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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,721
BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53 (https://dejure.org/1953,721)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1953 - 3 StR 166/53 (https://dejure.org/1953,721)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1953 - 3 StR 166/53 (https://dejure.org/1953,721)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Urkundeneigenschaft durch den Wegfall jeder Beweisbestimmung - Erfordernis einer erneuten Vereidigung von auf zwei Geschäftsjahre gewählten Schöffen bei ihrer ersten Dienstleistung im zweiten Geschäftsjahr - Vergehen der Urkundenbeseitigung durch Verwendung ...

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 284
  • NJW 1953, 1519
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 657/51

    Zeitungspapierrollen - § 246 StGB aF (Gewahrsamserfordernis), Mittäterschaft nur, …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53
    Auch einer Unterschlagung kann sich nur derjenige als Mittäter schuldig machen, der die fremde Sache in Mitgewahrsam hat (BGHSt 2, 317).
  • RG, 09.10.1941 - 2 D 268/41

    1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53
    Der strafrechtliche Beamtenbegriff ist weiter; er umfasst auch Angestellte und Arbeiter, die zu Diensten öffentlich-rechtlicher Art berufen sind, welche aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 75, 355; BGHSt 2, 120).
  • RG, 27.04.1925 - III 118/25

    Kann Amtsunterschlagung (§ 350 StGB.) mit einem Vergehen gegen § 348 Abs. 2 StGB. …

    Auszug aus BGH, 18.06.1953 - 3 StR 166/53
    Falls die neue Verhandlung wiederum ergeben sollte, dass sich S. und R. auch nach § 348 Abs. 2 StGB schuldig gemacht haben, so ist darauf hinzuweisen, dass Tateinheit zwischen § 348 Abs. 2 StGB und § 350 StGB möglich ist (RGSt 59, 174).
  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juni 1953 - 3 StR 166/53, BGHSt 4, 284, 285; Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 7/10, NStZ 2011, 91 mwN).

    Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juni 1953 - 3 StR 166/53, BGHSt 4, 284, 285; Beschluss vom 23. März 2010 - 5 StR 7/10, NStZ 2011, 91 mwN).

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen …

    Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 4, 60, 61 [BGH 19.02.1953 - 3 StR 896/52]; 4, 284, 285 [BGH 18.06.1953 - 3 StR 166/53]; 5, 295, 296 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 13, 235, 239 [BGH 01.07.1959 - 2 StR 191/59]; 16, 94, 96) [BGH 19.05.1961 - 1 StR 620/60].
  • OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98

    überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte Urkunde, …

    Rn. 11 Urkunden im Sinne des § 267 StGB sind verkörperte Gedankenerklärungen , die geeignet und dazu bestimmt sind, im Rechtsleben bestimmte Tatsachen zu beweisen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 3, 82,85; 4,284, 285).
  • LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21

    Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen …

    Rn. 307 Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st. Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

    Rn. 365 Die Eintragung einer Impfdokumentation in einen auf eine bestimmte Person ausgestellten Impfausweis stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt (st.Rspr. zum Urkundenbegriff, vgl. BGH, Urteil v. 18.06.1953 - 3 StR 166/53, BGH, Urteil v. 10.11.2022 - 5 StR 283/22).

  • LG München I, 25.11.2022 - 8 KLs 109 Js 10221/21

    Unrichtige Bescheinigung einer Covid-19-Schutzimpfung

    Rn. 396 a) Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist und einen Aussteller erkennen lässt und die zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet und bestimmt ist, unabhängig davon, ob ihr die Bestimmung schon bei der Ausstellung oder erst später gegeben wird (…so auch L…/K…, StGB, Rn. 2; BGHSt 4, 284).
  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56

    Rechtsmittel

    Da indes - im Hinblick auf die Aufhebung der Verurteilung in den Fällen Ho. & Co., B. & L. sowie G. - die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß die in der neuen Verhandlung zu bildende Gesamtstrafe die Grenze des § 3 Abs. 1 StFG 1954 nicht überschreiten wird, muß das Urteil gegenüber V. auch im übrigen - insoweit allerdings ohne die zugrunde liegenden Feststellungen (BGHSt 4, 284 ff) - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.
  • BGH, 28.01.1958 - 5 StR 464/57

    Rechtsmittel

    Ist das nicht der Fall, so kann er nicht Mittäter der Urkundenbeseitigung sein, sondern nur Gehilfe (vgl. BGHSt 4, 284, 236).
  • BGH, 21.12.1959 - 2 StR 546/59

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte wußte, daß er nicht berechtigt war, die Lohnsteuerkarten auch nur zeitweise der Frau Ke. zu überlassen; damit ist der äußere und innere Tatbestand des § 348 Abs. 2 StGB gegeben (vgl. BGHSt 3, 82, 90 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; BGH Urt. 3 StR 166/53 vom 18. Juni 1953, teilweise veröffentlicht in BGHSt 4, 284).
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