Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an "vorübergehende Abtrennung" eines Strafverfahrens - Sinn und Zweck einer "vorübergehenden Abtrennung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO (1975) §§ 230, 261, 338 Nr. 5
Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten Verfahren
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 119
- NJW 1985, 1175
- MDR 1985, 422
- NStZ 1985, 422 (Ls.)
- StV 1985, 180
- StV 1986, 3
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71
Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift - …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
Wird das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt, weil das Verfahren gegen einen Mitangeklagten entscheidungsreif ist und durch Urteil beendet werden soll, so liegt eine "vorübergehende Abtrennung" i.S.v. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71] auch dann nicht vor, wenn die getrennten Verfahren wieder verbunden werden, weil das Verfahren gegen den Mitangeklagten entgegen vorheriger Erwartung nicht beendet werden kann.Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.
Sinn dieser Rechtsprechung ist, eine Umgehung des in § 230 StPO festgelegten Gebots ständiger Anwesenheit des Angeklagten zu verhindern (BGHSt 24, 257, 259) [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71].
- BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.In diesem Fall ist die Behauptung, bestimmte Feststellungen des Urteils beruhten auf solchen Vorgängen und seien deshalb unter Verstoß gegen § 261 StPO zustande gekommen, nicht erforderlich (BGHSt 30, 74, 75).
- BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83
Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert. - BGH, 22.05.1979 - 1 StR 158/79
Bildung der Überzeugung des Gerichts auf Grund von Vorgängen, die in Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
1984, 364; BGH, Beschluß vom 24. April 1979 - 4 StR 112/79; Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79; Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79). - BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer nur vorübergehenden Abtrennung von …
Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84
1984, 364; BGH, Beschluß vom 24. April 1979 - 4 StR 112/79; Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79; Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79).
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Er hat deshalb ausgesprochen, daß ein Haschischhändler dann die späteren Einzelhandlungen seines Handeltreibens in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung ins Auge gefaßt hat, wenn er sich eines eingespielten Einfuhr- und Verkaufssystems bedient, das ihm bei späteren Handlungen nicht zu jeweils neuen Tatentschlüssen nötigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 125; BGHSt 33, 121, 122) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]. - BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97
Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der …
Durch diese Vorgehensweise wurde das Anwesenheitsgebot nicht umgangen (vgl. dazu BGHSt 24, 257, 258 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 33, 119, 120), [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]denn das Landgericht war bei dieser Sachlage rechtlich nicht gehindert, die abgetrennten Verfahren erneut zu verbinden.Insofern unterschied sich die Verfahrenslage nicht von derjenigen, die sich ergibt, wenn zwei bisher völlig getrennt geführte Verfahren verbunden werden (BGHSt 33, 119, 120) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].
- BGH, 26.01.1987 - 3 StR 327/86
Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist
Eine nur vorübergehende Verfahrensabtrennung ist dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen die anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 270, 273; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; BGH StV 1984, 364; 1986, 465, 466). - BGH, 08.12.1987 - 1 StR 588/87
Vorübergehende Verfahrensabtrennung als Revisionsgrund - Anforderungen an …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine vorübergehende Verfahrensabtrennung dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit dem im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (vgl. BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; Beschluß vom 3. Juni 1986 bei Pfeiffer/Miebach in NStZ 1987, 16).
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