Rechtsprechung
BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vorrang des Abführens von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen (Geschäftsführerhaftung)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung - Nichtabführung - Bedingt vorsätzliche Zahlungsunfähigkeit - Haftung für Nichtabführung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Arbeitgebers für Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen bei bedingt vorsätzlich herbeigeführter Zahlungsunfähigkeit
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; StGB § 266a
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 2 Abs 1
Anfechtbarkeit, Darlegungs- und Beweislast, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB, Vorenthalten, Vorrang der Beitragsansprüche, Zahlungsmöglichkeit - datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 266a StGB
Sozialversicherung; Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen durch den Arbeitgeber
Papierfundstellen
- BGHZ 134, 304
- NJW 1997, 1237
- ZIP 1997, 412
- MDR 1997, 460
- NJ 1997, 222
- VersR 1997, 493
- WM 1997, 577
- BB 1997, 1115
- BB 1997, 591
- DB 1997, 617
- JR 1998, 60
Wird zitiert von ... (67)
- BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …
Eine Unmöglichkeit in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn der Handlungspflichtige zahlungsunfähig ist (BGHZ 134, 304, 307; BGH NJW 2002, 1123, 1124).Insoweit gehe die Pflicht zur Abführung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbeiträge im Sinne des § 266a Abs. 1 StGB anderen Verbindlichkeiten vor (BGHZ 134, 304 ff.).
Der Verantwortliche muß demnach die Zuspitzung der wirtschaftlichen Situation und die daraus resultierende Gefährdung der Arbeitnehmerbeiträge sehen (was auch durch ungeordnete Verhältnisse im Unternehmen begründet sein kann - vgl. BGHZ 134, 304, 315).
- BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09
Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
Der Arbeitgeber ist nach § 266a Abs. 1 StGB verpflichtet, im Falle eines Mangels an Zahlungsmitteln vorrangig die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ausreichende Liquidität zur Begleichung dieser Beiträge im Feststellungszeitpunkt bereitzustellen (BGH, Urt. v. 21. Januar 1997 - VI ZR 338/95, BGHZ 134, 304, 308 ff; Beschl. v. 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 321 ff; v. 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03, BGHSt 48, 307, 311 ff;… Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, WM 2006, 2134 Rn. 10;… v. 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 18). - BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden dann im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 134, 304, 307; Senatsurteile vom 1. Oktober 1991 - VI ZR 374/90 - VersR 1991, 1378, 1379 und vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 327/95 - VersR 1996, 1541).b) Das Berufungsgericht hat auch rechtsfehlerfrei festgestellt, daß dem Beklagten die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen für Februar 1994 im somit maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt des 15. März 1994 tatsächlich möglich gewesen wäre, da der Kreditrahmen des Geschäftskontos der KG bei der Sparkasse D. noch nicht ausgeschöpft war und der Höhe nach ausgereicht hätte, so daß dem Beklagten normgemäßes Verhalten jedenfalls aus finanziellen Gründen seinerzeit nicht unmöglich war (vgl. hierzu BGHZ 133, 370, 379 f.; 134, 304, 307; Senatsurteil vom 18. November 1997 - VI ZR 11/97 - VersR 1998, 468, 469).
bb) Für die entgegengesetzte Auffassung, die Verwirklichung des Tatbestandes des § 266 a Abs. 1 StGB setze keine Auszahlung des Lohns an die Arbeitnehmer voraus, wird vor allem angeführt (vgl. aus der Rechtsprechung: KG, NStZ 1991, 287; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1448 sowie NJW-RR 1998, 689; OLG Celle, NStZ 1998, 303;… aus dem Schrifttum vgl. z.B. Samson in SK, StGB, Rdn. 20 zu § 266 a StGB; Groß, ZGR 1998, 551, 558; Holzkämper, BB 1996, 2142, 2143; Martens, wistra 1986, 154, 156; Mitsch, JZ 1994, 877, 888; Tag, BB 1997, 1115, 1118; Wegner, wistra 1998, 283, 286 f.): .
