Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81 |
Massen-Karambolage
§ 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei Verwirklichung einer Reserveursache: eine zeitlich nachfolgende Sorgfaltspflichtverletzung eines Dritten läßt die strafrechtliche Haftung des Erstverletzers unberührt
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung - Nichtanpassung der Geschwindigkeit an den Sichtverhältnisses - Abänderung eines Schuldspruchs
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Ursächlichkeit des Erfolges bei ebenfalls fehlerhaftem Verhalten eines Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB (1975) § 230
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 228
- NJW 1982, 292
- MDR 1982, 158
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57
Radfahrer - Zur Ursächlichkeit von verkehrswidrigem Verhalten für einen …
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- oder Verletzungserfolg (nur) dann entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (vgl. BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34 m.w.Nachw.; BGH VRS 54, 436 f; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 167/79).Er hat die Pflichtwidrigkeit des Täters stets nur dann als nicht kausal behandelt, wenn (nach der in BGHSt 11, 1, 4 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] und VRS 16, 432, 438; 24, 205, 206 näher dargelegten Überzeugung des Tatrichters) bei verkehrsgerechtem Verhalten des Täters das fehlerhafte Verkehrsverhalten des Opfers zu dem gleichen Erfolg geführt hätte, so beispielsweise die Trunkenheit des Radfahrers bei zu naher Vorbeifahrt des Lastzuges in BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] oder das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen (betrunkenen) Fußgänger vor einem mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden Kraftfahrzeug in (VRS 21, 341, 342 und 26, 203, 204; vgl. ferner VRS 13, 220, 221; 23, 369, 370; 32, 37).
- BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77
Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit …
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- oder Verletzungserfolg (nur) dann entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (vgl. BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34 m.w.Nachw.; BGH VRS 54, 436 f; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 167/79).Das gilt ausnahmslos auch für jene Fälle, in denen der Bundesgerichtshof die Kausalität der Pflichtwidrigkeit für den Erfolg gegenüber solchen Einwänden der Täter bejaht hat, denen nicht das festgestellte wirkliche, sondern ein gedachtes anderes Geschehen oder Verhalten zugrunde gelegt worden war (vgl. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; VRS 24, 124, 125; 54, 436, 437).
- BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70
Mofa
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- oder Verletzungserfolg (nur) dann entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (vgl. BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34 m.w.Nachw.; BGH VRS 54, 436 f; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 167/79).
- BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Das gilt ausnahmslos auch für jene Fälle, in denen der Bundesgerichtshof die Kausalität der Pflichtwidrigkeit für den Erfolg gegenüber solchen Einwänden der Täter bejaht hat, denen nicht das festgestellte wirkliche, sondern ein gedachtes anderes Geschehen oder Verhalten zugrunde gelegt worden war (vgl. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; VRS 24, 124, 125; 54, 436, 437). - BGH, 20.12.1963 - 4 StR 464/63
Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Fahren auf Sicht - Vermeiden eines Unfalls - …
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Er hat die Pflichtwidrigkeit des Täters stets nur dann als nicht kausal behandelt, wenn (nach der in BGHSt 11, 1, 4 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] und VRS 16, 432, 438; 24, 205, 206 näher dargelegten Überzeugung des Tatrichters) bei verkehrsgerechtem Verhalten des Täters das fehlerhafte Verkehrsverhalten des Opfers zu dem gleichen Erfolg geführt hätte, so beispielsweise die Trunkenheit des Radfahrers bei zu naher Vorbeifahrt des Lastzuges in BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] oder das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen (betrunkenen) Fußgänger vor einem mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden Kraftfahrzeug in (VRS 21, 341, 342 und 26, 203, 204; vgl. ferner VRS 13, 220, 221; 23, 369, 370; 32, 37). - BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Er hat die Pflichtwidrigkeit des Täters stets nur dann als nicht kausal behandelt, wenn (nach der in BGHSt 11, 1, 4 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] und VRS 16, 432, 438; 24, 205, 206 näher dargelegten Überzeugung des Tatrichters) bei verkehrsgerechtem Verhalten des Täters das fehlerhafte Verkehrsverhalten des Opfers zu dem gleichen Erfolg geführt hätte, so beispielsweise die Trunkenheit des Radfahrers bei zu naher Vorbeifahrt des Lastzuges in BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] oder das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen (betrunkenen) Fußgänger vor einem mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden Kraftfahrzeug in (VRS 21, 341, 342 und 26, 203, 204; vgl. ferner VRS 13, 220, 221; 23, 369, 370; 32, 37). - BGH, 02.11.1962 - 4 StR 315/62
