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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,99
BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53 (https://dejure.org/1954,99)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1954 - GSSt 3/53 (https://dejure.org/1954,99)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1954 - GSSt 3/53 (https://dejure.org/1954,99)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kuppelei und Sodomie: Wandel des Sexualstrafrechts

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 46
  • NJW 1954, 766
  • MDR 1954, 433
  • MDR 1954, 530
  • JR 1954, 385
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (4)

  • RG, 02.07.1943 - 1 D 168/43

    1. Eltern, die es unterlassen, gegen Unzucht des eigenen Kindes einzuschreiten, …

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53
    Erst seit Mitte 1937 wird in den reichsgerichtlichen Entscheidungen die Frage gestellt, ob der Geschlechtsverkehr zwischen Verlobten stets Unzucht im Sinne der Kuppeleitatbestände sei oder ob es hierbei auf die besonderen Umstände des Einzelfalles ankomme (vgl RG HRR 1938 Nr. 44; DR 1939, 1145, 1146; RGSt 77, 125, 128).

    Erst seit der Entscheidung RGSt 58, 97 hat das Reichsgericht für den Tatbestand des § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB eindringlicher auf die Gesichtspunkte hingewiesen, die geeignet sind, das strafwürdige Unrecht gegenüber dem straffreien Raum abzugrenzen (vgl vor allem RGSt 77, 125).

  • RG, 02.11.1882 - 2473/83

    Ist Beischlaf unter Verlobten als Unzucht im Sinne der §§. 180. 181 St.G.B.'s zu …

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53
    Sie wird in der grundlegenden Entscheidung vom 2. November 1882 (RGSt 8, 172) mit dem einzigen Satz begründet, es seien weder in der Fassung noch in der Entstehungsgeschichte der §§ 180, 181 StGB Anhaltspunkte dafür aufzufinden, daß das Gesetz den Geschlechtsverkehr zwischen Verlobten von dem Begriffe der Unzucht habe ausnehmen wollen.

    Häufig läßt sich deshalb nicht übersehen, ob im Einzelfall eine gerechte Entscheidung gefunden wurde (vgl zB RGSt 8, 172).

  • RG, 11.11.1932 - I 1227/32

    erzwungener Meineid II - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher …

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53
    Offen gelassen hat der Große Senat die Frage, ob dieselben Grundsätze auch dann gelten, wenn der geschlechtliche Verkehr verlobter Kinder oder Pflegebefohlener nicht durch bloßes Unterlassen, sondern durch tätiges Handeln gefördert wird, die Frage also, ob der besonders in RGSt 66, 397 ausgesprochene Grundsatz, bei solchem Handeln könnten dem Täter andere als die im Gesetz gebilligten ausdrücklich umschriebenen Entschuldigungsgründe nicht zugebilligt werden, ausnahmslos gilt, oder ob von ihm in dem abgegrenzten Bereich des § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB bei besonderen Ausnahmefällen abgewichen und die Frage der Zumutbarkeit auch hier geprüft werden darf.
  • RG, 21.01.1937 - 5 D 807/36

    Ist der Beischlaf zwischen Verlobten i. S. der §§ 180, 181 StGB., namentlich des …

    Auszug aus BGH, 17.02.1954 - GSSt 3/53
    Auch die späteren Entscheidungen beschränken sich darauf, diese einfache Begründung zu wiederholen, ohne daß weitere Erörterungen für erforderlich erachtet wurden (vgl RG GoltdArch 60, 445); sie findet sich noch in dem Urteil vom 21. Januar 1937 (RGSt 71, 13).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine …

    Letztlich ist bei der Bewertung von Verhaltensweisen unter dem Blickwinkel, ob strafbares Tun oder strafbares Unterlassen vorliegt, darauf abzustellen, worin der "Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit" liegt (st. Rspr., vgl. BGH (GrSSt), Beschluss vom 17. Februar 1954 - GSSt 3/53, BGHSt 6, 46, 59; BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, BGH NStZ 2005, 446, 447; BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, NStZ-RR 2006, 174, 175;… w. Nachw., auch für die anderen Auffassungen, bei Wielant, aaO, S. 156 Fußn. 379).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …

    Ein strafbares und damit haftungsrechtlich relevantes Unterlassen fällt den Beklagten freilich dann nicht zur Last, wenn ihnen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Zeitpunkt der Fälligkeit wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder aus anderen Gründen tatsächlich unmöglich gewesen sein sollte, denn die Unmöglichkeit normgemäßen Handelns läßt die Tatbestandsmäßigkeit bei Unterlassungsdelikten entfallen (BGHSt 2, 129, 133 und 296, 298; 6, 46, 57).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Maßgeblich ist insofern, wo der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt (vgl. BGHSt 6, 46, 59; 40, 257, 265; MDR 1982, 624; BGH NStZ 1999, 607).
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