Dies verlangt - wie eingangs bereits dargelegt - lediglich die Nichtabführung der Arbeitnehmerbeiträge bei Fälligkeit (vgl. etwa BGHZ 134, 304, 307 m.w.N.).
(c) Auch wenn im Rahmen der gesetzgeberischen Arbeit ersichtlich der Fall der unterbliebenen Lohnzahlung nicht Gegenstand der Überlegungen war, sondern insbesondere an den Fall gedacht wurde, daß im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vornherein keine Beiträge einbehalten und abgeführt werden sollten (vgl. dazu BGHZ 134, 304, 310 m.w.N.), ergibt sich jedenfalls aus der Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens für dessen Abschlußzeitpunkt nichts, was auf die weitere Erforderlichkeit der Auszahlung des Lohnes als Voraussetzung für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "Vorenthalten" in § 266 a Abs. 1 StGB schließen ließe.
Die - öffentlich-rechtliche - Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge ist dadurch gegenüber sonstigen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten deutlich herausgehoben (vgl. BGHZ 134, 304, 311).
Diese Überlegungen gelten auch für den Fall, daß die Lohnauszahlung unterbleibt, andererseits aber noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Beitragszahlung ausreichen; ist auch letzteres nicht mehr der Fall (und dies dem Arbeitgeber nicht anzulasten), so sind die Voraussetzungen für die Strafbarkeit ohnehin nicht gegeben (vgl. dazu BGHZ 134, 304, 307 ff.;… Senatsurteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 327/95 - aaO).
Die Pflichtenlage und die bei Nichterfüllung drohenden Sanktionen müssen sich in derartigen Fällen entsprechen: Zahlt der Arbeitgeber den Lohn aus, muß er um die Sicherstellung der geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge für den Fälligkeitszeitpunkt bemüht sein (vgl. BGHZ 134, 304, 310 ff.); unterläßt er die Lohnzahlung, beschäftigt seine Arbeitnehmer jedoch weiter, so trifft ihn dieselbe - strafrechtlich sanktionierte - Pflicht, für den Fälligkeitszeitpunkt die Sicherstellung der Mittel zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge soweit möglich zu gewährleisten und die Zahlung termingerecht vorzunehmen.
- BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen …
Dies entspricht nicht nur der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGHZ 134, 304 ff.; 136, 332 f.; 144, 311 ff.;… Urt. v. 20. März 2003 - III ZR 301/01, WM 2003, 1876, 1878), sondern auch der ganz h.M. im Schrifttum (…Staudinger/Hager, BGB [1999] § 823 Rdn. G 42 m. zahlr. Nachw.;… Soergel/Zeuner, BGB 12. Aufl. § 823 Rdn. 298 f.;… MünchKommBGB/Wagner 4. Aufl. § 823 Rdn. 359 und 390 ff. m.w.Nachw.;… Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG 17. Aufl. § 43 Rdn. 69;… Roth/Altmeppen, GmbHG 4. Aufl. § 43 Rdn. 48;… Scholz/U.H. Schneider, GmbHG 9. Aufl. § 43 Rdn. 275;… Koppensteiner in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 43 Rdn. 82;… Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, GmbHG 16. Aufl. § 43 Rdn. 6; Medicus, ZGR 1998, 570, 582 f.; i.E. auch Cahn, ZGR 1998, 367 ff., 376 f., 381; a.A. Kiethe, ZIP 2003, 1957 f. unter Hinweis auf Stein, DStR 1998, 1055, 1056-1058; Dreher, DB 1991, 2585;… Hachenburg/Mertens, GmbHG 8. Aufl. § 43 Rdn. 120). - BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich …
Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor (BGHZ 134, 304, 307;… BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127; BGHSt 47, 318, 320).Allerdings kann dieser Tatbestand auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitstag zahlungsunfähig, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch praktisch vorverlagert ist; dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, und er es gleichwohl unterlässt, durch besondere Maßnahmen (etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung von Rücklagen oder durch Absehen von der Auszahlung des vollen Nettolohns an die Arbeitnehmer) die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (BGHZ 134, 304, 308;… BGH, Urt. v. 25. September 2006 aaO; BGHSt 47, 318, 320 ff).
- BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02
Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; …
Wenn der 5. Strafsenat im Anschluß an den VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 134, 304, 309) sodann annimmt, die Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbeiträge gehe der Bezahlung anderer Verbindlichkeiten vor, besagt diese Gewichtung persönlicher Schuldnerpflichten nicht, daß der Sozialversicherungsträger auch im Falle einer anschließenden Insolvenz des Arbeitgebers derartige Beiträge behalten darf. - BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …
Zwar ist das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß als Unterlassungstäter auch derjenige haftet, der zur Vornahme der gebotenen Handlung nicht in der Lage ist, sich jedoch zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch handlungsfähig war, selbst in diese Lage gebracht hat, sofern er sich dieses Umstands bewußt gewesen ist und ihn sowie die Möglichkeit, daß er die gebotene Handlung nicht vornehmen wird, zumindest billigend in Kauf genommen hat (sog. omissio libera in causa; vgl. Tag, BB 1997, 1115, 1116; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 134, 304, 308 m.w.N.).Mithin kann ein Arbeitgeber schon dann straf- und haftungsrechtlich verantwortlich sein, wenn ihm die Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit im Fälligkeitszeitpunkt ihrerseits als - zumindest bedingt vorsätzliches - pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 304, 308).
- BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99
Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei …
Der Arbeitgeber ist dann, wenn sich aufgrund der konkreten finanziellen Situation des Unternehmens - vor allem bei einer erkennbaren verzweifelten Wirtschaftslage - deutliche Bedenken aufdrängen, ob am Fälligkeitstage ausreichende Mittel vorhanden sein werden, verpflichtet, (u.a.) durch die Bildung ausreichender Rücklagen unter Zurückstellung anderweitiger Zahlungspflichten - notfalls sogar durch Kürzung der auszuzahlenden Löhne - seine Fähigkeit zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung soweit wie möglich sicherzustellen (vgl. Senat BGHZ 134, 304, 309).Für den Vorsatz, wie ihn § 266 a Abs. 1 StGB voraussetzt, sind das Bewußtsein und der Wille erforderlich und ausreichend, die Abführung der Beiträge bei Fälligkeit zu unterlassen (vgl. Senat BGHZ 133, 370, 381; 134, 304, 314 m.w.N.).
- BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07
Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters
Bewusstsein und Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Geschäftsführer eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGHZ 134, 304, 314;… BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, ZIP 2001, 422).Anlass für konkrete Überwachungsmaßnahmen bieten insbesondere eine finanzielle Krisensituation (BGHZ 133, 370, 379) oder ungeordnete Verhältnisse im Geschäftsablauf innerhalb der Gesellschaft (vgl. BGHZ 134, 304, 315).
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05
Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers …
Damit wäre eine mit dem Pönalisierungszweck des § 266a StGB kaum zu vereinbarende Abschwächung des Gebots zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge verbunden, zumal da der Schuldner insbesondere im Blick auf die Krisensituation verpflichtet ist, die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zu gewährleisten (BGHSt 47, 318, 320; BGHZ 134, 304). - BGH, 18.12.2012 - II ZR 220/10
Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von …
- BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05
Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel
- BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2014 - 21 U 38/14
Haftung des Geschäftsführers wegen Beitragsvorenthaltung
- OLG Saarbrücken, 27.05.2015 - 1 U 89/14
Unerlaubte Handlung: Haftung für Nichtabführen von Arbeitgeberanteilen zur …
- BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01
Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung
- BGH, 11.12.2001 - VI ZR 123/00
Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von …
- OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung; …
- OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung; Vorenthalten von Arbeitsentgelt; …
- OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Bezahlung von …
- BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10
Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von …
- KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile …
- OLG Naumburg, 15.03.2000 - 5 U 183/99
Anspruch der Einzugstelle der Gesamtsozialversicherung auf Schadenersatz wegen …
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
- OLG Naumburg, 15.10.2002 - 11 U 22/02
Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen des Vorenthaltens von …
- FG Köln, 12.09.2005 - 8 K 5677/01
Haftung eines faktischen GmbH-Geschäftsführers
- BGH, 12.06.2012 - II ZR 105/10
Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung: Haftung des …
- LG Magdeburg, 29.06.2010 - 21 Ns 17/09
Ist die Nichtzahlung von Mindestlohn eine Straftat?
