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| BGH, 15.11.1955 - StB 44/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 194
- NJW 1957, 997
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.06.2019 - StB 14/19
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts …
Damit hatte er hinreichend Gelegenheit zu diesbezüglichem tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen, sodass auch eine Zurückverweisung der Sache an den Ermittlungsrichter wegen dieses Verfahrensfehlers ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1955 - StB 44/55, BGHSt 8, 194, 195;… KK/Zabeck, StPO, 8. Aufl., § 309 Rn. 7). - BGH, 15.02.1956 - StE 1/56
Ausschluss eines Verteidigers bei Einwirkung auf das Gericht in einer die …
Rechtsprechung und lehre sind sich mit wenigen Ausnahmen darüber einig, daß ein Rechtsanwalt von der Verteidigung ausgeschlossen ist, wenn er sich der Beteiligung oder Begünstigung an der zur Aburteilung stehenden Tat schuldig gemacht hat (vgl RG DRiZ 1928, 470, Beschluss des Senats BGHSt 8, 194, 196; BayerObLG NJW 1953, 755). - BGH, 29.05.1963 - StB 5/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.11.2024 - StB 63/24
Sofortige Beschwerde gegen Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung …
Ein Anhörungsmangel wäre im Übrigen hier im Beschwerdeverfahren durch die vollumfängliche Sachprüfung des Senats geheilt worden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 11; vom 15. November 1955 - StB 44/55, BGHSt 8, 194, 195;… KK-StPO/Zabeck, 9. Aufl., § 309 Rn. 7). - OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13
Sicherungsverwahrung in Bayern: Sachverhaltsaufklärungspflicht und strikte …
Nach BGHSt 8, 194 ist dabei zutreffend auch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass dem Beschwerdeführer im Falle einer sofortigen Beschwerde im Gegensatz zu einer "einfachen" Beschwerde, bei der das Ausgangsgericht ein Abhilfeverfahren durchzuführen hat (§ 306 Abs. 2 StPO), eine Instanz "verlorenginge". - OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13
Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Fortdauerentscheidung nach der neuen …
Nach BGHSt 8, 194 ist dabei zutreffend auch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass dem Beschwerdeführer im Falle einer sofortigen Beschwerde im Gegensatz zu einer "einfachen" Beschwerde, bei der das Ausgangsgericht ein Abhilfeverfahren durchzuführen hat (§ 306 Abs. 2 StPO), eine Instanz "verlorenginge". - BGH, Ermittlungsrichter, 20.07.1990 - 1 BGs 200/90
Ausübung der Verteidigung - DDR-Anwalt - Ermittlungsverfahren in BRD
Richtig ist allerdings, daß die in der DDR ansässigen Rechtsanwälte, denen eine Zulassung in der Bundesrepublik oder Berlin (West) fehlt, bisher gemäß § 138 Abs. 2 StPO nur mit Genehmigung des Gerichts und im Falle notwendiger Verteidigung nur in Gemeinschaft mit einem hier zugelassenen Rechtsanwalt oder juristischen Hochschullehrer als Wahlverteidiger zugelassen werden durften (BGHSt 8, 194, 200).
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