Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1955 - 1 StR 626/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 276
- NJW 1955, 997
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55 Hiervon abgesehen wäre es in jedem Falle nach § 2 des Gesetzes betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, der hier entsprechend anzuwenden ist, zulässig gewesen, davon abzusehen, die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen; denn die dem Angeklagten zur Last liegende Tat schloß, auch wenn sie nicht strafbar war, unstreitig eine grobe Unredlichkeit in sich (vgl. BGH 1 StR 626/54 vom 1. März 1955).
- BGH, 21.11.1961 - 1 StR 424/61
Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts - Abänderung einer durch …
Es wären somit, da von einer groben Unredlichkeit oder Unsittlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UHaftEntschG (BGHSt 7, 276; 11, 383, 389) [BGH 04.06.1958 - 2 StR 157/58]nicht die Rede sein konnte, gemäß § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO auch die den sechs Angeklagten im ersten Rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen gewesen. - BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56
Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen …
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß das Schwurgericht, falls es den Angeklagten wieder wegen erwiesener Unschuld freisprechen sollte, zu prüfen haben wird, ob nicht gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft davon abzusehen ist, die dem Angeklagten erwachsenen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen (§ 467 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 StPO; vgl BGH NJW 1955, 997 Nr. 20). - BGH, 18.10.1966 - 1 StR 243/65
Anspruch auf Entschädigung wegen Freiheitsentziehung
Zur Annahme einer von den Beschwerdeführern begangenen "groben Unredlichkeit" (§ 467 Abs. 2 Satz 2 StPO in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des UHaft-Entsch.-Ges.; BGHSt 7, 276) reichen die Feststellungen nicht aus. - BGH, 18.04.1961 - 5 StR 476/60
Rechtsmittel
Erforderlich und genügend ist, daß das Verhalten dem Täter vom Standpunkt rechtlichen Denkens und sittlichen Verhaltens vorwerfbar ist (vgl. BGHSt 7, 276). - BGH, 14.03.1961 - 1 StR 227/60
Statthaftigkeit einer nachträglichen Einschränkung des Eröffnungsbeschlusses …
Mit dem Hinweis S. 48 UA auf "zumindest standeswidriges Verhalten" hatte die Strafkammer offenbar den in § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO in Bezug genommenen § 2 (Abs. 2) des Gesetzes vom 14. Juli 1904 (grobe Unredlichkeit) vor Augen gehabt (vgl. dazu Löwe-Rosenberg, 20. Aufl., Anm. 3 und 7 c zu § 467 StPO und BGHSt 7, 276 ff). - BGH, 03.05.1957 - 1 StR 506/56
Rechtsmittel
Außer dem Fortbestehen eines starken Tatverdachts, den das Landgericht hervorhebt, ist darauf hinzuweisen, daß die Tat dem Angeklagten zum mindesten unter dem Gesichtspunkt des Ehebruchs vom Standpunkt rechtlichen Denkens und sittlichen Verhaltens vorwerfbar ist (BGHSt 7, 276), ohne daß hier die allgemeinen Schuldvoraussetzungen, wie es bei dem inneren Tatbestand erforderlich ist (vgl I 3), vorzuliegen brauchen. - BGH, 10.06.1958 - 5 StR 108/58
Verurteilung wegen fortgesetzter einfacher oder schwerer passiver Bestechung - …
Das Rechtsmittel ist zulässig (BGHSt 4, 275 ff; 7, 276 ff). - BGH, 26.07.1957 - 1 StR 184/57
Rechtsmittel
Selbst wenn man hiervon ausgeht und in einem solchen Verhalten mit dem Urteil und der Revision eine grobe Unredlichkeit sieht, so fehlt doch zwischen ihr und der späteren Geltendmachung des Eigentums gegenüber dem Konkursverwalter, die dem Angeklagten in der Anklage als Schuldnerbegünstigung und Betrug ausgelegt worden ist, ein näherer sachlicher Zusammenhang; beide Handlungen lagen zeitlich über 1 1/4 Jahre auseinander und gingen in voneinander verschiedene Richtungen (vgl BGHSt 7, 276).
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