- BGH, 18.11.1997 - VI ZR 11/97
Fälligkeit zu zahlender Gesamtsozialversicherungsbeiträge
- OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09
Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe
- SG Hamburg, 12.09.2006 - S 8 AL 230/05
Verjährung vorsätzlich vorenthaltener Beiträge, Begriff des Vorsatzes
- OLG Rostock, 13.09.2001 - 1 U 261/99
Schadenersatz wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
- OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 135/03
Abführung von Arbeitgeberanteilen durch die GmbH: Überwachungspflichten des …
- OLG Naumburg, 17.12.1998 - 7 U 76/98
Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteile der Gesamtsozialversicherungsbeiträge; …
- OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09
Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen …
- OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Schadensersatz wegen Nichtabführung von …
- OLG Celle, 22.02.2001 - 32 Ss 9/01
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers als …
- OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 257/96
Darlegungslast der Einzugsstelle bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen
- VGH Bayern, 29.03.2017 - 22 ZB 17.244
Gewerbeuntersagung gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Steuer- …
- OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01
Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der …
- OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der …
- OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung durch den …
- OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 46/01
Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
Anforderungen an den Vorsatz bei Beitragsvorenthaltung; Bestreiten mit …
- LG Verden, 16.09.2009 - 6 T 146/09
- OLG Hamburg, 13.10.2006 - 1 U 59/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch den GmbH-Geschäftsführer: Strafbarkeit des …
- OLG Dresden, 28.04.1997 - 17 U 2919/96
Anfechtbarkeit der Beitragszahlung an die Krankenkasse nach Eröffnung der …
- OLG Celle, 12.03.2003 - 9 U 133/02
Restschuldbefreiung; Feststellungsinteresse für Aufrechterhaltung eine in der …
- OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 12 U 149/01
Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
- LG Frankfurt/Oder, 22.05.2003 - 14 O 20/03
Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur …
- OLG Hamm, 06.05.2002 - 2 Ss 318/02
Beitragsvorenthaltung, Umfang der Feststellungen, Zahlungsfähigkeit
- OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung von …
- OLG Schleswig, 07.12.2001 - 14 U 122/01
Haftung des GmbH-Geschäftsführer für Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen
- OLG Köln, 01.10.1997 - 19 W 38/97
Aussetzung des Zivilprozesses bis Ausgang eines Strafverfahrens
- OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 269/96
Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 99/02
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung einbehaltener …
- OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von …
- OLG Koblenz, 31.10.2002 - 2 U 437/02
Arbeit & Soziales - Vorenthaltung des Sozialversicherungsbeitrags
- OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99
Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei krankheitsbedingter Verhinderung …
- OLG Dresden, 10.07.1998 - 3 U 166/98
Schadensersatz wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile an den …
- BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/00
- KG, 22.09.2014 - 22 U 199/13
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der …
- KG, 04.12.2009 - 1 Ss 427/09
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Tatrichterliche Feststellungen bezüglich der …
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 4 Ss 945/99
Vorenthalten von Arbeitsentgeld, Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers
- FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 11/96
Stichtagsbestimmung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen; Steuerliche Folgen …
- AG Bremen, 17.03.2011 - 23 C 182/10
Sozialversicherungsbeiträge - Nichtabführung und Haftung eines …
- OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 193/01