Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides - Umfang des abgeleisteten Eides - Vollständigkeit des Aktivvermögens als Gegenstand des Offenbarungseides - Verschweigen eines Anfechtungsrechts, das in die Konkursmasse gefallen wäre, als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 309
- NJW 1953, 151
- DB 1953, 39
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- RG, 29.02.1932 - III 984/31
Ein "Verheimlichen von Vermögensstücken" kann gegeben sein, wenn der …
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Nicht erörtert hat das Landgericht, ob der Angeklagte im Zusammenhang mit den unrichtig bekundeten Vorgängen auch den Offenbarungseid durch Verschweigen eines Anfechtungsrechts, das in die Konkursmasse gefallen wäre, verletzt hat (hierzu RGSt 66, 152; RG HRR 1938, 564).Die Konkursordnung nimmt auf eine solche Zwangslage des Gemeinschuldners auch dort keine Rücksicht, wo es sich um seine Auskunftspflicht gegenüber dem Konkursverwalter, dem Gläubigerausschuss und der Gläubigerversammlung nach § 100 handelt (vgl RGSt 66, 152); sie kann vielmehr nach § 101 Abs. 2 durch Vorführung und Beugehaft erzwungen werden.
- RG, 07.01.1926 - II 623/25
1. Erstreckt sich bei Leistung des Offenbarungseides die Pflicht zur …
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Völlig wertlose Gegenstände braucht der Schuldner aber beim Offenbarungseid nicht anzugeben (RGSt 45, 429, 433; 60, 37; 60, 69). - RG, 02.02.1926 - I 639/25
Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf …
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Völlig wertlose Gegenstände braucht der Schuldner aber beim Offenbarungseid nicht anzugeben (RGSt 45, 429, 433; 60, 37; 60, 69).
- RG, 29.02.1912 - I 938/11
Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf die …
- BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Eine solche Zuständigkeit ist auch bei einem vor Gericht geschworenen Meineid Voraussetzung der Bestrafung aus § 154 StGB; sie ist aber nur dann nicht gegeben, wenn in dem Verfahren ein Sid dieser Art von den Gesetzen überhaupt nicht zugelassen ist (Urteil des Senats vom 28. Oktober 1952 - 1 StR 450/52, wird veröffentlicht). - BGH, 17.08.1951 - 1 StR 325/51
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Wurde der Angeklagte als vernommene Partei vereidigt (sh. oben I 2), so waren die Voraussetzungen des § 157 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gegeben (Urteil vom 17. August 1951 - 1 StR 325/51 = NJW 1951, 809). - OLG Frankfurt, 14.07.1951 - 1 W 67/51
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Die Frage, inwieweit Vermögensstücke in der Sowjetzone zur Masse eines in der Bundesrepublik eröffneten Konkurses gehören, bedarf hier keiner grundsätzlichen Entscheidung; die umgekehrte Frage, ob in Westdeutschland befindliches Vermögen eines Gemeinschuldners von einem in der Ostzone eröffneten Konkurs ergriffen wird, ist umstritten (sh. OLG Bamberg, SJZ 1949, 487; OLG Stuttgart, SJZ 1950, 593; OLG Frankfurt a.M. SJZ 1950, 347 u NJW 1951, 722; OLG Celle BB 1951, 711). - BGH, 06.05.1952 - 1 StR 784/51
Auszug aus BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Ob diese Berichtigung wirksam ist (vgl Urteil des Senats vom 6. Mai 1952 - 1 StR 784/51 = NJW 1952, 397), kann dahingestellt bleiben.
