Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1953 - 2 StR 867/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 291
- NJW 1953, 1358
- MDR 1953, 628
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - Beobachtung und Überwachung von …
Dazu genügt jede Tätigkeit, die den angesprochenen Personenkreis beeinflussen soll (BGHSt 4, 291; BGH MDR 1963, 326).Zur Vollendung ist nicht erforderlich, dass die Einwirkungshandlung die Pflichtbereitschaft bereits erschüttert hat (BGHSt 4, 291; 6, 64); auch ist unerheblich, ob das vom Täter angewandte Mittel überhaupt geeignet war, die Angesprochenen zu beeinflussen (…BGH 6 StR 17/54 vom 5. Mai 1954, bei Wagner GA 1961, 3 Nr. 4).
- BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61
Rechtsmittel
Es darf also nicht daran vorbeigegangen werden, auf welch vielfältige Weise die Machthaber der SED darauf hinarbeiten, das Vertrauen weiter Bevölkerungskreise in die verfassungsmäßige Ordnung, vor allem auch in die rechtsstaatliche Ordnung zu erschüttern (BGHSt 4, 291, 292 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 867/52] mit Ausführungen zum Begriff des Untergrabens). - BGH, 17.11.1962 - 3 StR 48/62
Rechtliche Erheblickeit eines gleichzeitigen Vorliegens einer …
Die äußere Handlung, die § 91 Abs. 1 StGB unter Strafe stellt, besteht darin, daß der Täter auf Angehörige der Bundeswehr einwirkt, wobei unter "Einwirken" jede Tätigkeit zu verstehen ist, die den angesprochenen Personenkreis beeinflussen soll (BGHSt 4, 291). - BGH, 21.12.1955 - 6 StR 86/55
Rechtsmittel
Unter "Einwirken" ist jedes Tätigwerden zu verstehen, das darauf abzielt, den in § 91 StGB umschriebenen Personenkreis zu beeinflussen (BGHSt 4, 291).
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