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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,340
BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87 (https://dejure.org/1987,340)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1987 - 3 StR 36/87 (https://dejure.org/1987,340)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87 (https://dejure.org/1987,340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber den Sozialversicherungsträgern hinsichtlich derselben Arbeitnehmer - Beurteilung einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinn bei rechtlich gleich liegenden tatsächlichen Umständen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 14
  • NJW 1988, 1800
  • MDR 1987, 1043
  • NStZ 1988, 77
  • JR 1988, 25
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Nicht die abstrakte Auslegung des verfahrensrechtlichen Tatbegriffs, sondern die Anwendung des § 264 StPO auf ein gleiches Tatgeschehen ist Gegenstand der Vorlegungsfrage (BGHSt 23, 141, 144).

    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei seiner Annahme, daß die Steuerhinterziehung und die Beitragsvorenthaltung auch unter den bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen getrennt gewürdigt werden können (…a.a.O. S. 174), zutreffend hervorgehoben, daß weder ein Gesamtplan noch ein zeitliches Zusammentreffen für sich allein ausreichen, zwei sachlichrechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Handlungen als einheitliche Tat im prozessualen Sinne erscheinen zu lassen (vgl. BGHSt 13, 21, 26, 27; 23, 141, 145; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei seiner Annahme, daß die Steuerhinterziehung und die Beitragsvorenthaltung auch unter den bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen getrennt gewürdigt werden können (…a.a.O. S. 174), zutreffend hervorgehoben, daß weder ein Gesamtplan noch ein zeitliches Zusammentreffen für sich allein ausreichen, zwei sachlichrechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Handlungen als einheitliche Tat im prozessualen Sinne erscheinen zu lassen (vgl. BGHSt 13, 21, 26, 27; 23, 141, 145; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).

    Da der überkommene Begriff der prozessualen Tat wegen seiner Unschärfe nicht stets zu zweifelsfreien Ergebnissen bei der Anwendung führt (vgl. BGHSt 13, 21, 25;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 264 StPO Rdn. 6), ist es geboten, die Lösung im Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes zu überprüfen.

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen …

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Der Bundesgerichtshof hat überdies bereits ausgesprochen, daß planmäßige arbeitsteilige Begehung von Betrugstaten im Rahmen eines Geschäftsbetriebs allein noch nicht die Annahme einer Tat im Sinne des § 264 StPO begründet (BGHSt 26, 284).

    Es würde darüber hinaus gerade in Fällen der vom Oberlandesgericht beschriebenen Art auf eine Begünstigung von Straftätern hinauslaufen, die durch Aufbau und Einsatz eines kriminellen Unternehmens bedeutende verbrecherische Energie entfalten (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; 26, 284, 287).

  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50
    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Sie würde damit in einen gewissen Gegensatz zu der Rechtsprechung treten, wonach bei gewerbsmäßiger Begehungsweise, die zum Tatbestand gehört oder einen straferhöhenden Umstand bildet, mehrere Delikte keine sogenannte Sammelstraftat, sondern sachlichrechtlich und damit in der Regel auch prozessual selbständige Taten sind, wenn nicht Fortsetzungszusammenhang besteht (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50];… Gollwitzer a.a.O. § 264 StPO Rdn. 39).

    Es würde darüber hinaus gerade in Fällen der vom Oberlandesgericht beschriebenen Art auf eine Begünstigung von Straftätern hinauslaufen, die durch Aufbau und Einsatz eines kriminellen Unternehmens bedeutende verbrecherische Energie entfalten (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f. [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]; 26, 284, 287).

  • BayObLG, 26.11.1985 - RReg. 4 St 183/85

    Strafklageverbrauch; Tatidentität; Steuerhinterziehung; Vorenthaltung; Beiträge; …

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    An der von ihm beabsichtigten Entscheidung sieht es sich durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. November 1985 (NStZ 1986, 173) gehindert.

