Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision im Verfahren um den Ausschluss eines Steuerberaters aus seinem Beruf - Verletzung von Berufspflichten durch den Steuerberater - Verjährung der Verfolgung der Pflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerberater - Revision - Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StBerG § 129 Abs. 1 Nr. 2
Zulässigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 128
- NJW 1983, 582
- MDR 1983, 150
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82
Maßgebend für die Auslegung eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut, dem Sinnzusammenhang sowie dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 129; st. Rspr.). - BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82
Maßgebend für die Auslegung eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut, dem Sinnzusammenhang sowie dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 129; st. Rspr.). - BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55
Platow-Amnestie
Auszug aus BGH, 25.10.1982 - StbSt (R) 1/82
Maßgebend für die Auslegung eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut, dem Sinnzusammenhang sowie dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 1, 299, 312; 10, 234, 244; 11, 126, 129; st. Rspr.). - BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61
Auslegung des § 145 BRAO
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Dem kommt jedoch keine ausschlaggebende Bedeutung zu, weil der in § 304 Abs. 5 StPO zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus Wortlaut, Sinnzusammenhang und erkennbarem Zweck der Vorschrift ergibt (vgl. hierzu BGHSt 31, 128, 130), auch die Anfechtungsmöglichkeit einer Anordnung von Erzwingungshaft erfaßt. - OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über …
Rn. 21 "Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130). - LG Mannheim, 02.08.2010 - 6 Qs 10/10
Strafverfahren: Fortwirkung einer im Ursprungsverfahren erfolgten …
Zwar ist bei der Auslegung von Gesetzen nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt, zu forschen (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130). - KG, 17.05.1990 - 5 Ws (B) 130/90
Rechtmäßigkeit i.R.d. Festsetzung einer Geldbuße wegen Zuwiderhandlung gegen das …
Diese Auslegung hat sich nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers zu richten, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130 ). - KG, 17.05.1990 - 2 Ss 107/90 Diese Auslegung hat sich nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers zu richten, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung, dem Sinnzusammenhang und dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BVerfGE 45, 272, 288; BGHSt 31, 128, 130).
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