Rechtsprechung
BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 17
Keine insolvenzrechtliche Fälligkeit einer Forderung (und damit keine Berücksichtigung bei Prüfung der Zahlungsunfähigkeit) bei Stundung oder Einverständnis mit späterer Befriedigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fälligkeit einer Forderung i.S.v. § 17 Insolvenzordnung (InsO); Berücksichtigung von gestundeten Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Rahmen des Insolvenzverfahrens; In die Liquiditätsbilanz einzubeziehende Mittel und Vermögensbestandteile; ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Fälligkeit einer Forderung und Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO
- zvi-online.de
InsO § 17
Berücksichtigung nur "ernsthaft eingeforderter" fälliger Forderungen bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Zahlungsunfähigkeit - Fälligkeit - ernsthaftes Einfordern"
- Judicialis
InsO § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 17
Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine Forderung fällig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Fälligkeit nach § 17 InsO, GmbHG § 64 Satz 1, Liquidationsbilanz, Ratenzahlungsvereinbarung, Stillhalteabkommen, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zahlungsunfähigkeit
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.10.2006 - 907 IN 731/06
- LG Hannover, 16.01.2007 - 20 T 134/06
- BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Papierfundstellen
- BGHZ 173, 286
- ZIP 2007, 1666
- MDR 2007, 1395
- NZI 2007, 579
- WM 2007, 1796
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04
Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
aa) Der Honoraranspruch der Steuerberaterin in Höhe von 28.749,47 Euro war im Zeitpunkt der Eröffnung, auf den es ankommt (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, NZI 2006, 693 f, z.V.b. in BGHZ 169, 17) nicht im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig.Die nach einer Eröffnung zu erwartenden Ansprüche aus anfechtbaren Rechtshandlungen dürfen im Rahmen des § 17 InsO unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, NZI 2006, 693, 694, z.V.b. in BGHZ 169, 17).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung bis zur Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen (§ 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006, aaO S. 696).
Die Aussetzung der Vollziehung eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses kommt dann in Betracht, wenn durch dessen (weitere) Vollziehung dem Beschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der Aufschiebung der vom Insolvenzgericht beschlossenen Maßnahmen und wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006, aaO).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Dass eine nur vorübergehende Zahlungsstockung keine Zahlungsunfähigkeit begründe, verstehe sich von selbst; eine "andauernde" Unfähigkeit zur Erfüllung der Zahlungspflichten zu verlangen, sei untunlich, weil dadurch der Begriff der Zahlungsunfähigkeit zu sehr eingeengt werden könne, was wiederum das Ziel einer rechtzeitigen Verfahrenseröffnung erheblich gefährde (BT-Drucks. 12/2443, S. 114; vgl. auch BGHZ 163, 134, 137 f).Das gilt nur dann nicht, wenn ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke zwar erst mehr als drei Wochen später, aber in absehbarer Zeit vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGHZ 163, 134, 145 f;… BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006, aaO).
Im Zusammenhang mit einem Gläubigerantrag (§ 14 InsO) muss sich der Schuldner auf diese Umstände berufen, und das Insolvenzgericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 5 InsO) zu prüfen, ob sich ein solcher Ausnahmefall feststellen lässt (BGHZ 163, 134, 145).
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Grundsätzlich sind in die zur Prüfung der Voraussetzungen des § 17 InsO zu erstellende Liquiditätsbilanz (vgl. BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312, 2314) daher nur die aktuell verfügbaren liquiden Mittel und die kurzfristig verwertbaren Vermögensbestandteile aufzunehmen, im vorliegenden Fall also das Bankguthaben, der Kassenbestand, der PKW und die monatlich zu erwartenden Zahlungen.Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dann, wenn eine Liquiditätslücke von 10 % oder mehr besteht, regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auszugehen (BGHZ 163, 132, 145; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006, aaO).
Das gilt nur dann nicht, wenn ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke zwar erst mehr als drei Wochen später, aber in absehbarer Zeit vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGHZ 163, 134, 145 f; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006, aaO).
