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| BGH, 20.10.1955 - 4 StR 326/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 252
- NJW 1956, 111
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99
Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen …
Dahinstehen kann dabei, ob die Zubilligung eines Beurteilungsspielraums dazu zwingt, daß die tatsächlichen Grundlagen, einer solchen Änderungsentscheidung des Präsidiums revisionsgerichtlicher Nachprüfung grundsätzlich entzogen werden (vgl. BGH NJW 1956, 111; BGH NJW 1976, 60;… Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 42;… Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 22;… KMR-Paulus § 338 Rdn. 35). - BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags …
Sie wäre mit konstitutiver Wirkung auch nicht möglich gewesen, weil nach § 21 e Abs. 1 Satz 2 GVG ein Richter einer Strafkammer nur für die Dauer des Geschäftsjahres, also nicht bis zur Erledigung bestimmter Stafverfahren zugeteilt werden darf (vgl. BGHSt 8, 252) und auch ein Fall des § 21 e Abs. 4 GVG bei begonnener, in das nächste Geschäftsjahr hinüberreichender Hauptverhandlung nicht vorliegt (vgl. BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55];… Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 18;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 27 und 53). - BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80
Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer …
Eine auf Überlastung eines einzelnen Spruchkörpers zurückzuführende Änderung des Geschäftsverteilungsplans gemäß § 21 e Abs. 3 GVG unterliegt - vom Fall der Willkür abgesehen - nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHSt 22, 237, 239; BGH NJW 1956, 111; 1976, 60).
- BGH, 04.04.1957 - 4 StR 82/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 1/72
Verfügung eines Amtsgerichtspräsidenten auf Grund einer in der Sache nicht …
Dazu darf auf BGH LM - StS - § 67 GVG Nr. 1 und 4 (für die Frage der Verhinderung), BGHSt 22, 237, 239 (Frage der "Erforderlichkeit") und BGH NJW 1956, 111 ("Überlastung") verwiesen werden; für die "Eilbedürftigkeit" des § 22 c GVG (a.F.) gilt dasselbe (…Müller-Sax, StPO, 6. Aufl., § 22 c GVG Anm. 1 a). - BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70
Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im …
Einen Rechtsfehler läßt diese Feststellung nicht erkennen (BGH NJW 1956, 111).
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