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   BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92   

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BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92 (https://dejure.org/1992,975)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1992 - 1 StR 487/92 (https://dejure.org/1992,975)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1992 - 1 StR 487/92 (https://dejure.org/1992,975)
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Pistolenschüsse

§ 211 StGB, 'gemeingefährlich', Berücksichtigung von abstrakter Gefährlichkeit und konkreter Tatsituation;

§ 16 StGB, aberratio ictus bei bedingtem Vorsatz, Tateinheit zwischen versuchtem Totschlag zulasten des verfehlten Opfers und vollendeter Körperverletzung zulasten des getroffenen Opfers

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches Mittel

  • Wolters Kluwer

    Mord - Gemeingefährliche Mittel - Schußwaffe - Aberratio ictus - Fehlgehen der Tat - Vorsatz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum gemeingefährlichen Mittel als Mordmerkmal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Pistolenschuß kein gemeingefährliches Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ein Pistolenschuss geht fehl

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 353
  • NJW 1993, 210
  • MDR 1992, 1167
  • NStZ 1993, 136
  • StV 1992, 573
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.02.1986 - 5 StR 776/85

    Begriff der gemeingefährlichen Mittel

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. RGSt 5, 309; BGHSt 34, 13, 14).

    Das der Strafdrohung des Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln zugrundeliegende erhöhte Unwerturteil hat seinen Grund aber in der besonderen Rücksichtslosigkeit des Täters, der sein Ziel durch die Schaffung unberechenbarer Gefahren für andere durchzusetzen sucht, indem er ein Tötungsmittel verwendet, dessen Gefährdungsbereich für unbeteiligte Dritte er nicht begrenzen kann (BGHSt 34, 13, 14).

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Damit wird im Rahmen der vorwiegend zu beurteilenden versuchsbezogenen Tatumstände (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4) die besondere Gefährlichkeit der Versuchshandlung gekennzeichnet.
  • RG, 30.11.1923 - I 878/23

    Wanderstock - § 32 StGB, Erforderlichkeit, § 16 StGB, aberratio ictus,

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Danach hat das Landgericht zutreffend den Angeklagten wegen des versuchten Tötungsdelikts gegenüber den auserwählten Opfern und zugleich wegen der vom (bedingten) Vorsatz umfaßten gefährlichen Körperverletzung der tatsächlich Getroffenen verurteilt (so schon RGSt 58, 27, 28; siehe auch Dreher/Tröndle aaO § 16 Rdn. 6 m.w.N.; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 15 Rdn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Die von der Revision angesprochene "milde Gesamtstrafe" löst sich noch nicht von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Die grundsätzlich zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe ist hier insoweit nicht wirksam, als im Fall II 5 die Festsetzung der Einzelstrafe fehlt (vgl. BGH NJW 1979, 936; Ruß in KK 2. Aufl. § 318 Rdn. 8).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 525/84

    Begriff des gemeingefährlichen Mittels; Umfang des konkreten Gefährdungsbereichs;

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 1477 f.; Eser in Schönke-Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 29; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 59 m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92

    Mitteilung von in der Hauptverhandlung gestellten Beweisanträgen als

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Der Tatrichter darf deshalb ohne Verstoß gegen das Verbot der Verwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) die besondere Art der Tatausführung strafschärfend bewerten, die dazu führte, das Opfer "in Angst und Schrecken" zu versetzen (vgl. Senatsentscheidung vom 25. August 1992 - 1 StR 355/92).
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Dazu gehören insbesondere Brandsetzungsmittel, Explosionsstoffe, aber auch der Steinwurf, der zwar im dichten Verkehr ein bestimmtes Fahrzeug trifft, aber als Folge des dadurch verursachten Unfalls bei einer unbestimmten Zahl von Personen tödliche Verletzungen hervorrufen kann (BGH VRS 63, 119).
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    a) Der Gesamtstrafenausspruch gegen E. T. hat schon deshalb keinen Bestand, weil zum Fall II 5 der Urteilsgründe die Festsetzung einer Einzelstrafe unterblieben und damit nicht auszuschließen ist, daß bei Verhängung einer weiteren Einzelstrafe eine höhere Gesamtstrafe gebildet worden wäre (vgl. BGHSt 4, 345).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92
    Der Tatbestand der Bedrohung ist nicht erst erfüllt, wenn auch das Opfer die Bedrohung ernst nimmt (BGH bei Dallinger MDR 1975, 22; Dreher/Tröndle aaO § 241 Rdn. 3).
  • RG, 23.12.1881 - 3133/81

    1. Was ist bei einer durch Fahrlässigkeit herbeigeführten Überschwemmung unter

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Das Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGHSt 38, 353, 354 m.w.N.).

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (vgl. BGHSt 38, 353, 354; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 57).