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97
Begriff der Zahlungseinstellung
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Die Voraussetzung des "ernstlichen Einforderns" diente schließlich nur noch dem Zweck, solche Forderungen auszunehmen, die rein tatsächlich - also auch ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - gestundet worden waren (…BGH, Urt. v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, WM 1997, 2134, 2135; v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, WM 1998, 2345, 2346).Das Insolvenzgericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 5 Abs. 1 InsO) jedoch Tatsachenbehauptungen des Schuldners oder anderen Anhaltspunkten nachzugehen, die konkret als möglich erscheinen lassen, dass der Gläubiger sich dem Schuldner gegenüber mit einer nachrangigen Befriedigung unter - sei es auch zeitweiligem - Verzicht auf staatlichen Zwang einverstanden erklärt hat (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, aaO).
- BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94
Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits …
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Dass der Gläubiger den Schuldner zur Zahlung drängte oder gar die Zwangsvollstreckung betrieb, war nicht notwendig (BGH, Urt. v. 27. April 1995 - IX ZR 147/94, WM 1995, 1113, 1114). - BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96
Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Die Voraussetzung des "ernstlichen Einforderns" diente schließlich nur noch dem Zweck, solche Forderungen auszunehmen, die rein tatsächlich - also auch ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - gestundet worden waren (BGH, Urt. v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, WM 1997, 2134, 2135; v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, WM 1998, 2345, 2346). - BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91
Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
"Zahlungsunfähigkeit" im Sinne von § 102 KO wurde folgerichtig als das auf einem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Schuldners verstanden, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen zu berichtigen, wenn und soweit die Gläubiger diese Forderungen "ernsthaft einforderten" (z.B. BGHZ 118, 171, 174 mit weiteren Nachweisen;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 102 Anm. 2).
- BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16
Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der …
Das Merkmal des "ernsthaften Einforderns" dient lediglich dem Zweck, solche Forderungen auszunehmen, die rein tatsächlich - also auch ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - gestundet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rn. 17 f.;… Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132 Rn. 22;… Beschluss vom 26. Februar 2013 - II ZR 54/12, GmbHR 2013, 482 Rn. 12 mwN).Damit sollen nur Verbindlichkeiten von der Betrachtung ausgeschlossen werden, hinsichtlich derer mangels eines solchen erkennbar hervorgetretenen Willens eine "faktische Stundung" in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rn. 17 f.;… Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132 Rn. 22;… Beschluss vom 26. Februar 2013 - II ZR 54/12, GmbHR 2013, 482 Rn. 12 mwN).
Die Berücksichtigung der auf diese Forderung zu leistenden Zahlungen setzt vielmehr voraus, dass sie innerhalb von drei Wochen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten bzw. einzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - IX ZR 313/97, ZIP 1999, 76, 78; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rn. 29).
- BGH, 22.06.2017 - IX ZR 111/14
Insolvenzanfechtung: Rückschluss von der erfolgreichen zwangsweisen Durchsetzung …
Zu berücksichtigen sind nur solche Forderungen, bei denen eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rn. 19). - BGH, 14.05.2009 - IX ZR 63/08
Berücksichtigung fälliger Forderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
Eine Forderung ist vielmehr in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt (BGHZ 173, 286, 292 Rn. 18).Hierfür genügend, aber nicht erforderlich ist die Übersendung einer Rechnung (BGHZ 173, 286, 293 Rn. 19).
Das Merkmal des "ernsthaften Einforderns" dient damit lediglich dem Zweck, solche Forderungen auszunehmen, die rein tatsächlich - also auch ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - gestundet sind (BGHZ 173, 286, 291 Rn. 15).
Es ist nicht zu verlangen, dass ein Gläubiger eine Zahlungsaufforderung regelmäßig oder auch nur ein einziges Mal wiederholt (BGHZ 173, 286, 292 Rn. 18).
- BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06
Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem …
a) Bei der Prüfung, ob der Schuldner zahlungsunfähig ist, darf eine Forderung, die früher ernsthaft eingefordert war, nicht mehr berücksichtigt werden, wenn inzwischen ein Stillhalteabkommen - das keine Stundung im Rechtssinne enthalten muss - mit dem Gläubiger geschlossen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, WM 2007, 1796, 1798).Allerdings dürfen Forderungen, die rechtlich oder auch nur tatsächlich - also ohne rechtlichen Bindungswillen oder erkennbare Erklärung - gestundet sind, bei der Feststellung der Zahlungseinstellung und Zahlungsunfähigkeit nicht berücksichtigt werden (…BGH, Urt. v. 25. September 1997 - IX ZR 231/96, WM 1997, 2134, 2135;… Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, WM 1998, 2345, 2346; Beschl. v. 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, WM 2007, 1796, 1798;… vgl. auch BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, aaO;… Urt. v. 21. Juni 2007 - IX ZR 231/04, aaO).
Bei der Prüfung, ob der Schuldner zahlungsunfähig ist, darf eine Forderung, die früher ernsthaft eingefordert war, nicht mehr berücksichtigt werden, wenn inzwischen ein Stillhalteabkommen - das keine Stundung im Rechtssinne enthalten muss - mit dem Gläubiger geschlossen wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, WM 2007, 1796, 1798).
- OLG Frankfurt, 17.01.2018 - 4 U 4/17
Beratung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Hinweis auf Insolvenzreife des …
Eine Forderung ist danach in der Regel dann im Sinne von § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Gläubigerhandlung feststeht, aus der sich der Wille, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, im Allgemeinen ergibt (BGH, Beschluss v. 19.7.2007, IX ZB 36/07, Rn. 18;… Urteil v. 14.5.2009, IX ZR 63/08, Rn. 22).Maßgebend ist, dass die Schuldnerin in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die insolvenzrechtliche Fälligkeit einer Forderung das ernsthafte Einfordern der geschuldeten Leistung voraussetzt und die rein tatsächliche Stundung einer Forderung einem ernsthaften Einfordern entgegensteht (BGH, Beschluss v. 19.07.2007, IX ZB 36/07, Rn. 17 ff.;… Urteil vom 14.05.2009, IX ZR 63/08, Rn. 22), nicht zwangsläufig von einer insolvenzrechtlichen Fälligkeit der Verlustausgleichsansprüche ausgehen musste, da diese gemäß der ständigen Praxis im Konzern der Schuldnerin bis zu einer späteren Verrechnung tatsächlich gestundet waren.
- BGH, 27.03.2012 - II ZR 171/10
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der …
Beträgt die Liquiditätslücke der Schuldnerin 10 % oder mehr, ist dagegen regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 139 ff.;… Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 Rn. 27;… Urteil vom 21. Juni 2007 - IX ZR 231/04, ZIP 2007, 1469 Rn. 37; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rn. 31). - BGH, 09.10.2012 - II ZR 298/11
GmbH: Zahlungsunfähigkeit durch eine Zahlung an den Gesellschafter; …
a) Von Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist regelmäßig auszugehen, wenn eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke von 10 % oder mehr besteht und nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH…, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10, ZIP 2012, 1174 Rn. 10; Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rn. 31;… Urteil vom 21. Juni 2007 - IX ZR 231/04, ZIP 2007, 1469 Rn. 37;… Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 Rn. 27; Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 139 ff.). - BGH, 14.02.2008 - IX ZR 38/04
Schleppende Zahlung von Löhnen als Anzeichen für eine Zahlungseinstellung
Dass der Schuldner vereinzelt - auch wenn es sich dabei insgesamt um eine beachtliche Summe handelt - noch solche leistet, steht der Annahme der Zahlungsunfähigkeit nicht entgegen; es genügt, dass das Unvermögen zur Zahlung den wesentlichen Teil der Verbindlichkeiten des Schuldners betrifft (BGHZ 149, 100, 108;… BGH, Urt. v. 1. März 1984 - IX ZR 34/83, NJW 1984, 1953; v. 10. Januar 1985 - IX ZR 4/84, NJW 1985, 1785; v. 11. Juli 1991 - IX ZR 230/90, NJW 1992, 624; v. 27. April 1995 - IX ZR 147/94, NJW 1995, 2103, 2104;… v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, aaO;… v. 13. April 2000 - IX ZR 144/99, aaO; v. 17. Mai 2001 - IX ZR 188/98, NZI 2001, 417; v. 20. Juni 2002 - IX ZR 177/99, NZI 2002, 486, 489; Beschl. v. 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, WM 2007, 1796, 1798).Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden, an dem - unter der Geltung der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung anerkannten - Erfordernis des "ernsthaften Einforderns" als Voraussetzung einer die Zahlungsunfähigkeit begründenden oder zu dieser beitragenden Forderung sei sogar für § 17 InsO festzuhalten (BGH, Beschl. v. 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, aaO).
