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   BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52   

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https://dejure.org/1953,265
BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52 (https://dejure.org/1953,265)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1953 - 3 StR 896/52 (https://dejure.org/1953,265)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1953 - 3 StR 896/52 (https://dejure.org/1953,265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 60
  • NJW 1953, 711
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 27.03.1917 - V 97/17

    1. Zum Begriff der Gesamturkunde. 2. Kann ein von einem Brauereikutscher über

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  • RG, 10.04.1905 - 5515/04

    1. Sind die bei den preußischen Amtsgerichten zu führenden Strafprozeßregister

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  • RG, 07.12.1925 - III 471/25

    Zum Begriff der Gesamturkunde.

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  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Urkunden im Sinne des Strafrechts sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGHSt 4, 60, 61; 24, 140, 141; Fischer aaO § 267 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 4, 60, 61 [BGH 19.02.1953 - 3 StR 896/52]; 4, 284, 285 [BGH 18.06.1953 - 3 StR 166/53]; 5, 295, 296 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 13, 235, 239 [BGH 01.07.1959 - 2 StR 191/59]; 16, 94, 96) [BGH 19.05.1961 - 1 StR 620/60].
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11

    Urkundenfälschung durch Herstellung einer Farbkopie; Untreue zum Nachteil einer

    Urkunden im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGH, Urteile vom 19. Februar 1953 - 3 StR 896/52, BGHSt 4, 60, 61, und vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 141).
  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Eine Gesamturkunde ist eine auf Rechtssatz, Geschäftsgebrauch oder Vereinbarung beruhende feste und dauerhafte Zusammenfassung mehrerer Einzelurkunden zu einem übergeordneten Ganzen, das einen über die Einzelurkunden hinausgehenden Gedankeninhalt auch in negativer Hinsicht beweisen kann (BGHSt 4, 60, 61; RGSt 60, 17, 19, 20).
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 7/10

    Urkundenfälschung (Authentizität; Täuschung über den Urheber; schriftliche Lüge;

    Urkunden im Sinne des Strafrechts sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGHSt 4, 60, 61; 24, 140, 141; Fischer, StGB 57. Aufl. § 267 Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 4 Ss 88/98

    Entfernung der Visa aus dem Reisepaß - § 267 StGB, Visa und Paß sind keine

    Eine Gesamturkunde entsteht vielmehr nur dann, wenn mehrere Einzelurkunden zu einem sinnvollen und geordneten Ganzen zusammengefaßt werden, um damit eine selbständige Gesamterklärung herbeizuführen, die über den Inhalt der in ihr enthaltenen Einzelurkunden hinausgeht (RGSt 60, 17 [19]; BGHSt 4, 60 [61] =NJW 1953, 711; Tröndle, § 267 Rdnr. 13 ).
  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18

    Patentrechtsschutz: Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung im

    Fraglich ist bereits, ob es sich bei dem Laborbuch überhaupt um eine Gesamturkunde handelt, also um eine räumliche Zusammenfassung von Einzelurkunden, die über die Einzelurkunden hinaus einen selbstständigen, für sich bestehenden Gedankeninhalt zum Ausdruck bringt (BGHSt 4, 60 (61)).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Sie ist eine Zusammenfassung mehrerer Schriftstücke zu einem übergeordneten Ganzen, das einen über die Einzelurkunden hinausgehenden Gedankeninhalt auch in negativer Hinsicht beweisen kann und soll (BGHSt 4, 60 [61]).
  • BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89

    Kriterien; Gesamturkunde; Urkunde; Einzelurkunde; Verfälschung; Reisepaß;

    Eine Gesamturkunde entsteht, wenn mehrere Einzelurkunden zu einem sinnvollen und geordneten Ganzen zusammengefaßt werden, um damit eine selbständige Gesamterklärung herbeizuführen, die über den Inhalt der in ihr enthaltenen Einzelurkunden hinausgeht (.. BGHSt 4, 60/61).
  • BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23

    Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Fälschung beweiserheblicher Daten,

    aa) Urkunden im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 19. Februar 1953 - 3 StR 896/52, BGHSt 4, 60, 61, und vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 141).
  • OLG Köln, 02.11.1966 - Ss 224/66

    gefälschte Postanweisung - § 267 StGB

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 463/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 680/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.08.1954 - 2 StR 646/53

    Rechtsmittel

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