    Vielmehr hatte er durch seine unkontrollierte und deshalb für Dritte unberechenbare Fahrt durch Menschenansammlungen hindurch "in besonderer Rücksichtslosigkeit" (BGHSt 38, 353, 354; BGH NJW 1985, 1477, 1478) eine Gefahr für eine unbestimmte Vielzahl von Personen geschaffen.

  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354; BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Gemeingefährliche Mittel 2, und vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503, 504).

    Eine tödliche Gefahr für eine Vielzahl von Menschen wird jedoch zumeist nur dann bestehen, wenn dichter Verkehr herrscht und in der Folge des durch den Steinwurf unmittelbar verursachten Unfalls eine unbestimmte Anzahl weiterer Personen - also regelmäßig die Insassen anderer Fahrzeuge - tödliche Verletzungen erleiden können (vgl. BGHSt 38, 353, 355; Schneider in Münchner-Kommentar StGB § 211 Rdn. 104 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06

    Mord (gemeingefährliche Mittel: Einsatz eines PKW); Straßenverkehrsgefährdung

    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (vgl. BGHSt 38, 353, 354; BGHR StGB § 211 Abs. 2, gemeingefährliches Mittel 2).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 397/97

    Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung

    Geregelt werden sollten nach dieser gesetzgeberischen Entscheidung nur die Fälle, bei denen nach Freisetzen der in den ionisierenden Strahlen ruhenden Kräfte diese nicht mehr beherrschbar und daher im allgemeinen in ihrer Wirkung geeignet sind, eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden oder sogar zu verletzen (so der Begriff der "Gemeingefahr": BGHSt 38, 353, 354/355).
  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Zwar ist die Verursachung einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben Dritter nicht erforderlich, sondern die Eignung der Tötungshandlung zur Gefährdung einer unbestimmten Zahl von Menschen in der konkreten Situation ist ausreichend (BGHSt 38, 353, 354 und BGH NStZ 2007, 330).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    aa) Das Mordmerkmal der Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel ist erfüllt, wenn der Täter ein Tötungsmittel einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167, 168; vom 1. September 1992 - 1 StR 487/92, BGHSt 38, 353, 354; vom 4. Februar 1986 - 5 StR 776/85, BGHSt 34, 13, 14).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 93/20

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (fehlende Beherrschbarkeit; Eignung zur

    aa) Für die Frage der Gemeingefährlichkeit entscheidend ist, inwieweit das gefährliche Mittel nach Freisetzung der in ihm ruhenden Kräfte nicht mehr beherrschbar und daher im Allgemeinen in seiner Wirkung geeignet ist, eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu verletzen (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 487/92, BGHSt 38, 353, 354 f.).

    Bei ihnen hat der Täter die Folgen seines Tuns typischerweise nicht in der Hand (BGH, Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 487/92, BGHSt 38, 353, 355).

  • LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08

    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als

    Das Merkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ist erfüllt, wenn der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat (BGHSt 34, 13, 14, BGHSt 38, 353, 354).

    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGHSt 38, 353, 354).

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Gemeingefährlich ist ein Mittel, das aufgrund seiner Verwendung im Einzelfall abstrakt geeignet ist, eine unbestimmte Vielzahl von Menschen an Leib oder Leben zu gefährden, weil der Täter das Tatmittel nicht kontrollieren kann (BGH, NJW 1986, 1503; BGH, NJW 1993, 210 [BGH 01.09.1992 - 1 StR 487/92] ).
  • OLG Hamm, 19.10.2017 - 4 RVs 126/17

    Vortäuschen einer Straftat; Aufbauschen; Schadenshöhe; Übertreibung

    Nicht unter den genannten Straftatbestand fällt es, wenn bei einer wirklich begangenen Tat nur Umstände, insbesondere die Schadenshöhe, übertrieben oder vergröbert in einer Weise dargestellt werden, die den Ermittlungsaufwand der Strafverfolgungsbehörden nicht wesentlich erhöhen (OLG Hamm NJW 1982, 60; OLG Hamm NStZ 1987, 558; OLG Karlsruhe MDR 1992, 1167, 1168; OLG Oldenburg NStZ 2011, 95).
  • BGH, 12.11.2019 - 2 StR 415/19

    Mord (gemeingefährliches Mittel: Abgrenzung zur Mehrfachtötung)

  • OLG München, 15.07.2015 - 7 St 7/14

    Strafbarkeit von Mitgliedern der Junud al-Sham durch den Angriff auf das

  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

  • LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • KG, 02.06.2005 - 3 Ws 27/05

    Eröffnungsentscheidung: Nachweisbarkeit von Vorsatz und Vermögensnachteil bei

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der

  • KG, 11.07.2002 - Not 10/01

    Heraufsetzung der Bedürfniszahlen in Berlin im Jahr 2000 von

  • LG Köln, 16.12.1998 - 111-15/98
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