- BGH, 16.05.2017 - 2 StR 169/15
Urteilsgründe (uneigentliche Organisationsdelikte: Feststellungen zu …
Dies ist der Fall, wenn eine Handlung des Gläubigers gegeben ist, aus der sich der Wille ergibt, Erfüllung möglicher Zahlungsansprüche zu verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286, 293 mit Anm. Erdmann, NZI 2007, 695 ff.; s.a. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, NJW 2001, 1874, 1875). - BGH, 07.12.2023 - IX ZR 36/22
Befreiung von Bürgschaftsverbindlichkeit ist nicht anfechtbar!
Soweit sich das Geschäftskonto der Schuldnerin nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Soll befand und die der Ehefrau des Beklagten geschuldeten Pachtzinsen auch nach Auslaufen der erfolgten Kreditierung Ende 2013 nicht von der Schuldnerin beglichen wurden, ist weder erkennbar, dass der Kontokorrentkredit gekündigt war noch dass die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten gegenüber der Schuldnerin ernsthaft eingefordert worden wäre (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rn. 12 ff; st. Rspr.). - BGH, 24.02.2022 - IX ZR 250/20
Rückgewährklage eines Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: …
- BGH, 10.07.2018 - 1 StR 605/16
Bankrott (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Überzeugungsbildung des Tatgerichts, …
- BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Zahlungen auf ein prolongiertes Darlehen …
- BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21
Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge
- BGH, 18.04.2013 - IX ZR 90/10
Insolvenzanfechtung: Entgeltlichkeit der Leistung des Schuldners bei Begleichung …
- BGH, 26.02.2013 - II ZR 54/12
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme für Zahlungen nach …
- LG Köln, 22.10.2014 - 26 O 140/13
Einstufung der Leistung an einen Dritten als unentgeltlich i.S.v. § 134 Abs. 1 …
- OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 5 U 96/15
Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit der Insolvenzschuldnerin …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 10 U 70/18
Schadensersatzanspruch gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- OLG Brandenburg, 24.04.2019 - 7 U 1/18
Begriff der unentgeltlichen Leistung i.S. von § 134 Abs. 1 InsO
- BGH, 23.09.2010 - IX ZB 282/09
Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines …
- OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 147/07
Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen auf unter …
- OLG München, 15.10.2009 - 23 U 5069/08
Haftung des ehemaligen Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen …
- BGH, 23.10.2008 - IX ZB 7/08
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes im …
- OLG Schleswig, 27.07.2017 - 5 U 207/16
Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen Verletzung …
- LG Berlin, 13.05.2008 - 14 O 438/07
Anspruch eines Absonderungsberechtigten aufgrund eines Sicherungseigentums auf …
- BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22
Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen
- OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10
Insolvenzanfechtung: Mittelbare, vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung durch …
- OLG Jena, 28.05.2009 - 1 U 958/07
- LG Köln, 22.10.2014 - 26 O 142/13
Anfechtbarkeit von in Gläubigerbenachteiligungsabsicht durch den Schuldner in den …
- OLG Jena, 28.05.2009 - 1 U 985/07
Zur Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners - …
- LG Köln, 22.10.2014 - 26 O 141/13
Anfechtbarkeit einer einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung …
- LG Berlin, 15.02.2017 - 4 O 187/15
Haftung des Kommanditisten gegenüber einem Gläubiger der Gesellschaft bei …
- OLG Köln, 10.04.2024 - 2 U 62/23
- OLG Köln, 04.12.2013 - 2 U 36/13
Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis des Zahlungsempfängers von dem …
- LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung …
- OLG Jena, 25.05.2016 - 2 U 714/15
Begriff der Zahlungen im Sinne von § 64 Satz 1 GmbHG ; Anforderungen an die …
- OLG Köln, 27.11.2013 - 2 U 6/13
Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen
- OLG Düsseldorf, 20.12.2013 - 17 U 51/12
Schadensersatzansprüche einer Tochtergesellschaft gegen die …
- LG München I, 30.04.2018 - 5 HKO 21625/16
Stundung oder Umwandlung des Verlustausgleichsanspruchs einer GmbH
- OLG Schleswig, 09.12.2010 - 16 U 16/06
Kündigung aus wichtigem Grund: Nicht ohne Abmahnung!
