Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1953 - 5 StR 436/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 60
- NJW 1954, 202 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- RG, 27.04.1891 - 991/91
Ist in dem Diebstahle mittels Abstreifens des Bindfadens, mit welchem ein in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 26.04.1883 - 490/83
Was ist "Ablösen" im Sinne des §. 243 Nr. 4 St.G.B.'s, umfaßt es insbesondere ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 25.03.1882 - 53/82
Ablösen der Befestigungsmittel. Gehört dazu eine die Integrität derselben …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Rechtsmittel
Unter "Ablösen" ist jede - auch gewaltsame - Aufhebung der Verbindung zwischen dem Verwahrungsmittel und dem Beförderungsgegenstand zu verstehen (BGHSt 5, 60, 61) [BGH 27.10.1953 - 5 StR 436/53]. - BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Rechtsmittel
Die Angeklagten haben in mehreren Fällen auf einer Eisenbahn Gegenstände der Beförderung mittels Abschneidens der Verwahrungsmittel gestohlen (BGHSt 5, 60). - BGH, 17.09.1968 - 1 StR 379/68
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Verletzung sachlichen Rechts
In dem öffnen den Kofferraums liegt auch das Ablösen eines Verwahrungsmittels (RGSt 71, 198; BGH NJW 1952, 1184; BGH, Urteil vom 31. Juli 1958 - 1 StR 292/58); einer gewaltsamen Aufhebung der durch den Kofferraumverschluß geschaffenen Verbindung mit dem Beförderungsgegenstand bedurfte es nicht (BGHSt 5, 60, 61 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 436/53]; BGH, Urteil vom 6. Februar 1962 - 1 StR 506/61). - BGH, 08.12.1955 - 3 StR 317/55
Rechtsmittel
In den Fällen, in denen der Angeklagte die Diebstähle durch Beseitigung der mit einer Plombe versehenen Drahtverschlüsse der Güterwagen begangen hat, hat das Landgericht überdies mit Recht den Tatbestand des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB als gegeben angesehen (BGHSt 5, 60); denn Verwahrungsmittel im Sinne dieser Bestimmung sind Mittel, die den Beförderungsgegenstand gegen äußere Einwirkungen Dritter schützen sollen, auch wenn sie ohne erheblichen Kraftaufwand beseitigt werden können.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.