Rechtsprechung
BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
HGB § 607 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Verfrachters wegen fehlerhafter oder unzureichender Schiffsbemannung durch den Reeder; Begriff "Seetüchtigkeit"; Übermüdung eines Besatzungsmitglieds als Mangel in der Bemannung; Nichtbeachtung der im englischen Recht bestehenden Bestimmung über die doppelte ...
- unalex.eu
Art. 1, 3 EVÜ
Ausgenommene Bereiche - Wertpapiere - Anwendungsbereich des gewählten Rechts - tis-gdv.de
HGB, nautisches Verschulden
- Judicialis
HGB § 607 Abs. 2 Satz 1
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 607 Abs 2 S 1 HGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 607 Abs. 2 S. 1
Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden auf dem Schiff; Begriff des nautischen Verschuldens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nautisches Verschulden bei Schiffsbesatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2000 - 413 O 67/00
- OLG Hamburg, 18.12.2003 - 6 U 220/00
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
Papierfundstellen
- BGHZ 169, 281
- NJW-RR 2007, 321
- MDR 2007, 667
- VersR 2007, 417
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 18.06.2009 - I ZR 140/06
Schadensersatz wegen der Beschädigung von Transportgut bei einem multimodalen …
Es ist zu berücksichtigen, dass in § 607 Abs. 2 HGB ausdrücklich bestimmt ist, dass der Verfrachter nur sein eigenes Verschulden zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffs (sogenanntes nautisches Verschulden, vgl. dazu BGHZ 169, 281 Tz. 38 ff.) oder durch Feuer entstanden ist. - OLG Schleswig, 31.07.2008 - 16 U 10/08
Gebäudeversicherung: Leistung für Mietausfall
Folglich bleibt es hinsichtlich der Verbindlichkeit des erstellten Gutachtens gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 VVG bei der Regel, dass verbindliche Feststellungen der Sachverständigen nur innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit getroffen werden und dass dies grundsätzlich nur die Höhe des Schadens ist, nicht aber die Höhe der Entschädigung, schon gar nicht die Entscheidung von Rechtsfragen (Senatsurteil, NJW-RR 2007, 321 = RuS 2007, 327;… Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 27. Auflage, § 64, Rn. 23f.). - BGH, 15.12.2011 - I ZR 12/11
Haftung des Straßenfrachtführers nach CMR: Ladungsvernichtung durch Brand während …
Dies gilt nicht nur für die Höhe der Haftung, sondern vor allem auch für den Grund der Haftung bei nautischem Verschulden und Feuer, wenn den Verfrachter kein eigenes Verschulden trifft (Art. 4 § 2 Buchst. a und b der Haager Regeln von 1924, § 607 Satz 2, §§ 658 ff. HGB; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - I ZR 20/04, BGHZ 169, 281 Rn. 38 ff.).
- OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
Wettbewerbsverletzung: Erbringen von Beförderungsleistungen außerhalb eines …
Dieser Angriff stellte gegenüber den behaupteten Verletzungen von Steuertatbeständen durch den Beklagten einen eigenständigen Streitgegenstand dar (vgl. etwa BGH U. v. 24.05.2007 - I ZR 20/04 [Tz. 17] - Staatsgeschenk ). - OLG Karlsruhe, 04.03.2019 - 22 U 3/18 Denn Fehler bei der nautischen Führung des Schiffes sind nur solche, die Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Fortbewegung des Schiffes beziehen, betreffen, die also im Zusammenhang mit der Navigation des Schiffes stehen (BGH, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 20/04 -, juris Rn. 38, 40 = BGHZ 169, 281-295 = TranspR 2007, 36-40 Koller, Transportrecht, 9. Aufl., 4. Abschnitt, CMNI, Seite 1729/1730;… MüKoHGB/Otte, 3. Aufl., CMNI Art. 25 Rn. 21;… Ramming, Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsrecht, § 25, Rn. 342 f., Seite 94/95;… v.Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl. CMNI Art. 25 Rn 9).
- OLG Hamburg, 19.06.2008 - 6 U 26/07
Multimodaler Transport: Frachtführerhaftung bei Brand eines Containers durch …
Der BGH hat jedoch in einer neueren Entscheidung ("schlafender Wachhabender", TranspR 2007, 36 (40)), mit der er die Geltung der Grundsätze für das ebenfalls in § 607 Abs. 2 HGB geregelte nautische Verschulden bestätigt und eine einschränkende Auslegung des § 607 Abs. 2 HGB ausdrücklich abgelehnt hat, zutreffend ausgeführt, dass der Gesetzgeber trotz seit langem bekannter Kritik im Schrifttum bewusst an der Haftungsverteilung in § 607 Abs. 2 HGB festgehalten und insbesondere bei der Transportrechtsreform keinen dringenden Bedarf für eine Änderung der Haftungsregelung im Bereich der Seebeförderung gesehen hat. - OLG Karlsruhe, 19.05.2011 - 22 U 3/10
Obhut - havariebedingtes Umladung des Gutes
Entscheidend ist vielmehr das schadensursächlich gewordene Geschehen insgesamt zu bewerten (im Anschluss an BGH TranspR 2007, 36 ff; vgl. dazu auch die Anm. von Ramming, TranspR 2007, 58). - LG Duisburg, 14.01.2019 - 22 O 45/17 Hierzu zählen sämtliche Schiffsmanöver, Ruder-Maschinenkommandos, das Absetzen des Kurses, die Besetzung des Ausgucks, die Standortbestimmung, das Hinzuziehen von Lotsen, die Beobachtung des Radars, die Signalgebung sowie die Beachtung der Vorschriften des Seestraßenrechts (BGH, NJW-RR 2007, 321, 324), also auch das Verhalten beim hier streitgegenständlichen Vorgang in der Schleuse.