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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,367
BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,367)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1955 - 2 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,367)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1955 - 2 StR 172/55 (https://dejure.org/1955,367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 38
  • NJW 1955, 1485
  • MDR 1955, 752
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
    Zu Recht sieht sie den mitgeführten Sandsack als Waffe an, da er geeignet war, einen Menschen körperlich zu verletzen (BGHSt 4, 125 [127]).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    Auszug aus BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
    Dies rechtfertigt die Annahme eines Versuchs (RGSt 54, 254; 69, 327; BGHSt 2, 380; 3, 297 [BGH 18.11.1952 - 2 StR 139/52]und in NJW 52, 514 Nr. 24).
  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
    § 49 a StGB ist demnach auch in der jetzt geltenden Fassung nur eine Hilfsvorschrift; sie tritt hinter anderen Strafvorschriften zurück, die auf den von ihr erfaßten oder in der geplanten Richtung zum Versuch oder zur Vollendung weiter entwickelten Tatbestand zutreffen (BGHSt 1, 131 [135]; 4, 17; 6, 308 [311]).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und …

    Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

    Die Entscheidung BGHSt 8, 38 sagt nichts anderes.

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (…= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen; …

    Eine versuchte Anstiftung ist auch dann subsidiär, wenn der Auffordernde selbst als Täter oder Mittäter das Verbrechen begeht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hatte (vgl. BGHSt 8, 38;… Roxin in LK, 10. Aufl. § 30 Rdn. 54).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6. …

    Für einen Fall der letztgenannten Art, der, wie noch darzulegen ist, auch hier in Betracht kommt, hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905, in BGHSt 38, 291 insoweit nicht abgedruckt) im Anschluß an die Entscheidung des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 die Ansicht vertreten, daß eine versuchte Anstiftung (auch) dann subsidiär ist, wenn der Auffordernde selbst als Täter oder Mittäter das Verbrechen begeht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hatte.
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHSt 8, 38, 39 (dazu Geppert Jura 1997, 546, 552 f.) ausgeführt, die erfolglose Aufforderung eines anderen zur Mitwirkung als Mittäter bei einem Verbrechen sei gegenüber späterer Tatbegehung desselben Angeklagten mit einem anderen Mittäter subsidiär.
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der …

    Vom Vorwurf der versuchten Anstiftung des Zeugen C., das gegen Feuer versicherte He. Warenlager in Brand zu setzen (UA S. 64 ff), ist der Angeklagte freizusprechen (vgl. BGHSt 8, 38, 40).

    Gegenüber der Haupttat, die er als Mittäter begangen hat, tritt die versuchte Anstiftung zurück (BGHSt 8, 38; 14, 378, 379).

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 578/85

    Beschränkbarkeit der Revision bei Subsidiaritätsverhältnis zwischen zwei …

    "Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).

    Das gilt auch dann, wenn der Angeklagte die geplante Tat statt mit den von ihm erfolglos Aufgeforderten mit anderen begangen haben sollte (BGHSt 8, 38 sowie der vorgenannte Beschluß).

  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 87/10

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung; versuchte Anstiftung zu einer …

    Rn. 5 Durch § 30 StGB werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn nach einer versuchten Anstiftung der Auffordernde selbst das Verbrechen begeht oder zu begehen versucht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hat (BGHSt 8, 38 ff.;… BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3 und 6).
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere …

    Das gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Tat mit einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Person durchgeführt worden ist, da sämtliche Betätigungen entsprechend der Planung dasselbe Rechtsgut gefährdeten (BGHSt 8, 38;… Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 30 Rdn. 16).
  • BGH, 18.11.1983 - 2 StR 533/83

    Versuchte Anstiftung zum erpresserischen Menschenraub - Gesetzeseinheit zwischen …

    Sofern die erneute Hauptverhandlung zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubes führen sollte, darf daneben jene Verurteilung nicht aufrechterhalten werden; denn zwischen beiden Delikten besteht Gesetzeseinheit (BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH, Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82).

    Das gilt auch dann, wenn der Angeklagte die geplante Tat statt mit den von ihm erfolglos Aufgeforderten mit anderen begangen haben sollte (BGHSt 8, 38 sowie der vorgenannte Beschluß).

  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im …

    Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566;… BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c).
  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 542/55
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84

    Konkurrenz zwischen versuchter Anstiftung zur Brandstiftung und vollendeter …

  • BGH, 22.07.1959 - 1 StR 320/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1966 - 1 StR 74/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Verabredung eines Münzverbrechens - …

  • LG Berlin, 28.01.1960 - 3 PKs 2/59

    Vergiftung und Erschiessung von 26 geistesschwachen Patienten bei der Räumung des …

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