Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1955 - 3 ARs 86/55 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 59
- NJW 1955, 1364
- NJW 1955, 1365
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.1953 - 4 ARs 2/53
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53
Rücklieferung eines Deutschen I
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- BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80
Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …
Der Bundesgerichtshof hat sich deshalb bei Vorlagen nach § 27 DAG stets strikt auf die Beantwortung reiner Rechtsfragen beschränkt und hat es regelmäßig abgelehnt, sich mit über den Einzelfall in ihrer Bedeutung hinausgehenden, allgemein gehaltenen Fragen zu befassen, derartige Fragen vielmehr nur so weit beantwortet, wie sie für die Entscheidung des bestimmten, bei dem Oberlandesgericht anhängigen Auslieferungsverfahrens bedeutsam sein konnten (vgl. BGHSt 3, 392, 395; 5, 317, 320/321; 8, 59, 61; 15, 297, 304;… BGH GA 1954, 117/118, insoweit in BGHSt 5, 230 nicht abgedruckt). - BGH, 16.02.1961 - VII ZR 239/59
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers
Soweit der erkennende Senat mit dieser Entscheidung von den oben genannten Urteilen des II. Zivilsenats abweicht, bedarf es keiner Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen nach § 136 GVG, weil infolge einer Änderung der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs der erkennende Senat jetzt für Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Handelsvertreter allein zuständig ist und der II. Zivilsenat mit derartigen Streitigkeiten nicht mehr befaßt ist (BGHZ 28, 16, 28; BGHSt 8, 59, 66; RGZ 115, 103, 105). - BGH, 11.01.1961 - 4 ARs 32/60
Auslieferung eines Algeriers nach Frankreich - Auslieferung wegen einer …
Daß weder das Grundgesetz noch das übrige Bundesrecht noch das Völkerrecht den Begriff des "politisch Verfolgten" klargestellt hat, haben sowohl der Bundesgerichtshofs als auch das Bundesverfassungsgericht dargelegt (BGHSt 8, 59, 63 [BGH 12.07.1955 - 3 ARs 86/55]/64; BVerfGE 9, 174, 179 [BVerfG 04.02.1959 - 1 BvR 193/57]/180).Der 3. Strafsenat hat im Auslieferungsfall Skantzos (BGHSt 8, 59) die Meinung vertreten, daß der Grundgesetzgeber von dem in § 3 Abs. 3 DAG - ebenso wie in vielen von Deutschland abgeschlossenen Rechtshilfeverträgen - zum Ausdruck gebrachten Grundgedanken nicht abweichen wollte, daß also ein Verfolgter, dessen Auslieferung wegen eines zwar aus politischen Beweggründen, aber nicht im offenen Kampf begangonen vorsätzlichen Verbrechens gegen das Leben begehrt werde, kein Asyl als politisch Verfolgter beanspruchenkönne.
- BGH, 31.01.1957 - VII ZR 33/56
Notbehandlungen von Kassenpatienten
Der Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen (§ 136 GVG) bedarf es nicht, weil für Sachen der vorliegenden Art jetzt nicht mehr der II., sondern der erkennende Senat zuständig ist (vgl. BGHZ 9, 179 [181]; BGHSt 8, 59 [66]; VRS 10, 69 [72]; VersR 1956, 417). - BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60
Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel - …
Es war aber nicht erforderlich, die Rechts frage wegen dieser Abweichung gemäß § 45 Abs, 2 ArbGG dem Großen Senat vorzulegen, weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1961 nunmehr alle Rechtsstreitigkeiten betreffend Ruhegeld zur Zuständigkeit des Britten Senats gehören, so daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung durch diese Abweichung nicht gefährdet wird (BAG 7, 186 /T92/; ebenso zu § 136 GVGj BGHZ 28, 28 = LM Nr. 7 zu § 930 BGB mit insoweit zust, Anm. von Gelhaar; ferner BGHSt 7, 109; 8, 59 /b67; 11, 205; BGH DVB1- 1956, 759 Z'7-6]7; NJW 1958, 1982 /T983/)«.
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