Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- junsv.nl
Todesurteile und Exekution des Kommandeurs der Düsseldorfer Schutzpolizei, Oberstleutnant Jürgens, sowie vier weiterer Düsseldorfer, die die kampflose Übergabe der Stadt Düsseldorf geplant und den örtlichen Polizeipräsidenten Korreng verhaftet hatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.03.1949 - 8 Ks 1/49
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.11.1949 - StS 227/49
- BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 300
- NJW 1953, 1602
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51
Walter Huppenkothen
Auszug aus BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51
Das Vorgehen des Angeklagten, das zur Hinrichtung des Oberstleutnants J. und der vier Düsseldorfer Bürger auf Grund der standgerichtlichen Urteile vom 16. und 17. April 1945 geführt hat, wäre allerdings dann rechtswidrig im Sinne der Tötungstatbestände des Strafgesetzbuches gewesen, wenn die Art und Weise, wie ihnen das Leben genommen wurde, durch das damals geltende Verfahren nicht gedeckt war oder wenn sie trotzdem gegen allgemein verbindliche Rechtsgrundsätze verstiess, die unabhängig von staatlicher Anerkennung gelten, und wenn der Angeklagte dies wusste, als er seinen Beitrag zu den Tötungen leistete (vgl. BGHSt 2, 173). - BGH, 22.01.1952 - 2 StR 17/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51
Zwar hat der Senat bisher im Anschluss an die Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl.Urteil vom 22. Januar 1952 - 2 StR 17/50 - undUrteil vom 21. März 1952 - 3 StR 32/50 -) die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen, wenn die Verurteilung des Angeklagten wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit entfiel und die Tat nach deutsch-rechtlichen Bestimmungen nicht strafbar war. - BGH, 27.03.1952 - 3 StR 32/50
Erschiessung von zwei Zivilisten, die auf einem zwischen den deutschen und den …
Auszug aus BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51
Zwar hat der Senat bisher im Anschluss an die Rechtsprechung des 2. Strafsenats (vgl.Urteil vom 22. Januar 1952 - 2 StR 17/50 - undUrteil vom 21. März 1952 - 3 StR 32/50 -) die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen, wenn die Verurteilung des Angeklagten wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit entfiel und die Tat nach deutsch-rechtlichen Bestimmungen nicht strafbar war. - RG, 10.12.1931 - III 681/31
1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der …
Auszug aus BGH, 14.07.1953 - 3 StR 141/51
Der Senat ist vielmehr in Anlehnung an die vom Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 66, 51 ff entwickelten Gedankengänge der Auffassung, dass in einem so liegenden Falle die Freisprechung des Angeklagten geboten ist.
- BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56
Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und …
Berücksichtigt man dazu die damalige militärische Lage, so kann es aus Rechtsgründen nicht bemängelt werden, wenn das Schwurgericht den Angeklagten S. und G., die nach ihrer unwiderlegten Einlassung selbst in der Fortsetzung des aussichtslos gewordenen Kampfes noch einen gewissen Sinn sahen (vgl. dazu BGH 3 StR 141/51 vom 4.Dezember 1952 ), keinen bewussten und gewollten Missbrauch der ihnen eingeräumten Strafgewalt nachweisen zu können glaubte.Die Sinnlosigkeit einer Fortsetzung des Krieges auf deutscher Seite schloss denkgesetzlich nicht die Feststellung aus, dass H. durch seine Tat mindestens mit bedingtem Vorsatz den Wehrwillen des deutschen Volkes zu zersetzen suchte und die Schlagkraft der deutschen Wehrmacht gefährdete (vgl. dazu auch BGH 3 StR 141/51 vom 4.Dezember 1952 ).
