Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmitteleinlegung - Befugnis des Nebenklägers - Angeklagter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 296 Abs. 2, § 401
Revision des Nebenklägers zu Gunsten des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 136
- NJW 1990, 2479
- MDR 1990, 938
- NStZ 1990, 502
- Rpfleger 1990, 525
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- RG, 26.02.1892 - 140/92
1. Ist der Provinzialsteuerdirektor befugt, auch zu Gunsten des Angeklagten …
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
Zwar hat das Reichsgericht (RGSt 22, 400, 402, bestätigt in RGSt 62, 212, 213; ebenso KG JR 1956, 472) die Ansicht vertreten, ein Nebenkläger könne auch zugunsten des Angeklagten ein Rechtsmittel einlegen.Nachdem das geltende Recht eine solche behördliche Nebenklage nicht mehr kennt (das Finanzamt hat nach § 407 Abs. 1 Satz 4 AO nur noch ein Anhörungsrecht), ist diese Rechtsprechung, die entscheidend darauf abstellte, daß diese Behörden unter gewissen Voraussetzungen das Recht hatten, "selbst die Anklage zu erheben und somit die Rolle der Strafverfolgungsbehörde zu übernehmen" (RGSt 22, 400, 403), überholt.
- BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
Ein Nebenkläger ist aber nicht beschwert, wenn der Angeklagte wegen des Nebenklagedelikts verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115, 117) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84]. - BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
Ein Nebenkläger ist aber nicht beschwert, wenn der Angeklagte wegen des Nebenklagedelikts verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115, 117) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84]. - RG, 02.07.1928 - II 1164/27
Über den Beginn der Verjährung bei andauerndem Unterlassen steuerrechtlich …
Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
Zwar hat das Reichsgericht (RGSt 22, 400, 402, bestätigt in RGSt 62, 212, 213; ebenso KG JR 1956, 472) die Ansicht vertreten, ein Nebenkläger könne auch zugunsten des Angeklagten ein Rechtsmittel einlegen.
- BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
BGH hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf
Nach § 301 StPO, der über § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO hinaus auf Rechtsmittel der Nebenklage Anwendung findet (…vgl. BGH, Urteile vom 19. März 1986 - 2 StR 38/86 Rn. 15;… vom 21. August 2008 - 3 StR 236/08 Rn. 8 …und vom 26. März 2015 - 4 StR 442/14 Rn. 11; Beschlüsse vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, BGHSt 37, 136, 137;… vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95 Rn. 12 …und vom 16. Februar 2001 - 2 StR 501/00 Rn. 4), wirkt das zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Rechtsmittel der Nebenklägerin hier allein zu seinen Gunsten. - BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21
Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage: …
(3) Eine Stütze erfährt dieser Gedanke darin, dass dem Nebenkläger nach der Konzeption des Opferschutzgesetzes verwehrt ist, ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, …Denn von der Schaffung einer solchen - in § 296 Abs. 2 StPO bzw. § 390 Abs. 1 Nr. 3 StPO vorgesehenen - Möglichkeit hat der Gesetzgeber bewusst abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, aaO;… KK-StPO/Walther, aaO, Rn. 5).
- BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20
Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des …
Dieses Ergebnis steht mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, der beispielsweise in einem Fall, in dem die Nebenklägerin die Aufhebung eines Urteils zugunsten des aus ihrer Sicht zu Unrecht verurteilten Angeklagten beantragte, die Revision zwar als unzulässig ansah, ihr aber nicht zugleich die Anschlussbefugnis absprach (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, BGHSt 37, 136 f.). - KG, 21.03.2011 - 1 Ws 15/11
Kostenentscheidung in Strafverfahren: Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft …
Der Hinweis der Gegenauffassung auf den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft nicht die Verfahrensposition des Nebenklägers habe, welche sich auf sein persönliches Interesse auf Genugtuung beschränke (so Meyer-Goßner aaO unter Hinweis auf BGHSt 37, 136), überzeugt nicht. - BGH, 13.07.1993 - 1 StR 351/93
Verwerfung der Revision aufgrund Versäumung der Frist
Darüber hinaus wäre bei rechtzeitiger Einlegung der Revision das Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten unzulässig gewesen (BGHSt 37, 136 [BGH 12.06.1990 - 4 StR 247/90]).
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