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   BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58   

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BGH, 13.01.1960 - V ZR 135/58 (https://dejure.org/1960,527)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1960 - V ZR 135/58 (https://dejure.org/1960,527)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1960 - V ZR 135/58 (https://dejure.org/1960,527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 11
  • NJW 1960, 525
  • MDR 1960, 295
  • DNotZ 1960, 384
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10

    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von

    Da ebenso wie im Fall der Heilung nach § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB die tatsächliche Vermutung gerechtfertigt ist, dass die Vertragspartner einander das Gleiche wie bei Abschluss des Vertrages gewähren wollen (Senat, Urteil vom 13. Januar 1960 - V ZR 135/58, BGHZ 32, 11, 13; vgl. auch Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rn. 178 ff.), ist im Zweifel anzunehmen, dass eine Vertragspartei, die die Eigentumsumschreibung fördert bzw. nicht verhindert, von dem Willen geleitet ist, den Vertrag so zu behandeln, als wäre er von Anfang an wirksam (vgl. Tiedtke, JZ 1990, 75, 80).
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Kaufvertrags bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (RGZ 115, 6, 12; Urteil des Senats vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, NJW 1960, 525).
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auch in diesen Fällen wird nämlich der Gegenwert für eine der in § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufgeführten Leistungen beanspruchte Ansprüche mit diesem Inhalt verjähren ferner dann nach § 196 BGB, wenn sie auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung gestützt sind (BGHZ 32, 12, 15 [BGH 13.01.1960 - V ZR 135/58]; 48, 125, 127) [BGH 22.06.1967 - VII ZR 181/65].
  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64

    Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten

    Denn soweit diese geltend macht, der Vertrag müsse, wenn er nicht seinem gesamten Inhalt nach notariell beurkundet worden sei, gemäß § 11 Abs. 2 ErbbauVO, §§ 313, 125 Satz 1 BGB als nichtig angesehen werden, übersieht sie, daß nach § 313 Satz 2 BGB - der in derartigen Fällen ebenfalls entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH Urteil vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, WM 1960, 261 = NJW 1960, 525) - eine etwaige Nichtigkeit durch die Einigung der Parteien über die Bestellung des Erbbaurechts und durch dessen Eintragung im Grundbuch geheilt worden wäre.
  • BGH, 10.11.1978 - V ZR 181/76

    Gegenseitige Gewährung des von den Vertragspartnern Gewollten als Folge der

    Die an die Heilung des Formmangels eines Grundstückskaufvertrages nach § 313 Satz 2 BGB geknüpfte Vermutung, daß die Vertragspartner einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (BGHZ 32, 11; 54, 56, 63), besagt nicht, daß die Vertragspartner auch hinsichtlich des Schuldnerverzugs den Vertrag als schon seit Vertragsabschluß wirksam behandeln wollen.

    Freilich spricht, wie der erkennende Senat in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und in Übereinstimmung mit weitverbreiteter Auffassung in der Literatur schon wiederholt ausgeführt hat, eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Vertrags bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigten (BGHZ 32, 11 und BGHZ 54, 56, 63, 64 m.Nachw.).

  • BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75

    Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz

    Diesen Schutz vor Übereilung sah der Gesetzgeber - in einem für die Heilung ausreichenden Maße - auch dann noch als erreicht an, wenn sich zwischen den formlosen Abschluß und das Wirksamwerden des schuldrechtlichen Geschäfts die (formbedürftige) Auflassung schiebt und die Eintragung im Grundbuch erfolgt (Prot. Bd. I S. 463; RGZ 82, 413, 415 f; vgl. auch BGHZ 32, 11, 13).
  • LAG Thüringen, 21.07.2009 - 1 Sa 211/08

    Beschränkung der Anwendung des § 87c Handelsgesetzbuch (HGB) auf reine

    Auch sind - insbesondere im Bereich der Exequatur - Ergänzungen und Ausdeutungen eines Titels denkbar (BGHZ 32, 11 - Ost- oder Westmark).
  • OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98

    Bauträgervertrag - Umfang des Erfordernisses der notariellen Beurkundung

    Es besteht zwar für die Zeitpunkt, zu dem die Heilung eintritt, die tatsächliche Vermutung, dass die Parteien des Vertrages den Willen haben, einander das zu gewähren, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an wirksam gewesen wäre (vgl. BGHZ 32, 11, 13; 54, 56, 63-1 82, 398, 405).
  • BGH, 07.03.1969 - V ZR 20/68
    Zwar spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Vertragspartner, indem sie sich durch die Auflassung zum Inhalt eines von ihnen abgeschlossenen Kaufvertrages bekennen, einander das gewähren wollen, was sie bei Abschluß des Vertrags einander zu gewähren beabsichtigen (RGZ 115, 6,12; Urteil des Senats vom 13. Januar 1960, V ZR 135/58, NJW 1960, 525).
  • BGH, 10.12.1981 - III ZR 29/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Anfechtbarkeit des Kaufvertrages wegen rechtswidriger Drohung (§ 123 BGB) oder Nichtigkeit wegen sittenwidriger Ausnutzung einer durch verbotene Eigenmacht geschaffenen Zwangslage (§ 138 BGB) sind jedenfalls in Anwendung des in § 141 Abs. 2 BGB enthaltenen Gedankens zu verneinen, weil die Rechtsvorgängerin der Klägerin durch die Mitwirkung an der Auflassung und Messungsanerkennung vom Juli 1950 - also nach Beendigung einer durch rechtswidrige Einwirkung auf ihren Willen möglicherweise geschaffenen Zwangslage - sich mittelbar zu den Vereinbarungen im Kaufvertrag vom Januar 1943 bekannt hat (vgl. BGHZ 32, 11/13; 54, 56, 63, 64 m.w.Nachw.; BGB-RGRK 12. Aufl. § 141 Rdn. 5 u. 9).
  • BGH, 23.06.1993 - VIII ZR 243/91

    Ansprüche aus Nutzung eines Apothekengrundstücks - Heilung der Formunwirksamkeit

  • BGH, 23.06.1993 - VIII ZR 244/91

    Ansprüche aus Nutzung eines Apothekengrundstücks - Heilung der Formunwirksamkeit

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