Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1980 - StB 25/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Agententätigkeit - Geheimdienstliche Tätigkeit für den bulgarischen Geheimdienst unmittelbar gegen Organisationen von Exilbulgaren und gegen bulgarische Emigranten in der Bundesrepublik ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 29, 325
- NJW 1980, 2653
- MDR 1980, 1032
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - …
Auszug aus BGH, 22.09.1980 - StB 25/80
Er hat dafür mit § 99 StGB einen "zentralen Spionagetatbestand" (Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/2860 S. 22) geschaffen, der einerseits bloße Beziehungen zu einem Geheimdienst nicht mehr genügen läßt, sondern eine geheimdienstliche Tätigkeit fordert, um Personen, die lediglich Ausforschungsobjekte eines fremden Staates sind, nicht zu erfassen (vgl. BGHSt 24, 369, 370) [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71], und der tätiger Reue weiten Raum läßt (§ 99 Abs. 3 in Verbindung mit § 98 Abs. 2 StGB), der aber andererseits nicht mehr an den Begriff des Staatsgeheimnisses anknüpft und darauf abzielt, die gesamte Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste einzufangen, die darauf ausgeht, mit Hilfe einer Vielzahl von Einzeloperationen das gesamte Potential eines Ziellandes systematisch zu erfassen (…vgl. Schriftlicher Bericht a.a.O.). - BGH, 28.03.1963 - 9 StE 1/63
Abzielen der Art, des Zwecks und des Inhaltes des etwa erteilten Auftrags als …
Auszug aus BGH, 22.09.1980 - StB 25/80
Doch genügte es, wenn "die Beziehungen des Täters nach ihrem Inhalt, insbesondere nach Art und Zweck des etwa erteilten Auftrags, auf die Mitteilung von Staatsgeheimnissen in Zukunft abzielen können" (BGHSt 18, 336, 337).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Es genügt daher, daß das allgemeine Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Abwehr der Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste berührt ist, soweit diese auf die umfassende Ausforschung aller in den Bereich der Bundesrepublik einbezogenen Angelegenheiten ausgeht (vgl. RegE, S. 35; BGH, Beschluß vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 -).Lediglich solche Geheimdienstaktivitäten werden von § 99 StGB nicht erfaßt, welche die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht berühren, also etwa speziell und ausschließlich gegen ausländische Belange gerichtet sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1971 - 4 BJs 187/68 - 3 ARs 40/70 - und vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 - Stree in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 99, Rdnr 19).
- BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14
Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder …
Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn die Spionagetätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325; vgl. auch KG…, Urteil vom 8. Mai 2008 - (1) 3 StE 1/08 - 2 (4/08), juris Rn. 35 ff.; KG, Urteil vom 12. Januar 2011 - (1) 3 StE 5/10-2 (7/10); OLG Celle, Urteil vom 20. April 2011 - 3 StE 1/11).Der Senat hat allerdings in der Folgezeit in praktischer Umkehrung dieses vom Gesetzgeber intendierten Regel-Ausnahme-Verhältnisses dahin erkannt, dass der Tatbestand des § 99 Abs. 1 StGB von denkbaren seltenen Ausnahmefällen abgesehen auch dann erfüllt sei, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richte (BGH, Beschluss vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 327 ff.).
Danach sollte genügen, dass das allgemeine Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Abwehr der Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste berührt wurde, soweit diese auf die umfassende Ausforschung aller in den Bereich der Bundesrepublik Deutschland einbezogenen Angelegenheiten ausgerichtet war (BGH aaO, BGHSt 29, 325, 331).
- BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18
Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und …
Es reicht aus, wenn staatliche Belange zumindest mittelbar berührt sind und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer funktionalen Stellung als politische Macht betroffen ist (BGH, Beschlüsse vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 331;… vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 5).
