 389; BGH StV 1981, 117; BGH NJW 1980, 67).
  • LG Mönchengladbach, 25.04.2024 - 27 Ks 13/23
    Verwertbar sind vielmehr grundsätzlich alle Gespräche, die von dem zulässig überwachten Anschluss geführt werden, auch wenn sie weder von dem Beschuldigten oder dem Anschlussinhaber, sondern von einem Dritten - hier der haushaltsangehörigen Mutter des Angeklagten - geführt werden (…Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 5. Auflage 2022, § 100a Rn. 11;… Heinrichs/Weingast, in: KK/StPO, 9. Auflage 2023, § 100a Rn. 61; vgl. zur alten Rechtslage bereits BGH, NJW 1980, 67 m.w.N.).
  • LG München I, 29.07.2024 - 2 Qs 33/23

    Zeugnisverweigerungsrecht, Nachschieben von Gründen, Durchsuchungsanordnung, …

    Verwertbar ist dabei auch der Inhalt von Gesprächen, den unbeteiligte Personen über den Anschluss des Betroffenen führen (BGHSt 29, 23).
  • BGH, 02.11.1979 - 2 StR 592/79

    Teilerfolg im Revisionsverfahren wegen unterlassener Zeugenbelehrung - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge in einem Strafverfahren, das sich gegen mehrere Beschuldigte richtet, auch dann zur Verweigerung des Zeugnisses bezüglich aller Beschuldigter berechtigt, wenn er nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis steht, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (z.B. BGHSt 7, 194; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1979 - 2 StR 63/79).

    Der Verfahrensmangel ist nicht dadurch geheilt, daß die Zeugin nach § 55 StPO belehrt wurde (BGH, Urt. v. 20. Juni 1979 - 2 StR 63/79).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren - …

    Außerdem besteht zwischen dem Zweck und der Tätigkeit der Vereinigung und der in jenem Verfahren abgeurteilten Straftat möglicherweise ein Zusammenhang (vgl. hierzu BGHSt 26, 298; 28, 122; 29, 23; BGH NJW 1979, 1370 = MDR 1979, 415).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …

    Auch wenn sich die Überwachungsmaßnahme nur gegen den Tatverdächtigen und gegen die in § 100 a Satz 2 StPO genannten Personen richten darf, wird die Überwachung nicht dadurch unzulässig, daß ein - möglicherweise - Unbeteiligter (hier Frau K.) von der Maßnahme mit betroffen wird, weil er den Telefonapparat des zulässig Überwachten benutzt (BGHSt 29, 23, 24).
  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85

    Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des …

  • OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Verwertung; Beweis; Aussagedelikt; …

  • BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82

    Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen in einem sich gegen …

  • BGH, 08.07.1980 - 1 StR 828/79

    Teilbarkeit des Zeugnisverweigerungsrechts bei einheitlichem Tatvorwurf - …

  • BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85
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