- OLG Naumburg, 13.01.2016 - 5 U 139/15
Insolvenzanfechtung: Insolvenzfestigkeit vereinnahmter Mietforderungen bei …
- AG Duisburg, 04.06.2008 - 50 C 2851/07
Erlangte Ratenzahlungen sind aufgrund einer Insolvenzanfechtung zurückzuzahlen; …
- OLG Frankfurt, 06.11.2017 - 23 U 177/16
Auslegung einer Stillhaltevereinbarung als Stundungsabrede
- OLG Stuttgart, 12.07.2017 - 9 U 133/16
Kommanditistenhaftung: Statthaftigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft; …
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 47/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtung der …
- BGH, 13.12.2007 - IX ZR 32/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtbarkeit der …
- OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 12 W 9/18
Entscheidung des Landgerichts über ein Prozesskostenhilfegesuch bei angenommener …
- AG Mönchengladbach, 25.07.2014 - 45 IN 27/14
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung
- LG Berlin, 16.12.2009 - 100 O 75/09
Vereinbarkeit der Auszahlung eines Festentgelts an einen GmbH-Gesellschafter mit …
- LG Bonn, 19.08.2020 - 5 S 61/20
Vorsatzanfechtung, inkongruente Deckung
- AG Itzehoe, 01.05.2014 - 28 IE 1/14
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Windkraftanlagenbetreibers: …
- OLG Stuttgart, 27.09.2010 - 6 U 41/10
Insolvenzanfechtung: Kenntnis von den auf eine Zahlungsunfähigkeit schließen …
- OLG Köln, 27.01.2010 - 2 U 77/09
Anfechtbarkeit der Verrechnung des Kontokorrentsolls mit eingehenden Gutschriften …
- OLG Frankfurt, 15.09.2017 - 16 U 256/15
Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung wegen verspäteter Insolvenzeröffnung
- BGH, 06.02.2014 - IX ZR 76/13
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Fehlens einer substantiierten Darlegung der …
- VG Berlin, 25.07.2013 - 4 L 313.12
Rechtmäßigkeit der für 2011 von der BAFin erhobenen Sonderzahlung
- OLG München, 07.05.2009 - 23 U 4117/08
Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen: Aufrechnung des …
- LG Bonn, 27.06.2022 - 29 KLs 4/21
- SG Duisburg, 26.11.2019 - S 38 AS 4282/18
Leistungen für Unterkunft und Heizung bedürfen Prüfung der Mietzinsforderung
- OLG Hamm, 15.01.2009 - 27 U 112/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf einen bestimmten Geldbetrag im Wege der …
- OLG Koblenz, 02.09.2015 - 6 U 850/15
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit: …
- LG Hechingen, 11.12.2015 - 1 O 87/15
Insolvenzeröffnungsverfahren: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von …
- OLG Schleswig, 08.08.2012 - 9 U 112/11
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Kenntnis des Gläubigers …
- LG Essen, 06.09.2017 - 18 O 434/16
Zahlungsansprüche nach erklärter Anfechtung im Insolvenzverfahren
- OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit: …
- AG Hamburg, 27.11.2007 - 67c IN 443/07
Möglichkeit einer Verzögerung der Verfahrenseröffnung wegen Abwartens einer …
- LG Köln, 21.06.2012 - 13 T 83/12
Druckantrag Finanzverwaltung
- OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 19 U 176/06
Annahme der Zahlungsunfähigkeit durch das Gericht wegen einer übernommenen …
- LG Halle, 15.01.2010 - 5 O 404/07
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Kenntnis des …