- BGH, 27.08.2024 - StB 54/24
Allgemeine Funktionsträgerimmunität; Fortdauer der Untersuchungshaft …
Es reicht aus, wenn staatliche Belange zumindest mittelbar berührt sind und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer funktionalen Stellung als politische Macht betroffen ist (…BGH, Beschlüsse vom 31. März 2022 - AK 9/22, NStZ 2022, 737 Rn. 24;… vom 7. August 2019 - 3 StR 562/18, NJW 2020, 856 Rn. 19;… vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 5; vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 331). - BGH, 04.04.2019 - StB 54/18
BGH lässt Anklage wegen Spionage für den jordanischen Geheimdienst zu
Es reicht aus, wenn staatliche Belange zumindest mittelbar berührt sind und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer funktionalen Stellung als politische Macht betroffen ist (BGH, Beschlüsse vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 331;… vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 5). - KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/03
Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland durch Ausspähung von Exiliranern
Genügend ist es, wenn sich die geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Interessen der Bundesrepublik richtet und der Gegenstand der Ausforschung ihr als ihre Angelegenheit zuzuordnen ist (vgl. BGHSt 29, 325, 328; Protokoll der Beratungen des Sonderausschusses Strafrechtsreform, 76. Sitzung S. 1522).BGHSt 29, 325, 329 führt zu dieser Passage aus: "Der tatbestandlichen Voraussetzung, dass sich die geheimdienstliche Tätigkeit "gegen die Bundesrepublik Deutschland" richtet, kommt die Bedeutung zu, dass die geheimdienstlichen Aktivitäten, die - nach dem Gegenstand der damit verbundenen Ausforschungsbemühungen - die Interessen der Bundesrepublik Deutschland - ausnahmsweise - nicht berühren, vom Tatbestand ausgenommen sind (…vgl. aaO).
Im folgenden (BGHSt 29, 325, 332) begründet der BGH den Angriff gegen das Interesse der Bundesrepublik Deutschland mit deren eigenem Interesse daran, jene Ausländergruppen ihrerseits auszuforschen.
Gleichwohl ist der Entscheidung im Ergebnis zu folgen; denn die ausländischen Mitbürger und ihre Organisationen sind vielfältig in die Belange der deutschen Gesellschaft mit einbezogen (vgl. BGHSt 29, 325, 333).
- KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16
Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei …
Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn die Spionagetätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (vgl. BGHSt 60, 158, 160; 29, 325, 331 ff.;… KG, Urteile vom 8. Mai 2008 - [1] 3 StE 1/08-2 [4/08] - juris Rn. 35 ff. und vom 12. Januar 2011 - [1] 3 StE 5/10-2 [7/10] - UA S. 16 f.; OLG Celle, Urteil vom 20. April 2011 - 3 StE 1/11 - UA S. 11). - BGH, 31.03.2022 - AK 9/22
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht strafbarer …
Es reicht aus, wenn staatliche Belange zumindest mittelbar berührt sind und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer funktionalen Stellung als politische Macht betroffen ist (…BGH, Beschlüsse vom 7. August 2019 - 3 StR 562/18, NStZ 2020, 280 Rn. 19; vom 4. April 2019 - StB 54/18, StB 55/18, NStZ-RR 2019, 177, 178;… vom 20. Januar 2015 - 3 StR 551/14, BGHSt 60, 158 Rn. 5 mwN; vom 22. September 1980 - StB 25/80, BGHSt 29, 325, 331). - KG, 08.11.2007 - 3 StE 2/07
Geheimdienstliche Agententätigkeit: Erfüllung des Tatbestandes bei …
§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist in der Regel auch dann erfüllt, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (im Anschluss an BGHSt 29, 325).Der Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist in der Regel auch dann erfüllt, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (vgl. BGHSt 29, 325).
- BGH, Ermittlungsrichter, 22.12.2004 - 3 BGs 191/04
Geheimdienstliche Agententätigkeit (gegen die Bundesrepublik Deutschland …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes neigt zu einer weiten Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals; danach soll "der tatbestandlichen Voraussetzung, daß sich die geheimdienstliche Tätigkeit 'gegen die Bundesrepublik Deutschland' richtet, ... die Bedeutung zu(-kommen), daß geheimdienstliche Aktivitäten, die - nach dem Gegenstand der damit verbundenen Ausforschungsbemühungen - die Interessen der Bundesrepublik - ausnahmsweise - nicht berühren, vom Tatbestand ausgenommen" sind (Urteil vom 27. September 1980 - StB 25/80, NJW 1980, 2635, re. - BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83
Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die …
- BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83
Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen diejenigen NATO-Vertragsstaaten, welche …
- KG, 22.07.1991 - 3 StE 9/91
Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den letzten Leiter der Hauptverwaltung …
- KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93
Günther Kratsch
- KG, 08.05.2008 - 3 StE 1/08
Geheimdienstliche Agententätigkeit: Ausforschen einer Ausländerorganisation in …
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