Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 230 Abs. 1 StPO; § 231b StPO; § 177 GVG
Keine Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses über Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Entfernen des Angeklagten wegen Störung; Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Angeklagter - gesonderter Beschluß - Fortsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
GVG § 177; StPO § 231 b
Abwesenheit des Angeklagten nach Ordnungsbeschluß
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 72
- NJW 1993, 134
- NJW 1993, 1343
- MDR 1993, 164
- NStZ 1993, 198
- StV 1993, 285
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86
Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Rn. 19 2. Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben. - BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87
Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Rn. 19 2. Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben. - BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86
Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden, …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Rn. 19 2. Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben. - BGH, 24.01.1990 - 2 StR 576/89
Erfordernis der vollständigen und genauen Angabe der den Mangel enthaltenen …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92
Soweit es - wie hier - auf das Hauptverhandlungsprotokoll ankommt, muß dieses im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3 und BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1;… Pikart in KK, 2. Aufl. § 344 StPO Rdn. 39).
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