    Die Frage, ob die Nichtabführung von Lohnsteuer und von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei Annahme sachlichrechtlicher Tatmehrheit prozessual verschiedene Taten sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. BayObLG NStZ 1986, 173 und OLG Stuttgart MDR 1986, 693 [OLG Stuttgart 21.03.1986 - 1 Ss 121/86] einerseits; OLG Zweibrücken NJW 1975, 128 [OLG Zweibrücken 25.04.1974 - Ss 6/74] andererseits).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Es kann auf sich beruhen, worin sich der Gedanke des Vertrauensschutzes, der bei der Anwendung des Art. 103 Abs. 3 GG im Einzelfall die Hinnahme auch eines materiell "ungerechten" Ergebnisses gebieten mag, in dem hier erörterten Bereich von der Formel der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen prozessualer Tateinheit und -mehrheit unterscheidet und ob er nach der Natur der Sache ein besseres Kriterium zur Prüfung des Strafklageverbrauchs ist (vgl. Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985 S. 215, 227 ff. unter Hinweis auf BGHSt 29, 288, 295 f.).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Das ist nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift aber unschädlich, wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat (BGHSt 2, 63, 64 f.).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer …

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei seiner Annahme, daß die Steuerhinterziehung und die Beitragsvorenthaltung auch unter den bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen getrennt gewürdigt werden können (…a.a.O. S. 174), zutreffend hervorgehoben, daß weder ein Gesamtplan noch ein zeitliches Zusammentreffen für sich allein ausreichen, zwei sachlichrechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Handlungen als einheitliche Tat im prozessualen Sinne erscheinen zu lassen (vgl. BGHSt 13, 21, 26, 27; 23, 141, 145; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden nach der Rechtsprechung, mit der das Bayerische Oberste Landesgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf übereinstimmen, nur dann eine Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinanderübergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 23, 141, 146 f.; 23, 270, 273; 24, 185, 186) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].
  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - …

    Auszug aus BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann in dem von ihm beabsichtigten Sinn auch nicht entscheiden, ohne in einer Rechtsfrage (vgl. BGHSt 27, 212, 214 f. [BGH 28.06.1977 - 5 StR 30/77]; 31, 86, 89) von dem bezeichneten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts abzuweichen.
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des …

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und …

  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der …

  • OLG Stuttgart, 21.03.1986 - 1 Ss 121/86
  • OLG Zweibrücken, 25.04.1974 - Ss 6/74
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Wird das fortgesetzte Delikt dann noch nach Kriterien der "institutionalisierten" und "organisierten" Tatbegehung bestimmt (vgl. im zusammenfassenden Sinne: BGH wistra 1993, 337, 339), mithin nach Deliktsstrukturen, die regelmäßig Ausdruck erhöhter Gefährlichkeit und gesteigerter krimineller Energie sind (vgl. BGHSt 1, 41, 42 f.; 26, 284, 287; 35, 14, 20), tritt der Gegensatz zu den Zielsetzungen des OrgKG noch deutlicher hervor.
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision; …

    Allerdings ist die Vorlegungspflicht gemäß § 121 Abs. 2 GVG, obwohl dort nicht ausdrücklich genannt, auch bei Sprungrevisionen, wie vorliegend, gegeben (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 16;… BeckOK-StPO/Huber, Ed. 15, § 121 GVG Rn. 4).
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch; …

    Zwar ist der prozessuale Tatbegriff im Verhältnis zum materiellen Recht selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154).

    Dies begründet das Vorliegen von Tatmehrheit (vgl. zum in gleicher Weise zu beurteilenden Verhältnis zwischen Nichtabführen von Lohnsteuer und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 17, und Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 StR 38/92, BGHSt 38, 285, 286; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Juli 2010 - Ss (B) 50/10).

    Solches wurde nicht einmal in der subjektiv viel stärker ausgeprägten Fallkonstellation anerkannt, in der es der Täter im Rahmen eines Gewerbebetriebs von Anfang an auf derartige Verstöße planmäßig angelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14).

    Auch der Umstand, dass die auszuzahlenden Löhne und die danach abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen in einem Steuerberatungsbüro - wenn auch mit einem im Verhältnis zur Betroffenen unklar gebliebenen Hinweis auf die Mindestlohnverpflichtung - errechnet worden sind, führt als bloße gemeinsame Vorbereitungshandlung nicht zur Annahme prozessualer Tatidentität (vgl. BGHSt 35, 14, 18, 20).

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