Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80-6 StB 10/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde - Zulässigkeit - Ermittlungsrichter - Erzwingungshaft
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- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 52
- NJW 1981, 1221
- MDR 1981, 512
- NStZ 1981, 311 (Ls.)
- StV 1981, 223
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, ist Beschwerde zulässig (Aufgabe von BGH, 23. Februar 1981, StB 10/81, BGHSt 30, 52).Allerdings hat der Senat in BGHSt 30, 52 die Auffassung vertreten, daß das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, nicht statthaft sei.
Nach erneuter Überprüfung gibt der Senat die in BGHSt 30, 52 vertretene Auffassung auf.
- BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft …
Rn. 4 Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung in BGHSt 36, 192 in Abweichung von seiner früheren Rechtsauffassung (BGHSt 30, 52) im einzelnen dargelegt, daß gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, die Beschwerde nach dem Ausnahmenkatalog in § 304 Abs. 5 StPO zulässig ist.Eine erweiternde Anwendung des § 304 Abs. 5 StPO, die die Gleichstellung der Anordnung der Erzwingungshaft mit der in der Vorschrift genannten "Verhaftung" - gemessen an der Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu BGHSt 30, 52, 53/54) - bedeutet, kommt wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift nur dann in Betracht, wenn dies aus verfassungsrechtlichen Gründen und/oder nach dem Regelungszweck unausweichlich gefordert ist.
- OLG Köln, 15.03.1994 - 2 Ws 64/94
- BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91
Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH, …
Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO , die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192 [195] unter Aufgabe von BGHSt 30, 52 ; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff). - BGH, 01.06.2022 - StB 19/22
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde im Rahmen einer Strafzeitberechnung
Denn dieser Ausnahmetatbestand betrifft lediglich die Untersuchungshaft (s. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1981 - StB 10/81, BGHSt 30, 52, 53 f.;… LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 304 Rn. 74 mwN). - BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen …
Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192, 195 unter Aufgabe von BGHSt 30, 52; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]). - OLG Hamm, 05.01.1984 - 3 Ws 3/84
Anfechtung von vom Landgericht auf eine Beschwerde hin erlassenen Beschlüssen
Dabei besteht Einigkeit, daß der Begriff "Verhaftung" solche Entscheidungen beinhaltet, die sich auf die Untersuchungshaft beziehen, während der Vorführungsbefehl, der Sicherungs- und Vollstreckungshaftbefehl sowie die Erzwingungshaft von dieser Vorschrift nicht erfaßt werden (…vgl. Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 310 Rdn. 3;… Engelhardt in KK, § 310 StPO Rdn. 10;… KMR, § 310 Rdn. 7 f., jeweils m.w.N.; BGHSt 30, 52).
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