Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Auslösen des Vereidigungsverbotes gemäß § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Zusicherung einer falschen Zeugenaussage als bloße Vorbereitung einer Strafvereitelung - Sinn und Zweck des Vereidigungsverbots
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Absehen der Vereidigung eines verdächtigen Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 60 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 332
- NJW 1982, 947
- MDR 1982, 336
- NStZ 1983, 85
- StV 1982, 151
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81
Schon der Ausnahmecharakter dieser Bestimmung kann dafür sprechen, sie streng auf die im Gesetz vorgesehenen Fälle zu beschränken (vgl. BGHSt 1, 8, 10). - OLG Hamburg, 23.09.1980 - 1 Ss 118/80
Auszug aus BGH, 05.01.1982 - 5 StR 267/81
Daran sieht es sich jedoch durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. September 1980 (NJW 1981, 771 = JR 1981, 158), dem ein gleicher Sachverhalt zugrunde liegt, gehindert.
- BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81
Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit …
In Fällen wie dem vorliegenden spricht bei Anwendung dieser Grundsätze viel dafür, ein unmittelbares Ansetzen zur Strafvereitelung erst in dem Beginn der Falschaussage in der Hauptverhandlung zu sehen (…vgl. Stree in Schönke/Schröder, § 258 StGB Rdn. 31; Lackner, § 258 StGB Anm. 2 b;… Dreher/Tröndle, § 258 StGB Rdn. 6, 14; Lenckner in JR 1977, 74, 75; OLG Hamburg JR 1981, 158, 159 mit Anm. Rudolphi; vgl. auch BGH, Beschluß vom 5. Januar 1982 - 5 StR 267/81 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 13.11.1991 - 3 StR 117/91
Versuchsbeginn bei Strafvereitelung - Versicherungsbetrug bei Brandstiftung vor …
Mit der Unterzeichnung und Aushändigung des Schreibens an den Angekl. L. hat sich der Zeuge R. entgegen der Ansicht der Revision nicht der versuchten Strafvereitelung gemäß §§ 258, 22 StGB schuldig gemacht, die seine in der Hauptverhandlung vorgenommene Vereidigung verboten hätte (vgl. BGHSt 30, 332 ). - BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86
Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf …
Zwar ist die bloße Zusage oder Verabredung einer Falschaussage nach der Umgestaltung des Tatbestandes der Strafvereitelung durch das EGStGB vom 20. März 1974 (BGBl. I 469, 491) noch kein Versuch dieser Straftat (BGHSt 30, 332, 333; 31, 10, 12) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81].
- BGH, 20.12.1982 - AnwSt (B) 20/82
Zustellung - Anordnung - Wirksameit - Vorsitzender
Nach alledem kann es auf sich beruhen, ob der Ehrengerichtshof bei dem gegebenen Sachverhalt die Verurteilung des Rechtsanwalts wegen versuchter Strafvereitelung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81 = BGHSt 31, 10 und 18. März 1982 - 4 StR 565/81 = NStZ 1982, 430; vgl. auch BGHSt 30, 332) überhaupt in Zweifel ziehen konnte. - BayObLG, 25.06.1985 - RReg. 4 St 60/85
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines auf Einholung eines Sachverständigengutachtens …
Von dieser Rechtsprechung ist [er] in BGHSt 30, 332 , BGHSt 31, 10 und NJW 1982, 1601 abgewichen. - OLG Koblenz, 30.08.1983 - 1 Ss 337/83
Absehen von der Vereidigung eines Zeugen wegen des Verdachts einer versuchten …
Für eine vor der Berufungshauptverhandlung erfolgte Absprache des Angeklagten mit der Zeugin S ... über die von ihr zu leistende unwahre Aussage ergeben die Urteilsfeststellungen nichts; aber selbst wenn eine solche Absprache anzunehmen wäre, würde nach neuerer Rechtsprechung gleichwohl ein Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO vorliegen: Inzwischen hat sich nämlich weitgehend die Auffassung durchgesetzt, die Zusage einer entlastenden Falschaussage vor der Hauptverhandlung stelle noch keinen Versuch der Strafvereitelung dar, sondern lediglich eine Vorbereitungshandlung, da es an einem "unmittelbaren Ansetzen zur Tat" i.S. des § 22 StGB fehle (BGH, NStZ 1982, 430, 431; BGHSt 30, 332, 334; BGHSt 31, 10, 13 f;… Kleinknecht/Meyer aaO, Rdnr. 11 a.E.; Lenckner, NStZ 1982, 401 ff; a.A. BGH, NStZ 1981, 309; Beulke, NStZ 1982, 330).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".