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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1953 - 5 StR 12/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,669
BGH, 03.06.1953 - 5 StR 12/53 (https://dejure.org/1953,669)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1953 - 5 StR 12/53 (https://dejure.org/1953,669)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1953 - 5 StR 12/53 (https://dejure.org/1953,669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 258
  • NJW 1953, 1271
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61

    Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines …

    Bei Gesamtstrafen muß mindestens eine Einzelstrafe die Höhe von drei Monaten Gefängnis erreichen (BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53]).
  • BGH, 24.10.1973 - 3 StR 182/73

    Anforderungen an einen Gesamtvorsatz im Rahmen eines Fortsetzungszusammenhangs

    Bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe sind die Einzelstrafen maßgebend, das Gericht muß also zumindest eine Einzelstrafe von 3 Monaten ausgesprochen haben (BGHSt 4, 258;… BGH Urt. v. 24. November 1955 - 3 StR 227/55;… Urt. v. 26. Februar 1965 - 5 StR 644/64).
  • BGH, 26.02.1965 - 5 StR 644/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Es wäre nur dann zulässig, wenn eine der Einzelstrafen mindestens drei Monate Gefängnis betrüge (BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53]).
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 239/59

    Rechtsmittel

    Das Berufsverbot ist neben einer Gesamtstrafe nur zulässig, wenn wenigstens eine Einzelstrafe die Dreimonatsgrenze des § 42 l StGB erreicht (BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53]).
  • BGH, 21.10.1958 - 1 StR 451/58

    Rechtsmittel

    Da die in § 42 1 StGB geforderte Mindesthöhe von drei Monaten Gefängnis nicht von der Gesamtstrafe, sondern von wenigstens einer der darin enthaltenen Einzelstrafen erreicht werden muß (BGHSt 4, 258), diese Voraussetzung aber nur bei der Einzelstrafe wegen Arrest- und Siegelbruchs erfüllt ist, hätte es einer klaren Darlegung der weiteren Merkmale des § 42 1 hinsichtlich dieser Einzelstrafe bedurft.
  • BGH, 27.08.1953 - 4 StR 832/52

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht kann deshalb nicht feststellen, ob nicht der Vorsitzende die von der Revision vermisste Aufklärung durch Befragen des Angeklagten erfolglos versucht hat (OGHSt 3, 59, 60; BGH vom 3. Juni 1953 - 5 StR 12/53).
  • BGH, 24.11.1955 - 3 StR 227/55

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53] entschieden hat, liegen die Voraussetzungen für das Berufsverbot nach § 42 1 StGB jedoch nur vor, wenn wenigstens eine der Einzelfreiheitsstrafen mindestens drei Monate beträgt.
  • BGH, 22.11.1973 - 3 StR 261/73

    Fortgesetzter Betrug - Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung …

    Bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe sind die Einzelstrafen maßgebend, das Gericht muß also mindestens eine Einzelstrafe von 3 Monaten ausgesprochen haben (BGHSt 4, 258; BGH, Urteil vom 24. November 1955 - 3 StR 227/55 - Urteil vom 26. Februar 1965 - 5 StR 644/64).
  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 878/53

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht kann nicht feststellen, ob nicht der Vorsitzende die von der Verteidigung vermisste Aufklärung durch Befragen des Zeugen P. erfolglos versucht hat (OGHSt. 3, 59, 60; BGH v. 3. Juni 1953 - 5 StR 12/53).
  • BGH, 07.12.1954 - 5 StR 288/54

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil BGHSt 4, 258 [BGH 03.06.1953 - 5 StR 12/53] ausgesprochen.
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