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Beschwört der Gemeinschuldner wissentlich falsche Aussagen über konkurserhebliche Umstände, so ist er wegen Meineids zu bestrafen ohne Rücksicht darauf, ob die gerichtlich angeordnete Aufklärung strafbare Handlungen zum Gegenstand hatte (BGHSt 3, 309; vgl. auch RGSt 66, 152). - BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52
Treuhänder und Rückerstattungsverfahren
Hinsichtlich der Rechtsstellung des Treuhänders nach dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung ist im Anschluß an die besonders von Jaeger (…KO, 6./7. Aufl, § 6 Anm. 1 ff, insbes. 17) sowie neuerdings wieder von Rosenberg unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Ansicht (…Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl, § 39 S 156/8) und von Böhle-Stamschräder (KO, 3. Aufl, § 6 Anm. 2 unter Hinweis auf BGH vom 2. Dezember 1952 - 1 StR 437/52, NJW 1953, 151) vertretenen Auffassungen über die Rechtsnatur des Konkursverwalters Nachlaßverwalters und Zwangsverwalters die Meinung geäußert worden, auch der Treuhänder nach dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung sei gesetzlicher Vertreter des Vermögensinhabers oder doch eine Amtsperson, die nach außen mit gesetzlicher Vertretungsmacht für diesen ausgestattet sei (vgl. z.B. Lehnert, Die Rechtsstellung der Custodians bei der Vermögenskontrolle nach dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung, Göttingen, 1950, S 68 ff, insbes. 85). - LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Prozesshindernis bei Verwendung von eigenen im …
Würde der Schuldner wissentlich falsche Angaben über insolvenzverfahrensrechtliche Umstände beschwören, so würde er sich des Meineides strafbar machen ohne Rücksicht darauf, ob die Auskunft strafbare Handlungen zum Gegenstand hätte (BGHSt 3, 309; RGSt 66, 152;… FK/App, a.a.O., § 97, Rz. 12).
- BGH, 07.07.1955 - 4 StR 603/54
Rechtsmittel
Er kann ihn auch als "Partei" dieses Vollstreckungsverfahrens eidlich über sonstige Fragen vernehmen, die für die Abwicklung des Konkursverfahrens wesentlich sind, z.B. über den Verbleib bestimmter Vermögensstücke und die Vornahme anfechtbarer Rechtshandlungen (BGHSt 3, 309). - BGH, 07.02.1989 - 5 StR 26/89
Rechtliche Folgen des Unterbleibens einer Begründung der Anordnung einer …
Auf die Frage, ob das Konkursgericht dem Gemeinschuldner eine solche Versicherung bei gerichtlichen Ermittlungen nach § 75 KO abnehmen kann (vgl. dazu BGHSt 3, 309), kommt es hier nicht an, weil das Amtsgericht nach den Urteilsfeststellungen solche Ermittlungen nicht vorgenommen, den Angeklagten vielmehr gemäß § 125 KO zu dem Zweck geladen hat, ihn die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inventars eidesstattlich bekräftigen zu lassen. - BGH, 22.02.1961 - 2 StR 22/61
Offenbarungseid eines Gemeinschuldners über sein Aktivvermögen - Bewusste …
Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist der Konkursrichter nicht nur befugt, dem Gemeinschuldner den Offenbarungseid über sein Aktivvermögen gemäß § 125 KO abzunehmen, sondern er kann ihn auch eidlich über sonstige Tatsachen hören, die für die Abwicklung des Konkursverfahrens wesentlich sind, wie z.B. über die Vornahme anfechtbarer Rechtshandlungen (BGHSt 3, 309; BGH Urteil vom 1. Juli 1955 - 4 StR 603/54 -).Allerdings hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 3, 309 offengelassen, ob der Gemeinschuldner bei richterlichen Ermittlungen in seinem eigenen Konkursverfahren Zeuge sein könne, hatte jedoch schon bemerkt, es sei wohl näherliegend anzunehmen, daß er die Stellung einer Partei habe.
- BGH, 15.12.1955 - 4 StR 447/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 241/53
Rechtsmittel
Die von der Revision angeführte Entscheidung des 5. Strafsenats (NJW 1953, 151) betrifft das Verhältnis zwischen Meineid und Falschaussage, also nicht den vorliegenden Fall. - BGH, 18.06.1957 - 1 StR 130/57
Rechtsmittel
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 3, 309 betrifft einen anderen Sachverhalt. - BGH, 21.06.1955 - 1 StR 193/55
Rechtsmittel
Die in der beschworenen Falschaussage gleichzeitig liegende fahrlässige Eidesverletzung hat im Schuldspruch mit Recht keinen Ausdruck gefunden (RGSt 60, 58; BGH 4 StR 330/51vom 15. November 1951, 1 StR 437/52 vom 2. Dezember 1952 und 1 StR 478/52 vom 27. Februar 1953). - BGH, 13.05.1954 - 3 StR 352/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1953 - 1 StR 433/53
Rechtsmittel
- BGH, 24.02.1955 - 3 StR 575/54
Rechtsmittel
- BGH, 16.04.1953 - 5 StR 912/52
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".