Kraftfahrer - Unkenntnis wesentlicher Verkehrsvorschriften - Neuregelungen im …
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Das gilt ausnahmslos auch für jene Fälle, in denen der Bundesgerichtshof die Kausalität der Pflichtwidrigkeit für den Erfolg gegenüber solchen Einwänden der Täter bejaht hat, denen nicht das festgestellte wirkliche, sondern ein gedachtes anderes Geschehen oder Verhalten zugrunde gelegt worden war (vgl. BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; VRS 24, 124, 125; 54, 436, 437). - BGH, 28.10.1966 - 4 StR 259/66
Kraftfahrer - Zustand der Reifen - Sorgfaltspflicht
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Er hat die Pflichtwidrigkeit des Täters stets nur dann als nicht kausal behandelt, wenn (nach der in BGHSt 11, 1, 4 ff [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] und VRS 16, 432, 438; 24, 205, 206 näher dargelegten Überzeugung des Tatrichters) bei verkehrsgerechtem Verhalten des Täters das fehlerhafte Verkehrsverhalten des Opfers zu dem gleichen Erfolg geführt hätte, so beispielsweise die Trunkenheit des Radfahrers bei zu naher Vorbeifahrt des Lastzuges in BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57] oder das plötzliche Betreten der Fahrbahn durch einen (betrunkenen) Fußgänger vor einem mit überhöhter Geschwindigkeit heranfahrenden Kraftfahrzeug in (VRS 21, 341, 342 und 26, 203, 204; vgl. ferner VRS 13, 220, 221; 23, 369, 370; 32, 37). - BGH, 31.05.1979 - 4 StR 167/79
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Zulässige Mitwirkung von Schöffen - …
Auszug aus BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81
Der Bundesgerichtshof hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- oder Verletzungserfolg (nur) dann entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (vgl. BGHSt 11, 1, 7 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34 m.w.Nachw.; BGH VRS 54, 436 f; BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 167/79).
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben
Rn. 18 c) Daß die hypothetische Möglichkeit eines gewaltsamen Entweichens des S nicht die Kausalität des von den Angeklagten zu verantwortenden Ausgangs beseitigen kann, belegt auch die Verantwortung Dritter für die Sicherheit des Klinikgebäudes (vgl. BGHSt 30, 228, 231 f.; vgl. auch BGHSt 48, 77, 94 f.). - LG Düsseldorf, 03.04.2025 - 20 KLs 17/22
Gebäudeeinsturz nach Durchbrucharbeiten: Architekt der fahrlässigen Tötung …
Vielmehr muss sich diese theoretische Möglichkeit aufgrund bestimmter erheblicher Tatsachen so verdichtet haben, dass sie die Überzeugung des Gerichts von der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit des Gegenteils vernünftigerweise ausschließt (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 1957, Az. 4 StR 354/57 Rn. 10, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1981, Az. 4 StR 398/81 Rn. 3 m. w. N.). - BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87
Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten - …
Die Pflichtverstöße wären für die festgestellten Tötungs- und Verletzungserfolge aber nicht ursächlich gewesen, wenn diese auch bei pflichtgemäßem Verhalten von M. und R. eingetreten wären oder wenn sich das aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe (BGHSt 11, 1 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34; 30, 228, 230).Die Ursächlichkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der gleiche Erfolg auch durch das pflichtwidrige Verhalten eines Dritten herbeigeführt worden wäre (BGHSt 30, 228, 231 f), während ein (als möglich angesehenes) pflichtmäßiges Verhalten dritter Personen, das den Erfolg auf die gleiche Weise herbeigeführt hätte, die Ursächlichkeit ausschließen kann (RGSt 15, 151; BGHSt 21, 59).
- BVerwG, 11.12.1984 - 2 WD 31.84
Dienstvergehen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung - Unterlassen der Vornahme …
Var aber nach menschlichem Ermessen nicht auszuschließen, daß sich der tödliche Unfall auch ohne die Nachlässigkeit des Soldaten ereignet hatte, so kann diesen das ihn vorgeworfene Dienstvergehen nicht angelastet werden (vgl. BGH NJW 1982, 292).
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