Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1955 - 5 StR 705/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 271
- NJW 1956, 312
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.03.2018 - 4 StR 408/17
BGH hebt Verurteilung des "Königs von Deutschland" wegen Untreue und unerlaubten …
Dies wird jedoch in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrags stehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1968 - 2 StR 429/68, bei Dallinger, MDR 1969, 534 (Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte); Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN (Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses)). - BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95
Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den …
- BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer …
Dies wird bei einem Darlehen in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrages stehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2018 - 4 StR 408/17, NJW 2018, 1486, 1488; Urteil vom 16. Oktober 1968 - 2 StR 429/68, bei Dallinger MDR 1969, 534 (Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte); Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN (Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses)).
- OLG Hamm, 15.07.2026 - 8 U 57/25
Überschuldung; Eventualverbindlichkeit; Passivierung; Untreue
Dies wird bei einem Darlehen in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrages stehen (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2018, 4 StR 408/17, NJW 2018, 1486, 1488; Urteil vom 16.10.1968, 2 StR 429/68, bei Dallinger MDR 1969, 534 [Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte]; Urteil vom 22.11.1955, 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN [Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses]). - BGH, 30.01.2024 - 4 StR 191/23
Untreue (Gegenstand des Urteils: prozessuale Tat; Vermögensbetreuungspflicht: …
Bei einem Darlehen wird dies in der Regel nur in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrages stehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 57 Rn. 15;… Beschluss vom 26. März 2018 - 4 StR 408/17, BGHR StGB § 266 Vermögensbetreuungspflicht 1 Rn. 28; Urteil vom 15. Juni 1976 - 1 StR 266/76, bei Holtz, MDR 1976, 986, 987 (keine Vermögensbetreuungspflicht bereits bei Missachtung des Sicherungsinteresses des Kreditgebers); Urteil vom 16. Oktober 1968 - 2 StR 429/68, bei Dallinger, MDR 1969, 532, 534 (Darlehen eines Tabakhändlers an einen Gastwirt mit der Zweckbestimmung, dass die Belieferung in der neuen Gaststätte fortgeführt werde); Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 (Darlehen des Bauherrn an den Bauunternehmer mit der Zweckbestimmung, dass jener dem Bauherrn die fertigzustellende Wohnung übergeben sollte);… Hadamitzky in: Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., Treuepflichtverletzungen, Rn. 32.107b). - BGH, 05.02.1991 - 1 StR 623/90
Untreue wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht für ein Vereinsvermögen - …
Inhalt und Umfang seiner Pflicht zur Betreuung des Vereinsvermögens sind dem zugrundeliegenden Betreuungsverhältnis zu entnehmen (BGHSt 8, 271, 272). - OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
Untreue: Treuepflicht des Darlehensnehmers bei zweckgebundenem Darlehen
Dies wird bei einem Darlehen in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrages stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 -, juris, unter Hinweis auf: bei Dallinger MDR 1969, 534 [Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte]; Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN [Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses]).Damit ist jedoch keine Zweckbindung dergestalt festgestellt, dass die Darlehensnehmerin die Darlehensvaluta nur für bestimmte, vorab mit dem Darlehensgeber vereinbarte - und womöglich ihm zugutekommende - Zwecke verwenden durfte (andere Konstellation: bei Dallinger MDR 1969, 534 [Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte]; Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN [Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses]).
- BGH, 15.06.1976 - 1 StR 266/76
Strafbarkeit wegen Untreue und wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der …
Nur die besondere Ausgestaltung des Darlehensverhältnisses (z.B. durch Einbeziehung auftragsähnlicher Elemente in Fällen der Zweckbindung des Kredits) kann eine fremdnützige Betreuungspflicht begründen (BGHSt 8, 271, 272; 13, 330; BGH LM StGB a.F. § 266 Nr. 16; BGH bei Dallinger MDR 1969, 534; BGH, Urteile vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - und vom 3. März 1964 - 1 StR 16/64). - BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78
Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266 …
In solchen Fällen kann die bestimmungswidrige Verwendung der Vorleistung den Treubruchtatbestand erfüllen (vgl. BGHSt 1, 186, 189 f; 8, 271, 272 f; 13, 330; BGH NJW 1953, 1600, 1601; MDR 1954, 495). - BGH, 19.12.1961 - VI ZR 10/61
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat eine ähnliche Sachlage für gegeben gehalten, wie sie in der Rechtsprechung als ein Treuverhältnis zur Wahrung fremder Vermögensinteressen gewertet worden ist, wenn jemand Baukostenzuschüsse oder Mietvorauszahlungen gibt, um in einem von dem Empfänger zu bauenden Hause eine Wohnung zu erlangen (BGH…, Urt. vom 14. April 1954 1 StR 565/53 LM StS Nr. 16 zu. § 266 StGB = MDR 1954, 495; BGHSt 8, 271; 13, 330) [BGH 06.11.1959 - 2 StR 408/59].In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Empfänger von Baukostenzuschüssen oder Mietvorauszahlungen seine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem geldgebenden Vertragspartner auch dann verletzt, wenn er die Mittel zwar zum Aufbau der Wohnung verwendet, die damit aufgebaute Wohnung dann aber einem anderen überläßt oder sonst veranlaßt, daß der Geldgeber die Wohnung nicht erhält, ohne ihm seine Zahlungen zurückzuerstatten (BGHSt 8, 271).
- BGH, 14.09.1960 - 2 StR 231/60
Erhebung von Baukostenzuschüssen bei Unfähigkeit und Unwilligkeit zur Errichtung …
- BGH, 17.09.1990 - 1 StR 372/90
Untreue bei Aussteuer-Kaufverträgen mit langjähriger Laufzeit
- OLG Düsseldorf, 02.12.1988 - 1 Ws 943/88
- OLG Hamm, 15.07.1981 - 5 Ws 29/81
- BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78
Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für …
- BGH, 10.11.1959 - 5 StR 337/59
- BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63
Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine …
- BGH, 26.01.1961 - 2 StR 314/60
Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht durch das Unterlassen der Rückzahlung …
- BGH, 15.04.1959 - 2 StR 100/59
Rechtsmittel
- BGH, 15.11.1956 - 4 StR 260/56
Rechtsmittel
- BGH, 01.12.1956 - 2 StR 445/56
Rechtsmittel
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