Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1981 - StB 45/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Führungsaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 250
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - StB 45/81
Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß es wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift geboten ist, sie eng auszulegen (zuletzt BGH, Beschluß vom 3. Juli 1981 - StB 31/81 = NJW 1981, 2311, 2312, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).Gründe, die ausnahmsweise für eine entsprechende Anwendung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO sprechen könnten (vgl. BGH NJW 1981, 2311, 2312), sind nicht zu erkennen.
- BGH, 14.01.1981 - StB 3/81
Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - StB 45/81
In BGHSt 30, 32, 33 hat er klargestellt, daß der Katalog nicht durch den in Nr. 5 enthaltenen auf § 454 Abs. 2 und 3 StPO verweisenden Klammerzusatz erweitert wird.
- BGH, 13.08.2019 - StB 20/19
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Weisungen im Rahmen einer Führungsaufsicht
Entscheidungen zur Führungsaufsicht unterfallen diesem Katalog nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1981 - StB 45/81, BGHSt 30, 250). - KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20
Strafvollstreckung: Pflichtverteidigerbestellung bei Erteilung umfangreicher …
- BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …
Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.
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