- BGH, 08.12.1983 - 1 StR 274/83
Südafrika; Krügerrand-Goldmünzen; Geld
Zur Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen war die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 4, 300, 303; Senatsurteil vom 17. Mai 1977 - 1 StR 136/77 - bei Holtz MDR 1977, 811;… zust. Pikart in KK § 354 Rdn. 26;… Paulus in KMR § 354 Rdn. 4). - BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
Theodor Tolsdorff
Es hat auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs herangezogen; zur Ergänzung sei noch auf die Entscheidungen OGHSt 1, 217; 2, 269 und BGH 3 StR 141/51 vom 4. Dezember 1952 sowie BGHSt 2, 234 und BGH 1 StR 212/54 vom 28. Oktober 1954 verwiesen, wobei bemerkt wird, dass die letztgenannte Entscheidung einen Fall betrifft, der sich in Altötting in der Nacht vom 1./2. Mai 1945 ereignete, also fast in der selben Gegend und zu der selben Zeit wie der hier zur Aburteilung stehende.
- BGH, 19.12.1958 - 1 StR 485/58
Rechtsmittel
Die hier vertretene Ansicht hat den Vorzug, daß jedenfalls in den Fällen, in denen das Verfahren noch nicht beim Revisionsgericht anhängig geworden ist, der mit der Sachlage am besten vertraute Tatrichter zur Entscheidung berufen ist (vgl. hierzu die Begründung, mit der der Bundesgerichtshof die Frage entschieden hat, welches Gericht über die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft zu befinden hat, wenn das Revisionsgericht den Angeklagten freigesprochen hat, BGHSt 4, 300 = LM Nr. 6 zu § 354 StPO m.A. Busch). - BGH, 11.10.1960 - 5 ARs 20/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.10.1957 - 1 StR 116/57
Rechtsmittel
Um dem Angeklagten gerecht zu werden, muß diese Frage aber von seinem Blickpunkt und seiner Beurteilung der allgemeinen und örtlichen Lage zur damaligen Zeit aus betrachtet werden (vgl. BGH 3 StR 141/51 vom 4. Dezember 1952). - BGH, 23.08.1956 - 1 StR 60/56
Rechtsmittel
Über die Verpflichtung der Staatskasse, die Angeklagten wegen etwa unschuldig erlittener Untersuchungshaft zu entschädigen, befindet der Tatrichter (BGHSt 4, 300). - BGH, 13.08.1970 - 1 StR 178/70
Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft nach Freispruch - …
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 14. Juli 1953 (BGHSt 4, 300) im Anschluß an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 39, 291) ausführlich dargelegt, daß entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 des Gesetzes das Revisionsgericht, das den Angeklagten nach § 354 Abs. 1 StPO selbst freispricht, zur Entscheidung über einen Haftentschädigungsantrag des Freigesprochenen nicht zuständig ist. - BGH, 25.01.1955 - 2 StR 419/54
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Im Anschluss an die reichsgerichtliche Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt die Frage aufgeworfen, ob nicht im Falle unzüchtiger Handlungen bei § 174 Nr. 1 StGB besondere Umstände dazu führen können und müssen, einen Missbrauch zur Unzucht zu verneinen (vgl BGHSt 1, 73, 124 [BGH 20.03.1951 - 1 StR 61/50]; BGHSt 4, 300; BGH in NJW 1951, 530, 726; 2 StR 392/54 vom 2. November 1954; s. auch5 StR 195/52 vom 10. April 1952). - BGH, 28.04.1953 - 2 StR 614/52
Rechtsmittel
Dies ist rechtlich unzutreffend; in der Rechtsprechung des Reichsgerichts sowohl (RGSt 66, 52; 72, 300; RG JW 1935 S 3467) als des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 102/51 - und Urteil vom 4. Dezember 1952 - 3 StR 141/51 -) ist anerkannt, dass in einem Falle, in welchem ein dem Angeklagten vorgeworfenes Verbrechen nicht nachweisbar ist, aber tateinheitlich hiermit ein Vergehen vorliegt, das nur auf Antrag verfolgbar ist und der Strafantrag nicht mehr nachgeholt werden kann, der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, freigesprochen zu werden, ebenso wenn das andere Vergehen verjährt ist; Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StGB kommt hier nicht in Betracht. - BGH, 07.04.1959 - 1 StR 66/59
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- BGH, 18.05.1954 - 1 StR 44/54
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