Rechtsprechung
| BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 243
- NJW 1955, 393
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Bei den Konkursvergehen (§ 240 Abs. 1 Nr. 1, 3 KO) bildet die Konkurseröffnung ohne Rücksicht auf die spätere Konkursquote nur eine Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 1, 186, 191).An der Entscheidung BGHSt 1, 186 über die Selbständigkeit mehrerer an sich selbständiger Bankrotthandlungen, die durch dieselbe Konkurseröffnung strafbar werden, hält der Senat fest.
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Die Zustimmung des oder der Gesellschafter einer GmbH zu der Untreuehandlung des Geschäftsführers ist nach § 81 a des GmbH-Gesetzes für die Strafbarkeit ohne Bedeutung (BGHSt 3, 23, 25; 3, 32, 39). - BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Die Zustimmung des oder der Gesellschafter einer GmbH zu der Untreuehandlung des Geschäftsführers ist nach § 81 a des GmbH-Gesetzes für die Strafbarkeit ohne Bedeutung (BGHSt 3, 23, 25; 3, 32, 39).
- BGH, 09.06.1953 - 5 StR 151/53
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Er liegt vor, wenn der Geschenkgeber in der Erwartung handelt, der Beamte werde der Rücksicht auf den Vorteil bei Ausübung des Ermessens Raum geben, und der Beamte dies erkennt und den Vorteil gleichwohl annimmt (RGSt 74, 251, BGH NJW 1953, 1401). - RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40
1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren …
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Er liegt vor, wenn der Geschenkgeber in der Erwartung handelt, der Beamte werde der Rücksicht auf den Vorteil bei Ausübung des Ermessens Raum geben, und der Beamte dies erkennt und den Vorteil gleichwohl annimmt (RGSt 74, 251, BGH NJW 1953, 1401). - RG, 12.11.1934 - 3 D 1011/34
Welche Bedeutung haben länger als fünf Jahre zurückliegende Verurteilungen und …
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Das Gesetz macht Tatsachen nicht ungeschehen, es kann nur deren Rechtsfolgen besonders regeln, wie dies z.B. in beschränktem Umfang in den §§ 4, 5 StraftilgungsG geschehen ist (RGSt 60, 288; 69, 11; 74, 177). - RG, 22.02.1927 - I 22/27
Kann Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. vorliegen, wenn ein Bevollmächtigter …
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Wenn das Landgericht unter diesen Umständen die Überzeugung erlangt hat, der Angeklagte habe immer mehr gewagt und schließlich "alles auf eine Karte gesetzt", ein "Vabanquespiel" getrieben und auf "ein Wunder" gehofft, so ist dies vom Rechtsstandpunkt aus nicht zu beanstanden (vgl. RGSt 61, 211). - RG, 16.04.1940 - 1 D 194/40
Der neue Abs. 4 des § 4 StraftilgungsG. hindert nicht, in einem späteren …
Auszug aus BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Das Gesetz macht Tatsachen nicht ungeschehen, es kann nur deren Rechtsfolgen besonders regeln, wie dies z.B. in beschränktem Umfang in den §§ 4, 5 StraftilgungsG geschehen ist (RGSt 60, 288; 69, 11; 74, 177).
- BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86
Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an …
Nichts anderes gilt nach dieser Rechtsprechung, wenn er die Liquidität der GmbH in Gefahr bringt (BGH GmbHR 1954, 75), eine Forderungspfändung mißachtet (OLG Stuttgart in OLGSt § 266 StGB S. 45) oder sonst schlechthin gegen die Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns verstößt, wie bei der Hingabe von Finanzwechseln (BGH, Urteil vom 22. Juni 1954 - 1 StR 451/53 S. 23, 29). - BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
Gericht und Staatsanwalt konnten indessen nicht nur aus besonderen Gründen anordnen, daß der Verurteilte gleichwohl über getilgte Strafen Auskunft zu geben habe; es blieb ihnen auch - jedenfalls nach dem Wortlaut des Gesetzes - unbenommen, getilgte Strafen und Taten, von denen sie Kenntnis erlangt hatten, ohne zeitliche Begrenzung in ein neues Strafverfahren einzuführen, zum Gegenstand der Verhandlung zu machen und bei der Urteilsfindung mitzuberücksichtigen (RGSt 74, 177; BGHSt 6, 243 [245]; 7, 58 [60];… BGH, MDR 1955, S. 501;… a.A.: Hartung, Das Strafregister, 2. Aufl. [1963], § 4 StrTilgG Anm. 9 b) cc); Kohlhaas, NJW 1953, S. 851 f.; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Teil II, § 243 Erl. - BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
Rechtsmittel
Daran ändert naturgemäß nichts, daß ihm durch interne Vorschriften Beschränkungen auferlegt waren (vgl. schon RGSt 61 S. 1 ff zu § 266 alter Fassung; BGH 1 StR 451/53 v. 22. Juni 1954, S. 10; vgl. auch § 13 Abs. 2 der Sparkassenordnung; § 6 Abs. 5 der Satzung und § 12 Abs. 2 KWG: "unbeschadet der Rechtswirksamkeit des Kreditgeschäfts").Denn der Treubruch ist gegenüber dem des Mißbrauchs der umfassendere Tatbestand (vgl. auch BGH 1 StR 451/53 vom 22. Juni 1954, S. 11).
