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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,70
BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79 (S) (https://dejure.org/1979,70)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - 3 StR 264/79 (S) (https://dejure.org/1979,70)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - 3 StR 264/79 (S) (https://dejure.org/1979,70)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Zulässiges Verteidigerhandeln

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der rechtswidrigen Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - Zusenden von Vernehmungsprotokollen als zulässige Verteidigertätigkeit, welche durch den Verteidigungszweck gedeckt ist, sofern keine Strafvereitelungsabsicht vorliegt - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel wegen widersprüchlicher Feststellungen des Gerichts - Anforderungen an Beistandleisten im Sinne des § 257 StGB - Anforderungen an Handlungen der persönlichen Begünstigung - Anforderungen an das Unterstützen einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 99
  • NJW 1980, 298 (Ls.)
  • NJW 1980, 64
  • MDR 1980, 67
  • NStZ 1981, 95
  • JR 1981, 73
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.1957 - 5 StR 383/57

    Qualifizierung einer Empfehlung der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts …

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Auch macht er sich strafbar, wenn er den Freispruch dadurch erreicht, daß er einen Zeugen absichtlich in einer vorsätzlichen Falschaussage bestärkt (RGSt 70, 390 ff.) oder durch eine bewußte Täuschung dazu bestimmt, von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (BGHSt 10, 393 [395 f.]).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Doch darf er dies nur mit prozessual zulässigen Mitteln, tun (BGHSt 2, 375 [377 f]; BGH…, Urt. vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 - bei Dallinger MDR 1957, 267).
  • BGH, 12.02.1975 - 3 StR 7/74

    Verurteilung aller Teilnehmer wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und …

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Vielmehr genügt es, wenn die Hilfe den Bestrebungen der Vereinigung oder ihrer Tätigkeit irgendwie vorteilhaft ist oder wenn sie die Mitglieder in dem Entschluß bestärkt, die geplanten Taten zu begehen (BGHSt 20, 89 [90]; BGH NJW 1975, 985, 986;… von Bubnoff in LK, 10. Aufl. § 129 StGB Rn. 18;… vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 129 Rn. 15 und 15 a).
  • BGH, 29.05.1963 - StB 5/63
    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - abgesehen vom Sonderfall der Verschlußsachen (vgl. BGHSt 18, 369 [371 ff.]) - nur in Betracht, wenn die Aushändigung den Untersuchungszweck gefährden würde oder zu befürchten ist, daß die Auszüge oder Abschriften zu verfahrensfremden Zwecken (z. B. für eine private Veröffentlichung) mißbraucht werden (…BGH a.a.O.).
  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 360/56

    Annahme einer Begünstigung durch den Strafverteidiger - Vereidigungsverbot wegen …

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Doch darf er dies nur mit prozessual zulässigen Mitteln, tun (BGHSt 2, 375 [377 f]; BGH, Urt. vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 - bei Dallinger MDR 1957, 267).
  • RG, 01.07.1932 - I 1520/31

    1. Sind unter den "beiden Parteien" im Sinne des § 356 StGB. nur Personen zu …

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    So entzieht er einen Angeklagten rechtswidrig der Bestrafung, wenn er den Sachverhalt durch Angriffe auf die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen bewußt verdunkelt, indem er zur Entlastung wissentlich falsche Tatsachen behauptet und hierfür Zeugen benennt (RGSt 66, 316 [323 ff.]).
  • BGH, 26.04.1968 - 4 StR 34/68

    Verurteilung wegen Raubes und Diebstahls - Beschränkung einer Verteidigung - …

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Im gleichen Umfang, wie er ihm den Akteninhalt mitteilen darf, ist er prozessual auch berechtigt, dem Beschuldigten Aktenauszüge und Abschriften aus den Akten auszuhändigen (BGH, Urt. vom 24. April 1968 - 4 StR 34/68 - bei Dallinger MDR 1968, 728;… Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 147 Anm. 4;… 23. Aufl. § 147 Rn. 17;… Eb. Schmidt, Lehrkommentar StPO § 147 Rn. 17 und 18;… Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 147 Rn. 15;… Lüttger a.a.O. S. 747;… einschränkend - "in geeigneten Fällen" - Dahs/Dahs a.a.O. Rn. 210).
  • RG, 14.12.1936 - 5 D 846/36

    1. Im Verfahren gegen den Anstifter ist der Angestiftete als Zeuge uneidlich zu …

    Auszug aus BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79
    Auch macht er sich strafbar, wenn er den Freispruch dadurch erreicht, daß er einen Zeugen absichtlich in einer vorsätzlichen Falschaussage bestärkt (RGSt 70, 390 ff.) oder durch eine bewußte Täuschung dazu bestimmt, von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen (BGHSt 10, 393 [395 f.]).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Sowohl für die Tathandlungsvariante der mitgliedschaftlichen Beteiligung als auch für die übrigen objektiven Tatbestandsmerkmale genügt dabei, dass die Angeklagten mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben (BGHSt 29, 99, 102).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und …

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn er den Zeugen zu einer Falschaussage veranlasst (vgl. BGH NStZ 1983, 503), wenn er ihn in seinem Entschluss bestärkt (BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299; RGSt 70, 390 ff.), wenn er einen zur Falschaussage entschlossenen Zeugen als Beweismittel benennt (BGH JR 1984, 299) oder wenn er den Inhalt der Falschaussage mit ihm abstimmt.

    Es hat seine Bemerkung "das passt gut!" lediglich unter dem Blickwinkel der (versuchten) Strafvereitelung, nicht aber dahingehend rechtlich geprüft, ob der Angeklagte den Zeugen P. damit in seinem Entschluss zur Falschaussage bestärkt und ihm insoweit eine - psychische - Beihilfe zu dessen uneidlicher Falschaussage vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Es ist daher nicht zu besorgen, daß Landgericht und Bundesgerichtshof verkannt hätten, daß Persönlichkeitsrechte Dritter gegenüber der gebotenen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren regelmäßig nachrangig sind (vgl. BGHSt 29, 99 (104)).
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