Bei der hier gegebenen verwickelten Sachlage wird es kaum möglich sei, das Ausmaß der dem Angeklagten N. anzulastenden Benachteiligung der Sparkasse (vgl. dazu: S. 131, 142 UA) zahlenmäßig genau zu errechnen (vgl. RGSt 49, 21, 29; 51, 204, 210zu dem gleichliegenden Fall des Betruges; BGH 1 StR 451/53 vom 22. Juni 1954, S. 11, 12).
Daß er "alles auf eine Karte setzen" wollte und ein "Vabanquespiel" trieb (S. 17, 110 UA), sind allerdings Formulierungen, die offenbar dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 22. Juni 1954 - 1 StR 451/53 - (S. 13 dortselbst) entnommen sind.
- BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72
Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder …
Nach ständiger Rechtsprechung schloß die Tilgung eines Eintrags in das Strafregister eine erschwerende Verwertung jener Tat bei der Strafzumessung nicht aus (vgl. RGSt 60, 285, 288; BGHSt 6, 243, 245 [BGH 22.06.1954 - 1 StR 451/53] ; 7, 58, 60 [BGH 23.11.1954 - 2 StR 4/54] ;… BGH 5 StR 145/60 vom 17. Mai 1960 = GA 1961, 362 (L)).Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten ist der Gesetzgeber nicht der Erwägung gefolgt, der Verurteilte könne nicht günstiger stehen als derjenige, bei dem bestimmte zurückliegende Vorkommnisse nicht zu einem Strafverfahren geführt hatten (BGHSt 6, 243, 245 [BGH 22.06.1954 - 1 StR 451/53] zu § 4 Abs. 4 Straftilgungsgesetz; vgl. auch BGHSt 7, 58, 60 [BGH 23.11.1954 - 2 StR 4/54] zu § 5 Abs. 2 Straftilgungsgesetz).
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei - …
Wie bereits in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259 (261/62), ausgeführt ist, sind nach feststehender Auffassung auch bereits getilgte, aber noch bekannte Strafen bei der Strafzumessung mit zu bewerten (vgl. auch BGHSt 6, 243 und BGH vom 15. Februar 1955 - 1 StR 711/54 -, IM StraftilgungsG Nr. 3). - BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72 Vielmehr liegen die Dinge ähnlich wie in dem Fall, den der erkennende Senat im Urteil vom 22. Juni 1954 (1 StR 451/53) entschieden hat:.
- BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63
Verurteilung wegen Untreue; Verurteilung wegen unterlassener …
So können die Gesellschafter z.B. Handlungen des Geschäftsführers nicht wirksam genehmigen, durch die das Stammkapital angegriffen wird (§§ 30 Abs. 1, 33 Abs. 2 GmbHG; siehe BGH Urteil von 12. Januar 1956, 3 StR 626/54) oder Anlagevermögen beiseitegeschafft und der GmbH dadurch die Produktionsgrundlage entzogen wird (BGHSt 3, 33) oder die Liquidität der Gesellschaft gefährdet wird (BGH, Urteile vom 17. Oktober 1956, 2 StR 434/56 und vom 18. März 1954, 3 StR 934/52) schließlich Handlungen, die gegen sonstige kaufmännische Grundsätze verstoßen, wie die Ausstellung von Gefälligkeitsakzepten (Urteil vom 22. Juni 1954, 1 StR 451/53). - BVerwG, 26.06.1973 - VII B 39.73
Entziehung der Fahrerlaubnis - Verwertung getilgter Eintragungen aus dem …
Wie in der Entscheidung des Senats vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239) über die Berücksichtigung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen ausgeführt ist, waren nach feststehender Auffassung der Strafgerichte auch bereits getilgte, aber noch bekannte Strafen bei der Strafzumessung mit zu bewerten (vgl. hierzu insbesondere BGHSt 6, 243). - BGH, 22.01.1974 - 1 StR 593/73
Berücksichtigung einer früheren, nicht mehr im Bundeszentralregister …
Auch hier mag - wie der Senat bei einer lange zurückliegenden Vorstrafe ausgesprochen hat (BGHSt 6, 243, 245, 246) - "die gerechte Beurteilung eines solchen Zusammenhanges die Grenze menschlicher Urteilsfähigkeit erreichen.". - BGH, 13.03.1963 - 2 StR 65/63
Rechtsmittel
Im übrigen hätte auch eine Tilgung der Vorstrafe die Strafkammer nicht verpflichtet, den Angeklagten insoweit als unbestraft zu behandeln; denn eine getilgte Strafe bleibt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Verwertung in späteren Urteilen zugänglich (KGSt 60, 255, 288; 74, 177; BGHSt 6, 243, 245 [BGH 22.06.1954 - 1 StR 451/53] und BGH MDR 1955, 501). - BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1956 - 4 StR 290/56
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1955 - 1 StR 318/55
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- BayObLG, 18.07.1958 - BReg. 1 Z 53/58
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
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